Kann man eine Aussage bei der Polizei zurückziehen?
Hallo, und zwar wollte ich mal fragen ob man eine schriftliche Aussage bei der Polizei wieder zurückziehen kann, auch wenn diese danach unterschrieben worden ist. Außerdem war ich zur Zeit der Aussage nicht nüchtern, spielt das nicht auch eine Rolle? / Der Polizeibeamte hat mich vor kurzem gefragt ob er die Aussage vor Gericht verwenden darf oder ob ich mich neu äußern möchte oder erst einen Anwalt befragen will. Daher gehe ich davon au, dass zurückziehen möglich ist, wollte aber zu erst nochmal nachfragen
LG
7 Antworten
Nur was in einer Gerichtsverhandlung vorgetragen wird, fließt in das Urteil ein. Natürlich kennt der Richter die Akten und weiß, dass du verschiedene Aussagen gemacht hast.
Hallo, ich habe Deine Frage 1. Frage "Alkohol und anderes in der Probezeit" gelesen.
Auch die Antworten und Kommentare.
Leute, die unter Drogen- und / oder Alkoholeinfluss Autofahren finde ich ****.
Anscheinend bist Du Dir über den Ernst Deiner Lage nicht klar. Darum rate ich Dir dringend einen Anwalt einzuschalten, bevor Du Dich noch weiter in die Sch... reitest.
Kann man ja.
Dennoch belibt sie Teil der jeweiligen Ermittlungsakte und wird auch von Staatsanwaltschaft oder gar Gericht gelesen und gewertet, als Aussage.
Letztlich kannst Du ein einmal gesprochenes Wort nie wieder zurück ziehen.
Man kann seine Aussage immer revidieren, aber ob man dir anschließen glaubt ist eine andere Sache. Hast du denn die Aussage unterschrieben? Wenn nein, dann ist das gut für dich.
Natürlich spielt es auch eine Rolle ob du nüchtern warst oder nicht, ab 1,5 Promille darfst du keine Aussage mehr machen bzw. geht man davon aus, dass du dazu nicht mehr im Stande bist.
Kommt immer drauf an, wie der jeweilige Beamte deine Aussagefähigkeit zu dem Zeitpunkt beurteilt. Hast du gesagt, dass du "drauf" bist? Hast DU auf die Aussage bestanden? Wie hast du ausgesagt - als Zeuge oder als Beschuldigter?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du vor deiner Aussage belehrt wurdest. Im Nachhinein "jammern", dass man nicht aussagen wollte, kann vor einem Richter helfen, muss aber nicht.
Um die erste Aussage anzugehen brauchst du einen Anwalt, denn nur der kann dir da wirklich helfen. Keine Ahnung ob es sich in deinem Fall lohnen würde; sprich Kosten Nutze und ob es dann wirklich klappt ist ungewiss.
Es ist dir auch wirklich zu empfehlen zu überdenken was du jetzt sagen möchtest und einen Anwalt diesbezüglich zu konsultieren, aber wie gesagt solange du keinen sinnvollen Grund hervorbringst warum die zweite Aussage jetzt auf einmal richtiger ist, wird man dich darauf festnageln.
oder erst einen Anwalt befragen
klingt als kämst Du auch als Beschuldigter in Betracht ,... ansosnten braucht man als "Zeuge" keinen Anwalt ...
vielleicht solltest Du dem Hinweis des Polizisten folgen und Dich anwaltlich beraten lassen ...
ja ich habe sie anschließend unterschrieben leider :-(... allerdings hatte ich 0.9 Promille und Amph konsumiert