Aussage verweigern?
Hallo zusammen! Ich hatte vor einigen Monaten eine Schlägerei auf dem Parkplatz einer Disco. Am nächsten Tag bin ich ins Krankenhaus und danach zur Polizei ! Jetzt muss ich vor Gericht als Zeuge und kann mich aber an fast nichts mehr erinnern, weder an die Schlägerei noch an das was ich bei der Polizei ausgesagt habe !!! Ich weiß noch nicht einmal ob das alles wirklich passiert ist was ich der Polizei erzählt habe, da ich völlig besoffen war und unter Einfluss von Medikamenten (Psychopharmaka).
Ich möchte vor Gericht keine Falschaussage machen! Was soll ich nun tun?
Danke für jede sinnvolle Antwort.
5 Antworten
Genau das aussagen, was du hier geschrieben hast - dass du dich nicht mehr vollständig erinnern kannst, da du unter Alkohol- und Medikamenteneinfluß gestanden hast. Ein Aussageverweigerungsrecht gibt es nur im Fall von Aussagen gegen Verwandte oder falls du dich durch eine Aussage selbst belasten würdest.
Diesen Tipp in Ergänzung mit den Bemerkungen von DerTroll befolgen und es kann nichts passieren. Mach Dir keine Sorgen.
Wenn Du Dich an nichts mehr erinnern kannst, wäre es das Korrekteste, auch genau das zu sagen.
Das mag zwar die schwarzen Roben verärgern, aber das war's auch.
Wenn Du hingegen Aussagen machst, die Deinen Aussagen bei der Polizei widersprechen, könntest Du dafür ernsthafte Probleme bekommen. Das kann nämlich als Falschaussage sogar strafbar sein.
Gedächtnislücken sind hingegen normale menschliche Architektur.
Du sagst auf jeden Fall die Wahrheit. Wenn die irgendwann mal so aussieht, daß du dich an etwas nicht erinnern kannst. Mußt du das auch genauso aussagen. Verweigern darfst du die Aussage nur, wenn du dich selbst oder einen nahen Angehörigen belasten würdest.
Warum bist du zum Krankenhaus gefahren, wenn du dich an nichts erinnern kannst.?? Als Zeuge, kannst du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Du musst nicht aussagen, wenn du dich selbst belasten würdest. Also ist es völlig ausreichend zu sagen: Ich kann mich an nichts erinnern, weil ich viel getrunken habe. Dann machst du von deinem Verweigerungsrecht gebrauch.
Du musst Aussagen ! Ein Recht zur Verweigerung steht dir nicht zu ! Selber belasten musst du dich nicht ! Einfach die Wahrheit mit Bezug auf deine polizeiliche Vernehmung