Strafverfahren ohne Beweise
Ich wurde von einer Person angezeigt, weil ich diese angeblich geschlagen haben soll. Nun hat diese Person weder einen Zeugen noch ist ihre Aussage schlüssig. Ort, Zeit und die Beschriebung der Gewalt die ich an ihr ausgeübt haben soll ergeben keinen Sinn weil ich mich dort nicht aufgehalten habe auch ein Arzt hat keine Befunde von Gewalt oder ähnlichem festgestellt. jeder der die Aussage gelesen hat (aus meinem Bekanntenkreis) fand es schwachsinnig, dass es überhaupt zur Verhandlung kommt. Mein Anwalt sagt dass ich vor Gericht keine Probleme haben sollte... Problem ist ich kann auch keine Zeugen angeben, weil es diesen Vorfall ja nicht gab und erfunden Aussagen wären ja Falschaussagen.
Meine Frage ist : warum kommt es troz mangelnder bzw überhaupt nicht vorhandener Beweise zur einen Verhandlung? Könnte ich den Richter um ihn das zu verdeutlichen anzeigen also aufstehen und sagen sie haben mich vor 2 Wochen um 17:00 Uhr am Bahnhof angegriffen???
5 Antworten
Würdest Du das machen, hätte das negative Auswirkungen auf Dich, also das lass mal. Und das andere klärt sich hoffentlich vor Gericht. Du hast einen Anwalt, Du bist Dir keiner Schuld bewusst..
warum kommt es troz mangelnder bzw überhaupt nicht vorhandener Beweise zur einen Verhandlung?
Weil der Richter hier entscheiden muss.
Könnte ich den Richter um ihn das zu verdeutlichen anzeigen also aufstehen und sagen sie haben mich vor 2 Wochen um 17:00 Uhr am Bahnhof angegriffen???
Für wie beschränkt hälst du den Richter? Der weiss selbst, dass man alles und jeden anzeigen kann.
Lass den Unsinn und halte dich an das, was dein Anwalt dir rät.
Der weiss selbst, dass man alles und jeden anzeigen kann.
Vor Gericht landet man aber nicht wegen einer Anzeige, sondern weil die Staatsanwaltschaft Klage erhoben hat. Bei einer offensichtlich unbegründeten Anzeige kommt es dazu üblicherweise nicht.
Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, sonder die Staatsanwaltschaft muss (zweifelsfrei) Deine Schuld beweisen.
Wenn Du keine Schuld hast, sollte Dir auch keine nachgewiesen werden können :-o
Zweifelsfrei heißt: Der Richter muss durch die vorgelegten Beweismittel und Indizien von Deiner Schuld überzeugt sein. Besteht nur der leiseste Zweifel, muss er Dich freisprechen. Das ist ein Rechtsgrundsatz im Strafrecht: "in dubio pro reo".
Das Verfahren wird ja eröffnet um Beweise zu sammeln. Wenn Du nachweisen kannst das Du zu dem angeblichen Tatzeitpunkt ganz wo anders warst brauchst Du dir doch gar keine Sorgen zu machen. Da es für die Tat keine Zeugen gibt, kein ärztliches Gutachten vorliegt und Du dich auch irgendwo anders aufgehalten hast wird das Verfahren wohl eingestellt werden. Allerdings werden gewisse Angaben beim Strafantrag schon einen Sinn ergeben haben bzw. die Stattsanwaltschaft veranlaßt haben ein Verfahren einzuleiten. Z.B. wären da genaue Zeit und Ortsangaben, der Hergang der Tat ist plausibel usw.
Kennst Du den Geschädigten?
ja aber nur über Bekannte von Bekannten. Mein Anwalt sagt auch noch, dass meine Aussage als Beschuldigter nicht viel Gewicht hat was mir auch sorgen macht.
suche dir einen anderen Anwalt. Du hast als Beschuldigter genauso Gehör wie jeder Andere.
Alles Andere würde gegen Art. 3 des Grundgesetzes verstoßen.
Du hast als Beschuldigter genauso Gehör wie jeder Andere.
Trotzdem hat der Anwalt Recht. Der Angeklagte darf lügen, dass sich die Balken biegen. Zeugen sind dagegen zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Somit kommen Zeugenaussagen im Strafverfahren eine größere Bedeutung zu als den Aussagen des Angeklagten.
Problem ist ich kann auch keine Zeugen angeben, weil es diesen Vorfall ja nicht gab
Aber gibt es Zeugen hierfür:
weil ich mich dort nicht aufgehalten habe
keine Zeugen
kannst du zweifelsfrei näher beschrieben? oder heißt zweifelsfrei das was der Richter für zweifelsfrei hällt?