Strafverfahren ohne Beweise
Ich wurde von einer Person angezeigt, weil ich diese angeblich geschlagen haben soll. Nun hat diese Person weder einen Zeugen noch ist ihre Aussage schlüssig. Ort, Zeit und die Beschriebung der Gewalt die ich an ihr ausgeübt haben soll ergeben keinen Sinn weil ich mich dort nicht aufgehalten habe auch ein Arzt hat keine Befunde von Gewalt oder ähnlichem festgestellt. jeder der die Aussage gelesen hat (aus meinem Bekanntenkreis) fand es schwachsinnig, dass es überhaupt zur Verhandlung kommt. Mein Anwalt sagt dass ich vor Gericht keine Probleme haben sollte... Problem ist ich kann auch keine Zeugen angeben, weil es diesen Vorfall ja nicht gab und erfunden Aussagen wären ja Falschaussagen.
Meine Frage ist : warum kommt es troz mangelnder bzw überhaupt nicht vorhandener Beweise zur einen Verhandlung? Könnte ich den Richter um ihn das zu verdeutlichen anzeigen also aufstehen und sagen sie haben mich vor 2 Wochen um 17:00 Uhr am Bahnhof angegriffen???
5 Antworten
Würdest Du das machen, hätte das negative Auswirkungen auf Dich, also das lass mal. Und das andere klärt sich hoffentlich vor Gericht. Du hast einen Anwalt, Du bist Dir keiner Schuld bewusst..
warum kommt es troz mangelnder bzw überhaupt nicht vorhandener Beweise zur einen Verhandlung?
Weil der Richter hier entscheiden muss.
Könnte ich den Richter um ihn das zu verdeutlichen anzeigen also aufstehen und sagen sie haben mich vor 2 Wochen um 17:00 Uhr am Bahnhof angegriffen???
Für wie beschränkt hälst du den Richter? Der weiss selbst, dass man alles und jeden anzeigen kann.
Lass den Unsinn und halte dich an das, was dein Anwalt dir rät.
Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, sonder die Staatsanwaltschaft muss (zweifelsfrei) Deine Schuld beweisen.
Wenn Du keine Schuld hast, sollte Dir auch keine nachgewiesen werden können :-o
Das Verfahren wird ja eröffnet um Beweise zu sammeln. Wenn Du nachweisen kannst das Du zu dem angeblichen Tatzeitpunkt ganz wo anders warst brauchst Du dir doch gar keine Sorgen zu machen. Da es für die Tat keine Zeugen gibt, kein ärztliches Gutachten vorliegt und Du dich auch irgendwo anders aufgehalten hast wird das Verfahren wohl eingestellt werden. Allerdings werden gewisse Angaben beim Strafantrag schon einen Sinn ergeben haben bzw. die Stattsanwaltschaft veranlaßt haben ein Verfahren einzuleiten. Z.B. wären da genaue Zeit und Ortsangaben, der Hergang der Tat ist plausibel usw.
Kennst Du den Geschädigten?
Problem ist ich kann auch keine Zeugen angeben, weil es diesen Vorfall ja nicht gab
Aber gibt es Zeugen hierfür:
weil ich mich dort nicht aufgehalten habe