Was ist wenn die mir eine Falschaussage unterstellen werden?
Hallo,
Muss bald vor Gericht wegen einem Autounfall und mir wird vorgeworfen über eine rote Ampel gefahren zu sein was aber nicht so war habe auch eine Zeugin. Trotzdem glaubt man mir scheinbar nicht und ich bekam Schuld,habe aber natürlich Einspruch eingelegt. Was mir aber etwas Sorgen bereitet ist,wenn ich vor Gericht wieder diese Aussage mache (so wie es ja auch war!) und die mir nicht glauben denn iwie müssen die das ja so gelegt haben das es so aussieht als wär ich Schuld und wenn es dann wieder so ist das die mir dann eine Falschaussage unterstellen wollen. Geht sowas? Ich sage ja die Wahrheit aber wenn die mir vorher nicht geglaubt werden sie es dieses mal vllt auch nicht tun. Können die mir dann eine Falschaussage unterstellen?
5 Antworten
Eine strafbare "Falschaussage" gibt es für den Angeklagten im Strafrecht nicht. Der Angeklagte kann im Prinzip sagen, was er will, oder er kann vollständig schweigen. Selbst wenn seine Aussage nachweislich falsch ist, ist das für ihn nicht strafbar, es kann sich allenfalls auf das Strafmaß wegen der ihm zur Last gelegten Tat auswirken.
Wenn Du eine Zeugin hast, dann hast Du doch im Prinzip schon mal gute Karten. Selbst wenn die Gegenseite einen Zeugen hat, der etwas anderes aussagt: dann ist der Sachverhalt eben im schlimmsten Fall nicht zu klären, und Du kannst immer noch nicht verurteilt werden.
Lass es Deinen Anwalt machen.
Es gilt im Zweifel für den Angeklagten. Aber da du nicht weißt was sie für Beweise haben würde ich das nur sagen wenn es auch so ist.
Ich kenne da einen Fall, da kam es zwar nicht zur Verhandlung, aber Jugendliche haben ein der Kreuzung eine Filmszene gedreht und da war dann dein Rotsünder drauf zu sehen.
Wenn man wissen will welche Beweise vorliegen nimmt man via Anwalt Akteneinsicht...
das Gericht macht den Job 5 Tage die Woche. Die sind Profis. Die holen sich auch Gutachten und weitere Zeugenaussagen von Passanten, angrenzenden Geschäften usw. ein. "unterstellen" gibt es nicht in der Rechtssprechung. Was hätten sie auch davon?
Als Beklagte/r darfst du vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen. Deine Zeugin sollte noch mal in sich gehen und nachdenken, ob die Ampel wirklich nicht rot war. Zeugen müssen nämlich vor Gericht die Wahrheit sagen.
Vollkommener Unsinn. Ein Angeklagter sagt nicht unter Eid aus, ein Angeklagter kann schweigen und sogar lügen so viel er will.
Denn unter Eid zu lügen, hat nichts mehr mit "dürfen" zu tun.
Eine Vereidigung des Angeklagten wäre mir neu. Bist du sicher, dass sich deine Aussage auf die deutsche StPO bezieht?
Als Angeklagter darfst du lügen wie du willst. Nur als Zeuge darfst du keine Falschaussage machen.
Nein, auch als Angeklagter darf man NICHT lügen. Man darf schweigen wenn man sich selbst belasten würde.
Vollkommener Schwachsinn
auch als Angeklagter darf man NICHT lügen
Aus welchem Gesetz sollte sich das ergeben? Der Angeklagte darf nur keinen anderen direkt wahrheitswidrig beschuldigen - das wäre ein Straftatbestand.
als Angeklagter darf man die Aussage verweigern. das ist auch das einzige, was man "darf". Denn unter Eid zu lügen, hat nichts mehr mit "dürfen" zu tun.