Urteil falschaussage trotz Wahrheit
Hallo, obwohl ich vor Gericht als Zeugin die Wahrheit gesagt habe, wurde mir unterstellt, dass ich eine Falschaussage gemacht habe. Ich habe mir nun auch schon einen Anwalt genommen. Aber ich hatte erstens das Gefühl, dass der Richter parteiisch war und die anderen haben sich abgesprochen und stark gelogen. Leider war ich die einzige, die für den angeklagten Aussagen konnte, der dooferweise mein freund ist. Das Problem nun ist, dass er nun in Berufung gegangen ist und ich aber nicht nochmal aussagen will, weil ich eben diese Anzeige schon habe. Was kann ich nun am besten machen ?
9 Antworten
Hier wird dir niemand weiterhelfen können. Ein Anwalt muss prüfen, wieviel Substanz das hat und dann ggf. rechtzeitig Widerspruch einlegen.
Mache keine Schnellschüsse ohne Anwalt!
So, und nun lernen wir, was "ggf." bedeutet.
Hi sowieso94,
einen Anwalt hast du ja schon mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragt, insofern erübrigt sich da rein Rat.
Wenn du die Wahrheit in dem Prozess gegen deinen Freund gesagt hast, dann kannst du die Aussage getrost wiederholen, auch wenn andere Zeugen etwas anderes behaupten. Die Aussage verweigern darfst du nicht, auch nicht wenn es sich um deinen Freund handelt, es sei denn, du würdest dich selber belasten. Eine Aussageverweigerung käme schon einem Teilgeständnis gleich.
Weiterhin schreibst du, dass eine Anzeige wegen einer Falschaussage gegen dich erstattet wurde. Das hat zunächst einmal nur zu bedeuten, dass ermittelt wird, ob es denn wirklich so ist.
Wie schon oben erwähnt, ohne schlechtes Gewissen kannst du die schon einmal gemachte Aussage in einem Berufungsverfahren wiederholen. Die Wahrheit kommt meistens doch ans Licht.
Alles Gute
EF2
frage einen Anwalt ?
Wer recht hat bekommt leider nicht immer recht leider.
Das ist ein erheblicher Vorwurf, die Mindeststrafe bei uneidlicher Falschaussage beträgt 3 Monate. Rede mit dem Anwalt.
Die Unterstellung parteiisch ausgesagt zu haben, ist in einer strittigen Verhandlung mehr oder weniger normal. Dies impliziert aber keinesfalls, dass gegen dich Anklage erhoben wird. Da es vermutlich ein Strafverfahren war, in dem du ausgesagt hast, wurdest du nicht angezeigt. Anzeige erstattet man bei der Polizei. Falls du nochmal aussagen musst, kannst du das kaum verweigern. Es käme ansonsten einem Schuld-Eingeständnis gleich. Du machst deine Aussage, ungeachtet hämischer Bemerkungen, und das war's dann. Ob seitens der Staatsanwaltschaft Anklage gegen dich erhoben wird, siehst du dann schon. Jedenfalls geht die Welt nicht unter von. Es gibt auch Justiz-Irrtümer - und gar nicht mal so wenig.
Gegen eine Strafanzeige wegen Falschaussage kann man keinen Widerspruch einlegen.