Uneidliche Falschaussage, was tun...?
Hallo ich bin 16 und habe vor rund einem halben Jahr eine Aussage vor Gericht gemacht. Dies fiel mir schon nicht leicht, weil mir beide Personen sehr nahe standen. Gestern habe ich dann einen Brief bekommen, dass ich Stellung bei der Polzei nehmen muss, wegen Falschaussage. Ich habe aber zu 100% die Wahrheit gesagt. Ich weiß jetzt gar nicht, wie ich mich verhalten soll...
Ich bitte um eine schnelle Hilfe, da ich schon in rund 2 Wochen zur Polzei muss.
Vielen lieben Dank
15 Antworten
Wenn du die Wahrheit gesagt hast, wird dir nichts passieren. Ich denke eher die betroffenen Personen werden etwas gegenteiliges behauptet haben, sodass die Polizei gerne alles noch einmal überprüfen möchte. Geh dahin und sag nochmal die Wahrheit, fertig.
Ob Du den Termin bei der Polizei wahrnimmst, bleibt Dir überlassen.
Solltest Du Dich entscheiden, hinzugehen, beachte folgendes:
Du machst bei der Polizei keine Aussage. Du gibst auf Nachfrage Deine Personalien an und sagst zum Sachverhalt maximal soviel, dass Du an Deiner damaligen (Zeugen-)Aussage vor Gericht festhältst, weil es die Wahrheit ist. Mehr sagst Du auf keinen Fall!
Lass Dich auf keinen Fall darauf ein, in der Vernehmung die damalige Aussage noch mal zu wiederholen. Die Polizei soll Deine damalige Aussage den Akten der Verhandlung entnehmen.
Nicht Du musst Deine Unschuld beweisen, sondern die Ermittlungsbehörden müssten Dir Deine Schuld nachweisen - was nach Deinen Angaben unmöglich sein dürfte.
Wenn Du doch die Wahrheit gesagt hast, sollte das doch kein Problem sein.
Du gehst zur Polizei und die werden die befragen. Am besten nimmst Du Deine Eltern mit.
Ich habe aber zu 100% die Wahrheit gesagt.
Dann kann dir ja eigentlich nichts passieren.
da ich schon in rund 2 Wochen zur Polzei muss.
Nein, musst du nicht, wenn es sich nur um eine polizeiliche Vorladung handelt.
Hi,
wenn du damals 100% die Wahrheit gesagt hast, dann hast du nichts zu befürchten. Irgendjemand muss wohl inzwischen etwas anderes Behauptet haben und kann dies vermutlich Beweisen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass du gelogen hast.
Das Beste was du nun machen könntest, deinerseits Beweise für deine Aussage vorzulegen bzw. zur Polizei mitzunehmen. Wenn dies nicht möglich ist und du dir 1000% sicher bist kannst du auch eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen.
ICH vermute aber schwer, dass es hier nicht um DEINE Aussage geht die als Falschaussage ausgelegt wird :)!! VG