Was passiert, wenn ich vor Gericht als Zeuge aussagen muss und ich aber nichts mehr weiß?
Ich muss im November vor Gericht als Zeugin aussagen, weil mein Ex-Freund in eine Schlägerei verwickelt war. Nur leider weiß ich nichts mehr, da ich auch angetrunken war. Der Vorfall ist schon mehrere Monate her.
Bei der Polizei sollte ich aussagen, konnte den termin aber nicht wahrnehmen, da ich keinen Babysitter hatte, aber man gab mir dann auch keinen zweiten Termin. Wie läuft das jetzt ab, muss ich einfach sagen: "Ich weiss es nicht," oder schriftlich etwas schicken?
Danke schon mal für eure Tipps und Ratschläge.
7 Antworten
wenn du im November einen Termin schon hast, dann hast du ja auch schon die Vorladung bekommen, oder?
wenn Ja, was steht da drauf, musst du erscheinen oder kannst du deine Aussage auch schriftlich tätigen?
du kannst übrigens jederzeit sagen was von damals noch in deinem Gehirn gespeichert ist, wenn es nicht mehr viel ist von dem Tag, naja, das ist doch besser als lügen, oder?
eine verspätete antwort für weitere ähnlich hilfe suchende. wer sich an eine straftat nicht mehr erinnern kann, oder diese nicht beobachtet hat, erhält umgehend eine anzeige wegen uneidlicher falschaussage. die wahrheit interessiert in diesen falle niemanden. so ist es mir ergangen. konnte nichts zur straftat aussagen, da alkoholisiert und starke psychische probleme, die strafat hatte sich zudem ausserhalb meiner sichtweite abgespielt. trotzdem anzeige. so ist es nun einmal unser rechtssystem. in meinem fall hatte ich hilfe zum thema -psychisch kranke zeugen- gesucht. treffer, fehlanzeige! nach monatelangen googeln musste ich feststellen, das psychisch kranke immer kriminell sind. möglich wäre ja, ersteinmal zugunsten der staatsanwaltschaft auszusagen und dich dann von den verteidigern der lüge überführen lassen und dann die aussage zu revidieren. somit wäre dann bewiesen, das man nichts erinnert oder gesehen hat.
In jedem Fall nix ausdenken! Einfach klar ansagen, ich kann mich daran und daran erinnern und hier hab ich ne Lücke, fertig.
Du mußt auf jeden Fall hin gehen (sonst holen sie Dich) und Du mußt in jedem Fall bei der Wahrheit bleiben. Wenn du behauptest, Du könntest Dich nicht erinnern, obwohl Du noch alles recht genau weißt (beliebtes Spielchen bei Zeugen) dann machst Du Dich genau so wegen Falschaussage strafbar, als wenn Du behauptest, Du wüßtest alles noch ganz genau und dann rum lügst. Bleib einfach bei der Wahrheit. Wenn Du Erinnerungslücken hast, dann wird man versuchen, mit Dir zusammen zusammenzukramen, was Du noch weißt. Immerhin wird es ja noch andere Zeugen geben, der Angeklagte hat eine Aussage gemacht und es gibt die Polizeiakten. Man weiß ja bereits so ungefähr, wie sich die Sache abgespielt hat. Da aber nur das gilt, was vor Gericht gesprochen wird, mußt Du trotzdem aussagen.
Man wird Dir schon helfen, Dich zu erinnern, keine Sorge. So lange Du bei der Wahrheit bleiben wilst, wird Dir auch nix passieren.
Sagen, was du noch weißt, aber auf keinen Fall Dinge sagen, bei denen du dir nicht mehr ganz sicher bist (Falschaussage ist strafbar). Sag ruhig, wenn du dir bei einer Sache nicht mehr ganz sicher bist, aber darauf wird der Richter dich sicher noch einmal hinweisen.
ich weiss gar nichtsmehr hatte in diesem ja sehr viele probleme dazu kommend, herzinfarkt, mein sohn starb....