Falschaussage vor gericht beweisen ?

8 Antworten

Nun, nachweisen oder zumindest glaubhaft müßte man nur, wenn man Dich wegen einer Falschaussage verurteilen möchte. Ansonsten genügt es, wenn ein Richter feststellt, daß Deine Aussage wenig glaubhaft ist und sie deshalb bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt.

Milla,

was spricht eigentlich dagegen, gegen das Urteil Rechsmittel einzulegen, wenn ihr der Meinung seid, der Richter habe deine Aussage nicht richtig gewürdigt?

Milla0815 
Beitragsersteller
 23.04.2017, 17:37

Mein Ex Freund hat Berufung eingelegt

Es gab noch nicht mal ansatzweise einen Grund an unseren Aussagen zu zweifeln.

GanMar  21.04.2017, 15:07

Möglicherweise gab es auch gegensätzliche Aussagen oder Hinweise darauf, daß Du Dich geirrt haben könntest?

Milla0815 
Beitragsersteller
 23.04.2017, 17:37
@GanMar

Nein die gab es nicht, wir waren die einziegen Zeugen, da der geschädigte sein Geld erstattet bekommen hat, wurde er nicht als zeuge geladen

"und mein ex wurde verurteilt. "

da gab es dann wohl doch beweise für seine schuld

Milla0815 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 14:45

Nein, gab es nicht. aufgrund unserer Aussagen die, nach Meinung des Gerichts falsch gewesen seien, um ihn zu schützen.

martinzuhause  21.04.2017, 14:48
@Milla0815

ohne beweise wird er nicht verurteilt. ihr kennt nicht alle akten des gerichts.

eine verurteilung erfolgt nur wenn es für die schuld auch beweise gibt. die beweise werden allerdings nicht jedem zeugen zur prüfung vorgelegt

Milla0815 
Beitragsersteller
 21.04.2017, 14:51
@martinzuhause

Als zeugen natürlich nicht, das stimmt.

Recht haben und auch Recht bekommen, sind vor Gericht zweierlei Dinge!

Meiner Meinung nach  kannst Du erst mal nichts machen, da muss Dein Ex bzw. sein Anwalt aktiv werden!

Konsequenterweise müsste aber der Staatsanwalt/das Gericht auch auf Dich zukommen, Dich verklagen! Denn die werfen Dir ja eine Falschaussage vor, was bestraft wird! Ich würde spätestens dann einen eigenen Anwalt einschalten!

Milla0815 
Beitragsersteller
 23.04.2017, 17:31

Ja das meine ich ja auch, wenn er verurteilt wird, weil unseren Aussagen nicht gelaubt wird und wir ihn dadurch nicht Entlasten können, müssten wir doch auch Konsequentzen bekommen, wenn nicht heißt es ja eigentlich das das Gericht uns doch gelaubt hat, oder zumindest zweifel hatte, was eine Verurteilung nicht rechtfertigen würden,

mein Ex ist der Meinung das Der Richter befangen war, da er, bei seiner letzten Verhandlung, gesagt hat, das nächste mal könne ihm niehmand helfen und er würde definitiv eine Haftstrafe ohne Bewährung bekommen. wenn es nach ihm ( Richter) ginge wäre er beim letzten mal schon in Haft gekommen.

Deswegen wird er auch gesagt haben er würde uns nicht glauben, denn warum sollte ein Zeuge die schuld auf sich nehmen wenn dies nicht stimmt, er ist selber vorbestraft ( Nicht wegen Falschaussage) und weiß genau was auf ihn zukommen würden bei einer falschaussage.

Liebe grüße