Falschaussage vor gericht beweisen ?
Hallo zusammen,
Ich war als Zeugin vor gericht um meinen ex freund mit dem ich seid mehr als einem Jahr keinen Kontakt mehr habe zu entlasten, Ich konnte bezeugen das er die im zur last gelegten tat nicht begangen hat sonder jemand anderes, dieser hat die tat auch zugegeben, Jetzt sagt das das Gericht das sie mir und dem anderen zeugen nicht glauben würde, das wir beide eine falsch Aussage gemacht haben, um meinen ex zu schützen. Was nicht stimmt! Wir haben beide die wahrheit gesagt und trotzdem wird uns eine falsch Aussage unterstellt und mein ex wurde verurteilt. Wie geht es jetzt weiter ? Muss man uns als zeugen nicht eine falsch Aussage beweisen? Uns kann doch nicht einfach unterstellt werden, wir hätten gelogen obwol dies absolut nicht der Fall gewesen ist. WiE gesagt ich habe mit ihm seid mehr als einem Jahr keinen Kontakt mehr und keinen Grund ihn grundlos zu schützen. Diese Behauptung ist für mich absolut nicht nachvollziehbar! Warum kann das gericht einfach so etwas behaupten was nicht stimmt. Es an noch nixjt mal Ansatz weiße einen Grund an unserer Aussage zu zweifeln.
Bei sowas verliert man den Glauben an unser Rechtssystem :-(
8 Antworten
Nun, nachweisen oder zumindest glaubhaft müßte man nur, wenn man Dich wegen einer Falschaussage verurteilen möchte. Ansonsten genügt es, wenn ein Richter feststellt, daß Deine Aussage wenig glaubhaft ist und sie deshalb bei der Urteilsfindung nicht berücksichtigt.
Milla,
was spricht eigentlich dagegen, gegen das Urteil Rechsmittel einzulegen, wenn ihr der Meinung seid, der Richter habe deine Aussage nicht richtig gewürdigt?
Mein Ex Freund hat Berufung eingelegt
Es gab noch nicht mal ansatzweise einen Grund an unseren Aussagen zu zweifeln.
Nein die gab es nicht, wir waren die einziegen Zeugen, da der geschädigte sein Geld erstattet bekommen hat, wurde er nicht als zeuge geladen
"und mein ex wurde verurteilt. "
da gab es dann wohl doch beweise für seine schuld
Nein, gab es nicht. aufgrund unserer Aussagen die, nach Meinung des Gerichts falsch gewesen seien, um ihn zu schützen.
ohne beweise wird er nicht verurteilt. ihr kennt nicht alle akten des gerichts.
eine verurteilung erfolgt nur wenn es für die schuld auch beweise gibt. die beweise werden allerdings nicht jedem zeugen zur prüfung vorgelegt
Als zeugen natürlich nicht, das stimmt.
Recht haben und auch Recht bekommen, sind vor Gericht zweierlei Dinge!
Meiner Meinung nach kannst Du erst mal nichts machen, da muss Dein Ex bzw. sein Anwalt aktiv werden!
Konsequenterweise müsste aber der Staatsanwalt/das Gericht auch auf Dich zukommen, Dich verklagen! Denn die werfen Dir ja eine Falschaussage vor, was bestraft wird! Ich würde spätestens dann einen eigenen Anwalt einschalten!
Ja das meine ich ja auch, wenn er verurteilt wird, weil unseren Aussagen nicht gelaubt wird und wir ihn dadurch nicht Entlasten können, müssten wir doch auch Konsequentzen bekommen, wenn nicht heißt es ja eigentlich das das Gericht uns doch gelaubt hat, oder zumindest zweifel hatte, was eine Verurteilung nicht rechtfertigen würden,
mein Ex ist der Meinung das Der Richter befangen war, da er, bei seiner letzten Verhandlung, gesagt hat, das nächste mal könne ihm niehmand helfen und er würde definitiv eine Haftstrafe ohne Bewährung bekommen. wenn es nach ihm ( Richter) ginge wäre er beim letzten mal schon in Haft gekommen.
Deswegen wird er auch gesagt haben er würde uns nicht glauben, denn warum sollte ein Zeuge die schuld auf sich nehmen wenn dies nicht stimmt, er ist selber vorbestraft ( Nicht wegen Falschaussage) und weiß genau was auf ihn zukommen würden bei einer falschaussage.
Liebe grüße
Möglicherweise gab es auch gegensätzliche Aussagen oder Hinweise darauf, daß Du Dich geirrt haben könntest?