Wie hoch ist Strafe bei Falschaussage bei der Polizei?
Guten Abend,
Also wenn man einen Freund schützen wollte da er einen Diebstahl tätigte und vor der Polizei lügte also ihn in Schutz nahm , und dann aber doch die Wahrheit sagen will und noch eine Aussage machen will , .. also das war ja dann eine Falschaussage .. meine Frage ist welche Strafe würde man dann für diese Falschaussage bekommen ? … und wenn man noch minderjährig ist
5 Antworten
Wenn es noch weit vorm Gerichtstermin ligt und Du deine aussage als minderjähriger widerrufst und niemanden dabei zu unrecht einer Tat beschuldigt hast, dann wird in den meisten Fallen noch von einer Strafe abgesehen.Wenn die Sache vor Gericht widerrufen wird, sieht das nicht gut für dich aus. Also möglichst schnell machen.
Falschaussagen sind nur strafbar, wenn man sie als Zeuge oder Gutachter vor Gericht abgibt.
Aber Strafvereitelung ist ein denkbarer Tatbestand - wenn du also durch deine Aussage verhinderst, dass der betreffende Freund seine gerechte Strafe bekommt. http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html
Starfvereitelung ist nicht strafbar, wenn du zugunsten eines Angehörigen lügst, oder wenn du selbst bei der Tat mitgemacht hast und dich selbst zu schützen versuchst. Beschuldigte dürfen lügen, soviel sie wollen. Wenn man ihnen die Tat beweisen kann, werden sie für die Tat bestraft und nicht für die Lügen.
Mach einfach "reinen Tisch"!
Eine Falschaussage bei der Polizei ist nicht als solche strafbar. Man könnte sich aber wegen Strafvereitelung strafbar machen.
Falls dies raus kommen sollte, könnte dies unterschiedlich bestraft werden, je nachdem, wie hoch der Diebstahl war, usw.
Das wahrscheinlichste ist eine Geldstrafe, jedoch kann es im schlimmsten Fall mal auch im Gefängnis enden.
Minderjährige können in den Jugendknast! ;-)
aber nicht bei sowas. les die frage nochmal !
Ich hab mir ja noch nie was zu Schulden kommen lassen das is das erste mal das ich als Zeuge zur Polizei muss!
hä??? bei einem minderjährigen??? - träum weiter oder halte dich zurück mit solchen falschen antworten!
Nicht einschlägig, weil die Polizei keine " zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle" ist.
Also kann mir nichts passieren also keine Strafen?