Wie hoch ist Strafe bei Falschaussage bei der Polizei?

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Wenn es noch weit vorm Gerichtstermin ligt und Du deine aussage als minderjähriger widerrufst und niemanden dabei zu unrecht einer Tat beschuldigt hast, dann wird in den meisten Fallen noch von einer Strafe abgesehen.Wenn die Sache vor Gericht widerrufen wird, sieht das nicht gut für dich aus. Also möglichst schnell machen.

Falschaussagen sind nur strafbar, wenn man sie als Zeuge oder Gutachter vor Gericht abgibt.

Aber Strafvereitelung ist ein denkbarer Tatbestand - wenn du also durch deine Aussage verhinderst, dass  der betreffende Freund seine gerechte Strafe bekommt. http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html

Starfvereitelung ist nicht strafbar, wenn du zugunsten eines Angehörigen lügst, oder wenn du selbst bei der Tat mitgemacht hast und dich selbst zu schützen versuchst. Beschuldigte dürfen lügen, soviel sie wollen. Wenn man ihnen die Tat beweisen kann, werden sie für die Tat bestraft und nicht für die Lügen.

Rehlein08  01.09.2015, 12:16

Also kann mir nichts passieren also keine Strafen?

Pangaea  01.09.2015, 12:17
@Rehlein08

Mach einfach "reinen Tisch"!

Eine Falschaussage bei der Polizei ist nicht als solche strafbar. Man könnte sich aber wegen Strafvereitelung strafbar machen.

Falls dies raus kommen sollte, könnte dies unterschiedlich bestraft werden, je nachdem, wie hoch der Diebstahl war, usw.

Das wahrscheinlichste ist eine Geldstrafe, jedoch kann es im schlimmsten Fall mal auch im Gefängnis enden.

pockytrash  01.11.2014, 00:28

Minderjährige können in den Jugendknast! ;-)

casala  02.11.2014, 01:29
@pockytrash

aber nicht bei sowas. les die frage nochmal !

Rehlein08  01.09.2015, 12:24
@casala

Ich hab mir ja noch nie was zu Schulden kommen lassen das is das erste mal das ich als Zeuge zur Polizei muss!

casala  01.11.2014, 00:25

hä??? bei einem minderjährigen??? - träum weiter oder halte dich zurück mit solchen falschen antworten!

Sftwire  01.11.2014, 00:26

Nicht einschlägig, weil die Polizei keine " zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle" ist.