Strafe bei einer falschen uneidlichen Aussage?
Guten Tag! An einem Samstag Abend habe ich auf dem Weg zu einer Feier die Scheibe einer Bushaltestelle zerstört und kurze Zeit später wurden ein Freund und ich von der Polizei angehalten und verhört. Tat geleugnet und Alkoholtest verweigert.
Die ganze Sache wurde dann so gedreht das mein Freund der Angeklagte war und ich als Zeuge aussagen sollte. Vor Gericht wurde ich als erstes als Zeuge verhört und habe dann gesagt das ich von der kaputten Scheibe nichts gesehen hätte. Da ich aber der Verursacher war habe ich falsch ausgesagt. Die anderen Zeugen haben ausgesagt und die Situation hat sich zugespitzt für meinen Kollegen. Nachdem der Zeugenstand geschlossen wurde, sollte uns noch einmal Gelegenheit gegeben werden uns zu beraten. Da ich Angst hatte nun wegen der Falschaussage belangt zu werden, habe ich nach der kurzen Besprechung dann zur Richterin gesagt das ich nochmal etwas zum Sachverhalt sagen möchte und wurde als Zeuge erneut belehrt. Ich habe alles erzählt, wie es passiert ist - das ich die Scheibe zerstört habe und das mein Freund nichts damit zu tun habe. Die Staatsanwaltschaft hatte gesagt das ich mich auf sehr dünnem Eis bewege (Falschaussage). Mein Kumpel wurde freigesprochen und ich habe jetzt ein Schreiben von der Polizei bekommen: "Sehr geehrter Herr... die Polizei ermittelt zur Zeit gegen Sie wegen folgender Straftat: Falsche uneidliche Aussage gemäß Paragraph 153 StGB; Sachbeschädigung gemäß Paragraph 303 StGB"
Hätte ich vorher gewusst das ich mich bei einer Strafe von mindestens 3 Monaten bewege, hätte ich nie nie niemals in dieser Form ausgesagt. Ich ärgere mich extrem darüber weil ich nicht viel mit der Polizei oder Gerichten zu tun gehabt habe und damit vorbestraft wäre... :( Kann man hieraus irgendwelche mildernden Umstände ableiten irgendetwas was in den Bereich unter der 3 Monate fällt? Vielen Dank im Vorraus!
6 Antworten
http://www.rechtsanwalt-falschaussage.de/falsche-uneidliche-aussage-153-stgb/
Textauszüge:
Findet im Prozess keine Vereidigung statt, so macht der befragte Zeuge
eine uneidliche Aussage. Nichtsdestoweniger ist er vor Gericht
verpflichtet die Wahrheit zu sagen, ansonsten droht eine Haftstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Die konkrete Straferwartung richtet sich jedoch nach weiteren Faktoren, die bei der Strafzumessung eine Rolle spielen können:
Etwaige Vorstrafen oder der Anlass und der Hintergrund für die
Falschaussage.
Beispielsweise kann das Gericht auch von der Strafe absehen, wenn eine falsche Aussage erfolgt, um sich nicht selbst zu belasten oder wenn eine gemachte falsche Aussage rechtzeitig berichtigt wird.
Da hier allerdings noch § 303 StGB hinzukommt wird es wohl auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen.
Vor Gericht falsch aussagen und es dann zugeben? Da kommst du sicher nicht mehr raus. Vor Gericht verpflichtet man sich die Wahrheit zu sagen. Da du das ja getan hast kriegst du eben eine Strafe. Ohne deine "Meinungsäußerung" würde jetzt nämlich ein unschuldiger bestraft werden. Du kannst nur froh sein das du die Wahrheit selbst gesagt hast. Ansonsten wären das mehr als 3 Monate. VG
Wenn dir der Arsch nicht auf Grundeis gegangen wäre, hättest du deinen Kumpel ohne weiteres in die Pfanne gehauen. Das wird das Gericht genauso sehen. Selbst wenn du deine Aussage vor Gericht noch rechtzeitig berichtigt hast, macht das die Sachbeschädigung nicht ungeschehen. Oder haste die vor lauter Angst nach der Falschaussage erfolgreich verdrängt?
Wieso meinen Kumpel in die Pfanne gehauen? Ich habe gesagt er wäre es nicht gewesen!
Aber erst, nachdem dir wegen der Falschaussage der Arsch auf Grundeis ging. Vorher hast du getan, als wüsstest du von nix. Auf die Gefahr hin, dass dein Kumpel verurteilt wird. Schöner Freund bist du.
Meist wird das noch viel härter bestraft, über 1 Jahr. Aber Du würdest ja belehrt, somit ist das voll berechtigt. Du lernst hoffentlich daraus.
Neben der Frage nach Deinem Alter (Jugendstrafrecht?) dürfte die Korrektur Deiner Falschaussage noch vor der Gerichtsentscheidung eine ganz wichtige Rolle spielen (https://dejure.org/gesetze/StGB/158.html).
Mit anderen Worten: es müsste eigentlich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen hinauslaufen. Und mach dir keine Gedanken: Du wirst nicht vorbestraft sein.
Auch wenn nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei der Geschichte eine Vorstrafe herauskommt (als Minderjähriger dürfte eh' keine Gefahr bestehen), solltest Du doch einen Anwealt nehmen.
Hilfe ich habe mich undeutlich ausgedrückt! Ich wollte meinen Kollegen nicht ans Messer liefern! Ich habe gesagt das er nichts mit der Sache zu tun hat weil unsere Anwältin gesagt hat da würden wir schon herauskommen.. Da ich der Meinung war das sie einen guten Job macht habe ich angenommen was eine Anwältin uns vorgibt.. Als dann die anderen Zeugen aber gegen meinen Freund ausgesagt haben hat sich die Situation zugespitzt und ich habe die Wahrheit gesagt, das ich die Scheibe zerstört habe und möchte das recht gesprochen wird.. Ich werde nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt..
Ich wollte meinen Kollegen nicht ans Messer liefern!
Das habe ich schon herausgenommen.
Sonst kann ich nur wiederholen: wenn Du eine uneidliche Falschaussage korrigierst, bevor ein Urteil gesprochen wurde, wird die Strafe mit Sicherheit milde ausfallen bzw, das Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt. Ein durchschnittlicher Anwalt wird das und die Sachbeschädigung gegen eine Geldstrafe einstellen lassen, wenn Du nicht vorbestraft bist.
Kannst du die Scheibe bezahlen oder die Reparatur abstottern und hast Du evtl. schon Kontakt mit den Verkehrsbetreiben aufgenommen. Eigene Bemühungen um Schadensregulierung werden immer irgendwo gewürdigt.
weil unsere Anwältin gesagt hat da würden wir schon herauskommen..
Eure Anwältin? Wozu brauchtest du denn ´ne Anwältin? Du warst doch , laut deinen Angaben, als Zeuge geladen, nicht als Beschuldigter.
Mildernde Umstände wofür? Du hast ´ne Sachbeschädigung begangen, die allein schon kein Kleinkram war und hast als Zeuge ´ne Falschaussage gemacht. Wofür bitte, erwartest du mildernde Umstände?
Ja, nur habe ich gelesen wenn man seine Aussage vor Gericht rechtzeitig berichtigt dann kann von Strafe auch ganz abgesehen werden (also Geldstrafe als Folge)