Strafe bei einer falschen uneidlichen Aussage?

6 Antworten

http://www.rechtsanwalt-falschaussage.de/falsche-uneidliche-aussage-153-stgb/

Textauszüge:

Findet im Prozess keine Vereidigung statt, so macht der befragte Zeuge
eine uneidliche Aussage. Nichtsdestoweniger ist er vor Gericht
verpflichtet die Wahrheit zu sagen, ansonsten droht eine Haftstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Die konkrete Straferwartung richtet sich jedoch nach weiteren Faktoren, die bei der Strafzumessung eine Rolle spielen können:
Etwaige Vorstrafen oder der Anlass und der Hintergrund für die
Falschaussage.

Beispielsweise kann das Gericht auch von der Strafe absehen, wenn eine falsche Aussage erfolgt, um sich nicht selbst zu belasten oder wenn eine gemachte falsche Aussage rechtzeitig berichtigt wird.

Da hier allerdings noch § 303 StGB hinzukommt wird es wohl auf eine Bewährungsstrafe hinauslaufen.

Vor Gericht falsch aussagen und es dann zugeben? Da kommst du sicher nicht mehr raus. Vor Gericht verpflichtet man sich die Wahrheit zu sagen. Da du das ja getan hast kriegst du eben eine Strafe. Ohne deine "Meinungsäußerung" würde jetzt nämlich ein unschuldiger bestraft werden. Du kannst nur froh sein das du die Wahrheit selbst gesagt hast. Ansonsten wären das mehr als 3 Monate. VG

JackMcFleck 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 11:05

Ja, nur habe ich gelesen wenn man seine Aussage vor Gericht rechtzeitig berichtigt dann kann von Strafe auch ganz abgesehen werden (also Geldstrafe als Folge)

TrudiMeier  27.09.2016, 11:09
@JackMcFleck

Wenn dir der Arsch nicht auf Grundeis gegangen wäre, hättest du deinen Kumpel ohne weiteres in die Pfanne gehauen. Das wird das Gericht genauso sehen.  Selbst wenn du deine Aussage vor Gericht noch rechtzeitig berichtigt hast, macht das die Sachbeschädigung nicht ungeschehen. Oder haste die vor lauter Angst nach der Falschaussage erfolgreich verdrängt?

JackMcFleck 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 11:14
@TrudiMeier

Wieso meinen Kumpel in die Pfanne gehauen? Ich habe gesagt er wäre es nicht gewesen!

TrudiMeier  27.09.2016, 15:03
@JackMcFleck

Aber erst, nachdem dir wegen der Falschaussage der Arsch auf Grundeis ging. Vorher hast du getan, als wüsstest du von nix.  Auf die Gefahr hin, dass dein Kumpel verurteilt wird. Schöner Freund bist du.

Meist wird das noch viel härter bestraft, über 1 Jahr. Aber Du würdest ja belehrt, somit ist das voll berechtigt. Du lernst hoffentlich daraus.

Neben der Frage nach Deinem Alter (Jugendstrafrecht?) dürfte die Korrektur Deiner Falschaussage noch vor der Gerichtsentscheidung eine ganz wichtige Rolle spielen (https://dejure.org/gesetze/StGB/158.html).

Mit anderen Worten: es müsste eigentlich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen hinauslaufen. Und mach dir keine Gedanken: Du wirst nicht vorbestraft sein.

Auch wenn nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass bei der Geschichte eine Vorstrafe herauskommt (als Minderjähriger dürfte eh' keine Gefahr bestehen), solltest Du doch einen Anwealt nehmen.


JackMcFleck 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 11:31

Hilfe ich habe mich undeutlich ausgedrückt! Ich wollte meinen Kollegen nicht ans Messer liefern! Ich habe gesagt das er nichts mit der Sache zu tun hat weil unsere Anwältin gesagt hat da würden wir schon herauskommen.. Da ich der Meinung war das sie einen guten Job macht habe ich angenommen was eine Anwältin uns vorgibt.. Als dann die anderen Zeugen aber gegen meinen Freund ausgesagt haben hat sich die Situation zugespitzt und ich habe die Wahrheit gesagt, das ich die Scheibe zerstört habe und möchte das recht gesprochen wird.. Ich werde nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.. 

toomuchtrouble  27.09.2016, 11:58
@JackMcFleck


Ich wollte meinen Kollegen nicht ans Messer liefern!

Das habe ich schon herausgenommen.

Sonst kann ich nur wiederholen: wenn Du eine uneidliche Falschaussage korrigierst, bevor ein Urteil gesprochen wurde, wird die Strafe mit Sicherheit milde ausfallen bzw, das Verfahren wird gegen Auflagen eingestellt. Ein durchschnittlicher Anwalt wird das und die Sachbeschädigung gegen eine Geldstrafe einstellen lassen, wenn Du nicht vorbestraft bist.

Kannst du die Scheibe bezahlen oder die Reparatur abstottern und hast Du evtl. schon Kontakt mit den Verkehrsbetreiben aufgenommen. Eigene Bemühungen um Schadensregulierung werden immer irgendwo gewürdigt.

TrudiMeier  27.09.2016, 15:06
@JackMcFleck

weil unsere Anwältin gesagt hat da würden wir schon herauskommen..

Eure Anwältin? Wozu brauchtest du denn ´ne Anwältin? Du warst doch , laut deinen Angaben, als Zeuge geladen, nicht als Beschuldigter.

Mildernde Umstände wofür? Du hast ´ne Sachbeschädigung begangen, die allein schon kein Kleinkram war und hast als Zeuge ´ne Falschaussage gemacht. Wofür bitte, erwartest du mildernde Umstände?