18 Jahre alt, beim Ladendiebstahl erwischt, was passiert jetzt?

5 Antworten

Du kannst damit rechnen, daß das Verfahren gegen Dich als Ersttäter noch eingestellt wird, allerdings wohl erst nach Ableistung von ein paar Sozialstunden. Die dürften so zwischen 20 und 50 Stück liegen. Sollte die Staatsanwaltschaft allerdings der Meinung sein, gleich einen Strafbefehl gegen Dich erlassen zu wollen, dürfte die Geldstrafe bei ca. 40-50 Tagessätzen liegen. Reue zu zeigen ist bei einem unstreitigen Tatvorwurf in aller Regel die beste Strategie, gleich zum Anwalt zu rennen hingegen nicht. Der würde deutlich mehr kosten, als er nutzen kann.

Ein Eintrag im Führungszeugnis ist hier noch so gut wie ausgeschlossen, da die Strafe viel höher ausfallen müßte, was in keinem Fall zu erwarten ist. Damit hast Du Dir also weder Dein Studium noch Dein ganzes Leben versaut.

ich denke eine jugendstrafe mit ca. 120 arbeitsstunden würdest du kriegen oder eine freiheitsstrafe von min. 3 monaten und max 2 Jahren
aber es kommt auch auf die umstände an!!
werden die sachen von einem geschloßenen laden gestohlen??
oder
werden sie von einem bsp. gesperrten schrank gestohlen??
fals es der fall von einem der beiden beispielen sind dann kannst du mit einer Freiheitsstrafe rechen
der fall wird dann sogar vom Staatsanwalt verfolgt!!!

hmm ja kommt drauf an ob der LAdenbesitzer straf anzeige erstattet wenn du den vor gericht kommen solltets kommt es auf die laune vom richter an viel glück ;)

Du musst das Geld wahrscheinlich zahlen und dann vielleicht noch sozial stunden denk ich x: kommt eben auch aufs gericht an und ob du es bereust...

Wenn Sie sich verteidigen lassen, kann eine Einstellung ohne Eintrag einer Verurteilung im Bundeszentralregister erreicht werden. siehe http://www.ihr-anwalt-hamburg.de/taetigkeitsbereiche/K-bis-N/ladendiebstahl-ladenbetrug.html

skyfly71  27.05.2012, 09:26

Ich glaube, für eine Verfahrenseinstellung braucht man da nicht gleich einen Strafverteidiger. Das geht nach § 45 JGG quasi im Alleingang.