Abgemeldetes Kfz auf Grundstück - Mietrecht
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem: Eine Mieterin hat auf dem Grundstück der Liegenschaft ein abgemeldetes Kfz abgestellt und dies bereits Ende 2013. Damals hatte ich die Mieterin angeschrieben und gefragt, was es damit auf sich hat. Ohne Reaktion. Später dann habe ich sie aufgefordert, dass Kfz zu entfernen, da im Mietvertrag geregelt ist, dass das Abstellen von Fahrzeugen im Hof nur mit Genehmigung des Vermieters erlaubt ist. (Der Hof ist ja kein Schrottplatz!). Ein Stellplatz oder degleichen ist nicht mit angemietet. Daraufhin hat sie zwar angekündigt, dass das Kfz zu einem bestimmten Termin entfernt wird, was aber nicht passiert ist. Nun bin ich unschlüssig. Da es sich nicht um öffentlichen , sondern um privaten Grund handelt, kann ich das Ordnungsamt nicht zu Hilfe ziehen. Ich denke über eine Abmahnung wegen Verstosses gegen die Hausordnung nach. Was meint ihr dazu? Ist das rechtlich in Ordnung? Mit der Mieterin gab es schon in Vergangenheit Probleme, so wurde monatelang Sperrmüll im Hof gelagert, dass trotz Aufforderung (mündlich wie schriftlich) nicht entfernt wurde; letztendlich habe ich den Sperrmüll selbst entfernen lassen und die Kosten in Rechnung gestellt (erwartungsgemäß wurde jedoch bis dato nicht bezahlt).
Für eine Hilfestellung habt vielen Dank!
10 Antworten
Selbstverständlich kann man als Eigentümer/Vermieter zunächst aus gegebenen Anlass eine qualifizierte Abmahnung aussprechen, d. h. pflichtwidriges Abstellen von Gegenständen untersagen und fristlose Kündigung n. § 543 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BGB ankündigen, wenn erneut Unrat gelagert oder das Fahrzeug nicht "14 Tage nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens" entfernt würde.
Und ankündigen, nach fruchtlosem Fristverlauf in Ersatzvornahme Abholung auf Kosten des Verursachers zu veranlasssen.
Drittens ein Vermieterpfandrecht n. § 562 BGB daran geltend machen, um die offfenen Entsorgungskosten daraus bestreiten zu können.
Das Ganze muss natürlich schriftlich erfolgen und wirksam zugehen, d. h. bezeugt übergeben bzw. eingeworfen oder per Einwurfeinschreiben zugestellt werden, um es als Beweis in einer Zahlungs- oder Räumungsklage beibringen zu können.
Viel Erfolg :-)
G imager761
Hatte in meinem Grundstück das gleiche Problem. Der Mieter parkte seinen PKW auf einer Stellfläche, deren Nutzung ich ihm entzogen hatte. Abmahnung - Kündigung - Auszug des Mieters und als berechtigtes Nachschlagen von mir > eine Forderung auf Wertersatz für die unerlaubte Nutzung des Stellplatzes. Die klage ich gerade vor dem AG ein.
Ich schätze, dass die Mieterin depressiv bis sehr depressiv ist, möglicherweise durch ein anstrengendes Leben.
Vielleicht fragst sie einmal, ob du ihr helfen kannst, das Auto wegzuschaffen?
Es gibt Menschen, die sich für ihre Krankheit schämen und sich zurückziehen; das sind aber meistens ganz nette Menschen.
Komm´ihr doch ein bisserl entgegen; sieh nicht alles nur aus deiner Vermietersicht, schau dir die Situation einmal mit Menschlichkeit an!
Hi, leider geht aus Deiner Frage nicht hervor ob Du Eigentümer des Grundstückes bist. Wenn ja und alles im Mietvertrag beschrieben ist hast Du das Recht Sie schriftlich mit einer angemessenen Frist (das Ordnungsamt nimmt 4 Wochen wenn KEINE Gefahr von dem Fahrzeug ausgeht) auffordern das KFZ zu entfernen. Bist Du nicht der Eigentümer hast Du lediglich 2 Möglichkeiten. Erstens Den Hauseigentümer aufzufordern gegen den Mißstand einzuschreiten. Zweitens und nur in dem Fall es geht eine Gefahr von dem KFZ aus und das Grundstück bzw wo sich das KFZ befindet ist öffentlich zugänglich kannst Du das Ordnungsamt benachrichtigen. Eine Gefahr geht Beispielsweise davon aus wenn das KFZ Schadstoffe (Öl) verliert. Dann wird es für die Besitzerin sogar recht teuer da das verunreinigte Erdreich ggffls abgetragen werden muß. Desweiteren geht eine Gefahr auch dann aus wenn eine Scheibe zerbrochen ist (ich geb mal nicht den Tipp wie eine Scheibe zersplittern kann :-) ). Dann muß das KFZ sofort entfernt werden. Hoffe Dir geholfen zu haben. P.S. War 23 Jahre Außendienstermittler beim Ordnungsamt. Daher sind mir diese Probleme hinreichend bekannt. Greets Fleckyy
Man kann ein abgemeldetes Fahrzeug auf seinem EIGENEN Grundstück parken. Vorausgesetzt natürlich, dass keine Gefahr für die Umwelt von dem Wrack ausgeht.
Als Vermieter musst du das keineswegs dulden. Du kannst dem Mieter eine angemessene Frist (14 Tage) setzen, das Autowrack zu entfernen. Nach Verstreichen der Frist kannst du es kostenpflichtig abschleppen lassen ( die Kosten musst du dann aber vorstrecken).
Außerdem berechtigt dich dieser Verstoß zu Mietvertragskündigung.
...nach qualifizierter Abmahnung!