Kündigung Stellplatz
Hallo, für mein Auto habe ich vor 6 Jahren einen Stellplatz angemietet. Jetzt wurde mir fristgerecht zum 31.3.2013 gekündigt. Da es wichtig ist, einen neuen Parkplatz anzumieten (das wird schwierig, wenn man bis zu diesem gesetzten Termin wartet), sollte es also doch möglich sein, nach einer vermieterseitigen Kündigung, selbst einen Kündigungstermin festzulegen, um nicht doppelte Kosten zu haben. Dieses will mein Vermieter nicht akzeptieren und beharrt auf die Kündigungsfristen.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
5 Antworten
Es existiert sicher ein Vertrag für diesen Stellplatz und in dem ist sicher auch eine Kündigungsfrist festgelegt (z.B. 3 Monate ab Quartalsende). Wenn der Vermieter diese vertraglich festgelegte Frist einhält, wirst du nicht umhin kommen, die Kündigung so zu akzeptieren.
Danke für den Stern
Selbstverständlich haben sich BEIDE Mietparteien an die vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten, auch Du als Mieter. Ob Du eine Doppelbelastung hast, muss den Vermieter selbstverständlich nicht interessieren...
er kann auf die kündigungsfrist bestehen, genau wie bei einer wohnung. da kommt es auch bei einem umzug hier und da mal vor, dass man einen monat doppelt miete zahlt. wenn er dich früher aus dem vertrag entlässt, dann ist das reine kulanz. müssen tut er das nicht.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Das kommt ganz auf den Inhalt des Vertrages für den Stellplatz an, was bezüglich KJündigungsfristen drin steht.
Sie sollten mal als Kommentar unter meiner Antwort den Inhalt des Vertrages zu Kündigung posten.
Dan kann man auch vielleicht bessere Antworten erhalten.
MfG
johnny
nein, das ist nur möglich, wenn der vermieter damit einverstanden ist.
da hast du pech gehabt