Der Nachbar stellte eine Absperrvorrichtung auf seiner Stellplatz in der Garage in unserem Mehrfamilienhaus auf, ist es erlaubt?
3 Antworten
Scheinbar steht immer jemand auf seinem Parkplatz. Somit wehrt er sich nur gegen die Besitzstörung. Ist es ein Mietparkplatz muss er jedoch beim Vermieter nachfragen ob er das machen darf.
Wenn er diesen speziellen Platz gemietet hat und auch die Miete bezahlt, darf er seinen Parkplatz absperren.
Sind es jedoch nur allgemeine Parkplätze, auf die sich jeder Mieter stellen darf, so darf er das nicht.
Nein. Auf Stellplätzen dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden. Insbesondere leicht brennbare Substanzen (bspw. Benzinkanister) sind sofort zu entfernen. Das ist relativ eindeutig geregelt in Deutschland.
Eventuell gibt es vertraglich vereinbarte Ausnahmen. In der Regel aber nicht.
"Ein Kfz-Stellplatz dient lediglich dem vorübergehenden Abstellen eines im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs. Die Nutzung des Stellplatzes als dauerhafte Abstellmöglichkeit für ein nicht fahrtüchtiges Auto und als Mülllagerstätte ist zweckbestimmungswidrig."
Landgericht Hamburg – Urteil vom 04.03.2009 – Aktenzeichen 318 S 93/08
Betroffene Paragraphen:
§ 1004 BGB analog i. V. m.
§ 15 Abs. 3 WEG,
§ 13 WEG,
§ 14 Zif.. 1 WEG