darf ein abgemeldetes Fahrzeug auf einem gemietetem Stellplatz stehen?
Hallo zusammen, mein Problem ist in einigen Fragen hier zwar schon gestellt aber noch nie so richtig beantwortet worden. Also Folgendes: Meine Schwester hat durch ihrer Mietwohnung einen Stellplatz mitgemietet den sie aber nicht nutzt. Mit ihrer Zustimmung habe ich nun dort mein abgemeldetes Fahrzeug gestellt. Das Fahrzeug ist fahrbar und leckt auch überhaupt nicht (weder Öl, Benzin noch Wasser). Es steht mittlerweile dort nun schon fast 2 Jahre. Nun meinte der Hausverwalter dass das Fahrzeug weg müsste...aus versicherungstechnischen Gründen ansonsten würde er es abschleppen lassen. Der Stellplatz ist in einem Hinterhof von der Straße aus nur durch die Einfahrt zugänglich. Meine Frage ist nun...muss ich das Fahrzeug entfernen und darf er überhaupt es abschleppen lassen. Vielen Dank schon mal für eure Antworten. Gruß Andreas
3 Antworten
Sofern Sie die Miete für Ihren Stellplatz ordnungsgemäß entrichtet haben, darf Ihr Fahrzeug dort unter den geschilderten Umständen ewig stehen bleiben. Der Hausverwalter hat Ihnen da in keiner Weise rein zu reden, geschweige denn kann er einen Rechtsanspruch gegen Sie auf Entfernung des Fahrzeugs geltend machen!
Bei einem PKW-Stellplatz ist die vorgesehen Nutzung unstrittig, wenn dort ein PKW abgestellt ist, von dem keine Gefahr durch Ölverlust o.ä. ausgeht. - Da gibt es nichts zu deuteln! Stellplatzverträge, die ein mehr oder weniger regelmäßiges Zu- und Abfahren regeln, müßten indessen noch erfunden werden! Wie dürfte man sich sowas bzw. die Kontrolle dessen nach Ihrer Meinung denn vorstellen?
Also, zunächst steht das Fahrzeug auf einem Abstellplatz auf Privatgelände. Das ist zumindest schon mal keine Ordnungswidrigkeit.
Wenn der Hausverwalter allerdings das Hausrecht des Eigentümers durchsetzt, musst Du das Fahrzeug wohl entfernen. Wahrscheinlich ist es aber nur dem Hausverwalter ein Dorn im Auge, denn "versicherungstechnische Gründe" sind sehr weit hergeholt.
Wenn er das Auto abschleppen lässt, wird er wohl auf den Kosten selbst sitzen bleiben. Es sei denn er fordert Deine Schwester schriftlich, unter Fristsetzung, zur Entfernung auf.
abgemeldete Autos dürfen auf einem privaten Stellplatz stehen aber!!!!!
nur wenn ersichtlich ist das es in absehbarer zeit wieder zugelassen wird (dafür gibt es kein festes Datum wann es wieder angemeldet wird) das er es geduldet hat das es 2 jahre dort stehen konnte hast du glück gehabt bis jetzt
Ich würde das Auto schnellst möglich mit Hilfe von Kurzzeitkennzeichen oder ähnlichem von diesem Platz entfernen oder es verkaufen oder oder sonst musst du am ende die Abschleppkosten auch noch bezahlen oder deine Schwester bekommt auch noch ärger
Da gebe ich Dir Recht.
Aber: Das kommt darauf an, was im Mietvertrag definiert ist. Die meisten Mietverträge stellen das "Mietobjekt" zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zur Verfügung.
Ob das noch bestimmungsgemäße Benutzung ist, na ja, darüber wird man streiten können.