Darf ich 2 kleine Anhänger auf 1 Garagenstellplatz abstellen?

7 Antworten

Stellplätze dienen dem Abstellen von Kraftfahrzeugen. In der Garage kann das auch noch Zubehör sein, sofern dann immer noch ein PKW ganz drauf Platz hat. Bei zwei Anhängern wird das aber nicht möglich sein.

In der Regel wurden die Erbauer einer Wohnanlage dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen je Wohnung zu schaffen (Stellplatzsatzung!). Sie dienen dazu, Autos von Straßen möglichst fern zu halten, bzw. ein Parkchaos in der Umgebung zu verhindern.

Jede andere Nutzung eines Stellplatzes, wird daher normalerweise mietvertraglich untersagt.

Nun kannst Du noch so sehr argumentieren, dass fahrbereite Anhänger auch so was wie Kraftfahrzeuge sind, aber damit  kommst Du nicht durch, wenn Du nur einen Stellplatz gemietet hast. Jeder halbwegs vernünftig denkende Mensch (und Richter sind auch Menschen), wird verstehen, dass ein Auto-Anhänger nur dann was nützt, wenn es auch ein Auto dazu gibt, das logischerweise auch wo abgestellt werden muss.

Du wirst den Vermieter nicht "mundtot" machen, aber irgendwann geht er dazu über, Dich anwaltlich abzumahnen und ggf. das Mietverhältnis zu kündigen, wenn die Abmahnung nicht befolgt wird. Im Rahmen einer Räumungsklage kannst Du dann gerichtlich klären lassen, ob die Anhänger auf dem Stellplatz stehen dürfen oder nicht.

ichbins2711 
Beitragsersteller
 19.11.2017, 00:57

Ich  habe auch 3 weitere Stellplätze gemiete wo die Autos stehen. und 1 Stellplatz wo 2 kleine Hänger stehen. Ausserdem gibt es ein Gerichtsurteil das mit ein Anhänger auf dem Stellplatz nicht verwehrt werden darf solange er angemeldet und fahrtauglich ist und die Markierung nicht überschritten und keine Nachbarn Behindert werden. Da kann im Mietvertrag drin stehen was will. Es geht mir nur darum OB ich 2 Anhänger auf dem Stellplatz abstellen kann. Oder ob ich Platzverschwendenderweise 2 Stellplätze für 2 Anhänger unbedingt Mieten soll/muss/kann.

bwhoch2  19.11.2017, 10:07
@ichbins2711

Wenn Deine Autos auf ebenfalls in Deinem Besitz befindlichen Parkplätzen stehen, spricht nichts dagegen, denn allein die Tatsache, dass Du 3 Stellplätze anmieten konntest, zeigt doch, dass offenbar mehr Plätze vorhanden sind, als tatsächlich Bedarf.

Wenn Du die Anhänger alle senkrecht stellst, kannst Du dann sogar 5 oder noch mehr unterbringen.

Niemand wird von Dir verlangen, dass Du Platz verschwendest.

Bei der Eingangsfrage ging es Dir noch darum, ob Du den Vermieter "mundtot" machen kannst. Kannst Du nicht, denn wenn er zu einem Rechtsanwalt geht, der ein lukratives Mandat will, wird dieser notfalls auch einen Prozess anstrengen. Darauf kannst Du es doch ankommen lassen, oder?

Jaridien  15.12.2019, 00:00
@ichbins2711

Wenn es für einen Anhänger gilt, wieso dann nicht auch für zwei, wenn für beide Platz ist. Auf einem Platz kann ich ja auch zwei Motorräder daraufstellen.

bwhoch2  15.12.2019, 18:46
@Jaridien

Unterschied Anhänger - Motorrad? Das eine ist kein Kfz, das andere schon.

Was ist denn ein Garagenstellplatz? Reden wir von einem mietvertraglich zugewiesenen Stellplatz oder der Fläche vor einer Garage?

Wie ist hier die Rechtslage?

Simpel: Der Eigentümer hat ein Weisungsrecht auf seinem Eigentum. Wenn ein WEG-Beschluss oder Nutzungsordnung die Stellpätze ausschl. für PKW vorsieht, hast du dich daran zu halten.

G imager761

ichbins2711 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 10:43

Es gibt einen Gerichtsbeschluss das alles was zu einem KFZ gehört auch als "KFZ" behandelt wird. Dazu zählt auch ein Anhänger der natürlich angemeldet und fahrbereit sein muß. Aber wie sieht es mit 2 kleinen Hängern auf dem Parkplatz aus?

imager761  18.11.2017, 16:38
@ichbins2711

Noch einmal: Dieser Gerichtsbeschluss ist für dich wertlos, wenn hier eine dem entgegenstehende Regelung oder Nutzungsbedingung (Hausordnung) vereinbart wäre.

Oder das Sondereigentum der Stellfläche im Grundbuch als "Abstellplatz für Kraftfahrzeuge" deklariert wäre.

Wenn du diese entscheidenden Fragen ebensowenig beantwortetst wie die Frage, was genau ein Gargenstellplatz sein soll, kann ich dir keine zielführendere, gar belastbarere Antwort geben, mit der du deinem Vermieter mundtod machen darfst.

Eine Garage oder ein Stellplatz darf nur zweckbestimmt genutzt werden – 

zum Abstellen des PKW, Fahrrädern und anderen Verkehrsmitteln sowie sachlich zugehörigen Gegenständen wie etwa Reifen.

In den meisten Verträgen wird dies auch ausdrücklich so festgelegt. 

Eine Nutzung als Werkstatt oder gar Rumpelkammer ist also ausgeschlossen. 

Wer als Mieter dagegen verstößt, muss mit einer Abmahnung, schlimmstenfalls sogar einer Kündigung rechnen.

jloethe  18.11.2017, 10:30

Reifen auf einen wie ich vermute offenen Stelpatz zB vor dem Haus zu lagern würde ich einen Mieter auch verbieten. Anhänger sind jedoch Fahrzeuge und das sehe ich als  durchaus korrekt  an..

Wenn diese  vollgemüllt sind oder beladen und als Dauerlagerplatz für andere Dinge dienen  dann gäbs von mir auch eine Ansage .Gleiches gilt auch wenn die Anhänger schrottig und ungepflegt wirken.

Mundtot wirst du deinen Vermieter nicht machen können , schau mal neben dem Vertrag  auch in die Hausordnung denn da kann sowas durchaus auch deffiniert sein..

Such das Gespräch warum er sich daran Stört und ev lassen sich diese unstimmigkeiten  bei einem bierchen beseitigen.

JayCeD  18.11.2017, 02:37

Das beantwortet die Frage aber irgendwie nicht. Ein Anhänger wäre ja wahlweise sachlich zugehörig zum Farzeug oder möglicherweise selbst ein Verkehrsmittel. Dürfte also abgestellt werden. Aber kann der Vermieter 2 Anhänger verbieten?

... verstehe, es wurde etwas gefunden und egal was mietvertraglich vereinbart wurde, das gilt alles nicht?

Und wozu dann die Frage?

Bei uns hier auf dem Land dürfen dort Kraftfahrzeuge abgestellt werden und wenn denn die Anhänger einen Motor haben, sollte das passen..