Fahrerflucht was jetzt schock?
Kollege hat letztens ein Fahrer Flucht begangen und ist dabei weggefahren vom unfallort.
Also der ist die Strecke geradeaus gefahren und dann als er links abbiegen wollte kam ein anderes Auto von hinten und versuchte ihn zu überholen und krachte komplett gegen die Wand.
Mein Kögel war unter Schock die Polizisten kamen zu ihm nach Hause haben Führerschein gesichert.
Er hat sich ein Anwalt besorgt es kam ein Brief vom evo zu ihm nach Hause und er hat angerufen die meinten das er es war der den Unfall verursacht, aber sein Problem war nur daß er sich entfernt hat obwohl er ihn nicht berührt hat. Der andere Fahrer hat ihn ya berührt und versucht zu überholen weil er links abbiegt. Wieso bekommt er es denn jetzt alles auf sich von den schäden.? Was passiert denn vom Fahrerflucht kriegt. Man die ganze Schuld auf sich direkt? Obwohl man dafür nichts kann
6 Antworten
Bei derartigen Unfällen kommt in der Regel eine Haftungsteilung in Frage. Zu welcher Quote wird ein Gericht entscheiden. Dabei muss natürlich der konkrete Hergang geklärt werden.
Die Kfz Haftpflicht des Kollegen würde gemäß Haftungsquote den Schaden des anderes Fahrers regulieren, jedoch bis zu 5.000€ Regress vom Kollegen fordern. Zusätzlich wird seine SF Klasse zurückgestuft. Für den Schaden am eigenen Auto kann der Kollege ebenfalls Schadenersatz gemäß Haftungsquote von der Haftpflicht des Überholenden verlangen.
Vollkommen unabhängig von Haftung und zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen steht natürlich ein Verfahren wegen §142 StGB ins Haus. Ausgang offen, kommt u.a. auf den Umfang des Schadens an. Falls der andere Fahrer verletzt wurde, wirds richtig unangenehm.
Er hat sich ein Anwalt besorgt
Das ist auch gut so. Auf den sollte er hören, der kennt den Vorgang ja genau. Wir hier können sowieso nichts machen.
Also hier liegen 2 verschiedene Sachverhalte vor. Das eine ist der Unfall ansich und das andere ist das Unerlaubte entfernen vom Unfallort.
Wobei letzteres einfacher ist, denn hier ist die Strafe Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. Dies ist erfüllt nachdem du dich vom Unfallort entfernt hast. Hier wirst du also um eine Verhandlung nicht drumrumkommen. Je nach Schwere kann dir auch noch unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden. Freiheitsstrafe bis ein Jahr oder Geldstrafe.
Schwieriger ist der Unfall. Hier gilt zunächst zu klären wer ursächlich Schuld ist. Du wolltest links abbiegen, der Fahrer hinter dir bekam das zu spät mit und fuhr als Folge eines Ausweichsmanövers gegen eine Wand. Hier ist zu klären wie du dein Abbiegen und Bremsen angekündigt hast, wie weit der Abstand war usw.
Wenn rauskommt dass du den Unfall zu verantworten hast bekommst du ein Knöllchen über 35 Euro und deine Versicherung zahlt den Schaden und stuft dich entsprechend hoch. Eventuell kommt noch eine Regressforderung der Versicherung dann auf dich zu diese kann auf Grund deiner Obliegenheitsverletzung noch bis zu 5000 Euro von dir fordern.
Wärst du an der Unfallstelle geblieben wäre die Strafe maximal die 35 Euro plus eine leichte Hochstufung.
Das war Fahrerfucht und unterlassene Hilfeleistung. Im anderen Auto, das gegen die Wand geknallt ist, hätte ja jemand lebensgefährlich verletzt sein können.
Ob man sich da mit einem Schock rausreden kann, bezweifle ich. Also wenn ich hinter mir einen lauten Knall höre und nicht in den Rückspiegel schaue, müsste ich schon besoffen oder bekifft sein. Egal ob ich einen Unfall verursacht habe oder nicht.
Den Anwalt werdet ihr noch gut brauchen.
Ja, das ist eindeutig unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und möglicherweise auch unterlassene Hilfeleistung.
Über ein Verschulden am Unfallgeschehen selbst hat das aber keinerlei Aussagekraft. Es ist durchaus möglich, dass man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Gleichwohl hat man aber die Pflicht vor Ort zu bleiben, um einerseits eventuell Hilfe zu leisten und andererseits natürlich, um seine Personalien feststellen zu lassen. Also das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sagt nicht, dass derjenige Verkehrsteilner der sich unerlaubt entfernt hat auch den Unfall alleinschuldhaft verursacht hat. Das kann genauso der Unfallgegner sein.
§ 142 StGB.
Auch ein Geschädigter ist unfallbeteiligt und darf sich, unabhängig von der Schuldfrage NICHT vom Unfallort entfernen bevor seine Identität festgestellt wurde.
Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor. Ferner dürfte ihm ein Fahrverbot drohen im schlimmsten Fall sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis.
Zivilrechtlich kann die KFZ Versiherung bis zu 5.000,- € regressieren, wenn sie vorher zur Leistung verpflichtet war.