Fahrerflucht unter Schock = Strafmilderung?
Wer stark betrunken ist (z.B. >3 Promille), kann ja ggf. eine Strafmilderung bekommen oder ist gar nicht zurechnungsfähig.
Jetzt frage ich mich: Nach einem Unfall stehen besonders die Verursacher häufig unter Schock. Es gibt teils Videos, wo die Fahrer längst mehrfach gefilmt werden und trotzdem versuchen mit dem zerstörten Auto noch irgendwie zu flüchten. Der gesunde Menschenverstand ist ausgeschaltet - das ist mehr als offensichtlich.
Für mich wäre es jetzt nur logisch, wenn unter bestimmten Umständen auch bei einer Fahrerflucht die Schuld vermindert werden kann, wenn bescheinigt ist, dass die Person unter Schock stand. Aber ist das so? Geht das, oder nicht?
6 Antworten
kann ja ggf. eine Strafmilderung bekommen
In der Summe nicht. Kann er nicht bestraft werden, weil sein Alkoholpegel zu hoch ist, wird er bestraft, weil er sich vorsätzlich in diesen Zustand gebracht hat.
die Schuld vermindert werden kann, wenn bescheinigt ist, dass die Person unter Schock stand. Aber ist das so?
Nein, das ist nicht so.
Wer in volltrunkenem Zustand einen Verkehrsunfall verursacht, ist schon allein deshalb nicht deliktunfähig, weil er sich selbst in den Rauschzustand gebracht hat, ohne Vorkehreungen zu treffen, das Fahrzeug gegen Missbrauch durch sich selbst zu sichern. Das schließt das unerlaubte entfernen vom Unfallort mit ein.
Für den Fall einer tatsächlichen (vom Gericht festgestellten) Schuldunfähigkeit durch Vollrausch gibt es ja noch den § 323a StGB. Der kann auch fahrlässig begangen werden.
Interessant, aber auch wieder verwirrend. Verstehe ich das also richtig: Wenn das Gericht später feststellt, dass jemand aufgrund eines hohen Alkoholpegels nicht für seine Taten wie z.B. eine Körperverletzung bei einem Unfall und die Fahrerflucht belangt werden kann, kann er trotzdem durch den §323a belangt werden, wenn er sich vorsätzlich in diesen Zustand gebracht hat?
Ich frage mich jetzt logischerweise: Wieso zum Teufel belangt man ihn dann nicht gleich wegen seiner Taten, statt wiederum indirekt wegen des vorsätzlichen Rausches?
Für mich wäre es jetzt nur logisch, wenn unter bestimmten Umständen auch bei einer Fahrerflucht die Schuld vermindert werden kann, wenn bescheinigt ist, dass die Person unter Schock stand.
Dann versuch mal zu beweisen das die Person unter Alkoholeinfluss stand, wenn sie abhaut.
So abwegig finde ich das jetzt nicht. Beispiele:
- Die Person fährt selbst ins Krankenhaus oder wird z.B. von einem vorbeifahrenden RTW entdeckt. Da das Auto demoliert ist und/oder sie offensichtlich verletzt ist, ist das jetzt nicht besonders unwahrscheinlich.
- Die Polizei fahndet nach ihr und findet sie in wenigen Minuten. Natürlich kümmern sich auch Rettungskräfte um sie. Anhand der Berichte könnte man sowas denke ich ebenfalls tun.
- Wenn das gefilmt wird, kann man das Videomaterial ggf. ebenso vor Gericht nutzen und entsprechende Experten dazuziehen, die ein Gutachten/eine Einschätzung abgeben.
Die Polizei fahndet nach ihr und findet sie in wenigen Minuten.
Und da geht es schon los. Denkst du das ist das erste was gemacht wird? Nein...
Wenn das gefilmt wird, kann man das Videomaterial ggf. ebenso vor Gericht nutzen und entsprechende Experten dazuziehen, die ein Gutachten/eine Einschätzung abgeben.
Nein... Das funktioniert nicht und würde niemals so gemacht werden...
Und da geht es schon los. Denkst du das ist das erste was gemacht wird? Nein..
Das hat niemand behauptet. Ich glaube aber nicht, dass es schwierig ist, einen Schockzustand nachzuweisen. Hier geht es ja vor allem um das Verhalten, die Atmung etc. Für sowas gibt es sowieso Protokolle und Einsatzberichte, die später vor Gericht für genau sowas genutzt werden können.
Nein... Das funktioniert nicht und würde niemals so gemacht werden...
Weil?
es wird anerkannt, wenn du dich umgehend bei der polizei meldest.
es wird anerkannt
Was genau wird anerkannt? Strafmilderung gibt es bei Fahrerflucht nur, wenn sich der Geflüchtete meldet, bevor gegen ihn ermittelt wird. Davon ist hier nicht auszugehen.
wenn sich der Geflüchtete meldet, bevor gegen ihn ermittelt wird.
und das auch nur im begrenzeten Zeitrahemen.... 24 Stunden soweit ich weiß
Das weiß ich. Aber was ist, wenn das gar keine Zeit hatte, beispielsweise, wenn die Polizei sie schon 10 Minuten später finden kann (weil die Person dann ja auch mit einem kaputten Auto unterwegs ist und es nicht schwer ist sie zu finden)?
Wäre für michzwar grundsätzlich denkbar, aber habe ich noch nie gehört mit der Fahrerflucht/Schock,
Da habe ich aber einen anderen Kenntnissstand. Es gab doch schon Gerichtsurteile, wo die Personen schuldunfähig waren. Sogar in meiner Nähe, wo ein Autofahrer mit irgendwas über 1,5 oder 2,5 Promille (weiß ich nicht mehr genau) zwei Motorradfahrer schwer verletzt hat, ich glaube einer ist sogar gestorben.
Ich habe nur keine Ahnung, ob die Urteile später nicht aufgehoben wurden (Revision/Berufung).