Fahrerflucht ohne Schaden?

10 Antworten

Da kein Unfall passiert ist, wurde auch keine Straftat begangen.

Antitroll1234  20.05.2013, 20:28

Da kein Unfall passiert ist, wurde auch keine Straftat begangen.

Es ist doch ein Unfall passiert, der Fragesteller ist jemanden aufgefahren, wie kommst Du jetzt darauf es sei kein Unfall passiert ?!?

Mikkey  20.05.2013, 20:35
@Antitroll1234

Dies wurde bereits eingehend von Gerichten festgestellt:

Kein oder Bagatell- Schaden ==> kein Unfall

Antitroll1234  20.05.2013, 20:39
@Mikkey

Kein oder Bagatell- Schaden ==> kein Unfall

...klar, und der Unfallverursacher ist vor Ort dazu in der Lage dies zu beurteilen wozu ein Gutachter den Stoßfänger erst mal abmontieren muss um zu sehen ob dahinter ein Schaden entstanden ist^^

kevin1905  20.05.2013, 20:59
@Antitroll1234

Wenn der Gutachter der Meinung ist, der Schaden sei durch den vermeintlichen Unfall entstanden, kann der Fragesteller immer noch einen Rechtsbeistand hinzuziehen zur Wahrung seiner Interessen.

Einer Einladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei würde ich nicht folge leisten.

Antitroll1234  20.05.2013, 21:04
@kevin1905

Ändert nicht an dem Vorwurf des unerlaubten Entfernen vom Unfallort, da schon eine Anhörung besteht, würde ich auf alle Fälle JETZT zu einem Anwalt raten um im nach hinein zumindest diese Beschuldigung des unerlaubten Entfernen vom Unfallort vielleicht noch aus dem Weg zu räumen, wird aber bereits schon sehr schwer werden wenn dahingehend eine Anzeige vorliegt.

jurafragen  20.05.2013, 23:42
@Antitroll1234

wird aber bereits schon sehr schwer werden wenn dahingehend eine Anzeige vorliegt.

Wenn der Schaden nicht von dem Zusammenstoß mit dem Fahrzeug des Fragestellers gerrührt, ist das Strafverfahren einzustellen. Bliebe allenfalls noch die Ahndung des Zusammenstoßes als Ordnungswidrigkeit.

Antitroll1234  21.05.2013, 07:30
@jurafragen

Wenn der Schaden nicht von dem Zusammenstoß mit dem Fahrzeug des Fragestellers gerrührt, ist das Strafverfahren einzustellen

Und wer sagt Dir das kein Schaden von dem Zusammenstoß vorhanden ist ?
Etwa der Fragesteller der kurz ausstieg, nichts sah und weggefahren ist, und im Anschluss von einem Zeugen der dies beobachtete angezeigt wurde ?

kevin1905  21.05.2013, 13:17
@Antitroll1234

Dann muss immer noch ein unabhängiger Gutachter feststellen, dass dieser Zusammenstoß tatschächlich ein Unfall i.S.d. StVO war und ein mehr als Bagatellschaden entstanden ist.

Dies ist Aufgabe des Unfallgegners diesen Beweis zu erbringen.

Ist dies nicht der Fall liegt kein Unfall vor, also auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Antitroll1234  21.05.2013, 13:59
@kevin1905

Ist dies nicht der Fall liegt kein Unfall vor, also auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Ist dies der Fall liegt unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor, wird bei einem Zusammenstoß von zwei Fahrzeugen schnell gehen und die Grenze zum Bagatellschaden ist erreicht, und schnell ist es eben doch eine Straftat, da ein Unfall vorliegt^^

Man kann es sich natürlich einfach machen und dem Fragesteller die Antwort liefern die er gerne hören möchte:

"Einfach die Anhörung ignorieren, nicht erscheinen, nicht reagieren, alles ist gut es kommt nichts weiter auf den Fragesteller zu, kein Unfall, keine Straftat der Fragesteller muss sich absolut keine Sorgen machen."

kevin1905  21.05.2013, 18:50
@Antitroll1234

Muss er auch nicht so lange er keine Vorladung vom Amtsgericht bekommt.

Relevant ist § 142 StGB. Dessen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn es sich um einen (Verkehrs-)Unfall handelte.

In ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Verkehrsunfall ...

... jedes mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängende Ereignis, durch das ein Mensch zu Schaden kommt oder ein nicht ganz belangloser Sachschaden verursacht wird

(siehe z. B. http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&dok_id=3068)

Da hier kein Sachschaden entstanden ist, liegt auch kein Unfall vor und du wirst nicht bestraft.

guckst Du hier: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Verkehrsunfall01.php

Zitat:

Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort setzt einen Unfall im Straßenverkehr voraus. Dies ist jedes plötzliche Ereignis, das mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren ursächlich zusammenhängt und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt.

und

Schäden, die ganz unbedeutend sind, unterfallen nach dem Schutzzweck des § 142 Abs. 1 StGB, der den zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch des Geschädigten sichern soll, nicht dem Begriff des "Unfalls". Mit Rücksicht auf die allgemeine Preissteigerung und insbesondere die Verteuerung von Autoreparaturen ist diese Bagatellgrenze derzeit bei € 50,00 anzusiedeln.

Ist also kein Schaden entstanden, hat es auch keinen Unfall gegeben.

Antitroll1234  20.05.2013, 20:45

und insbesondere die Verteuerung von Autoreparaturen ist diese Bagatellgrenze derzeit bei € 50,00 anzusiedeln.

...dir ist schon bewusst wie schnell die 50,-€ erreicht sind, da reicht ein kleiner Kratzer schon völlig aus welchen der Verursacher vor Ort erst gar nicht sehen "will".

Mikkey  20.05.2013, 22:42
@Antitroll1234

Der Fragesteller hat hier eindeutig und unmissverständlich geschrieben, dass es keinen Schaden gegeben hat. Gelesen?

Wenn es keinen Schaden gegeben hat, hat es auch keinen Unfall gegeben.

Unter dem angegeben Link findest Du unter anderem den Verweis auf ein OLG-Urteil, in dem das bestätigt wird.

Was willst Du also noch?

jurafragen  20.05.2013, 22:59
@Mikkey

Was willst Du also noch?

Vermutlich soetwas wie "Gerechtigkeit". Kann ja nicht sein, dass es ohne Unfall keine Unfallflucht geben kann oder so.

Antitroll1234  21.05.2013, 07:22
@Mikkey

Der Fragesteller hat hier eindeutig und unmissverständlich geschrieben, dass es keinen Schaden gegeben hat. Gelesen?

Der Fragesteller wurde von irgendjemanden angezeigt der beobachtete, wie er ein Fahrzeug rammte und im Anschluss die Unfallstelle verließ.

Noicht nur lesen, sondern auch weiterdenken, ob der Schaden tatsächlich nur von jemand anderen ist wird wohl hier nicht von uns geklärt werden, aber so einfach "ach ist kein Unfall" nützt dem Fragesteller nichts, da dem nach der hier zugrunde liegenden Tatsachen nicht so ist.

Antitroll1234  21.05.2013, 07:28
@jurafragen

Vermutlich soetwas wie "Gerechtigkeit". Kann ja nicht sein, dass es ohne Unfall keine Unfallflucht geben kann oder so.

Das ist doch Unsinn, jede Verharmlosung nützt dem Fragesteller rein gar nix, der Fragesteller wurde von einem Zeugen angezeigt der wohl gesehen hat wie er ein Fahrzeug rammte, und die Unfallstelle verlassen hat.
Wie sonst sollte eine Anhörung auf den Fragesteller zukommen ?

Das einzig Richtige was der Fragesteller zu raten ist, ist einen Anwalt hinzuzuziehen bei diesem Vorwurf, oder weiterhin dem Glauben verfallen das alles okey sei, und nichts passieren kann.

Antitroll1234  20.05.2013, 20:38

Ist also kein Schaden entstanden....

...wie will ein Laie dies vor Ort feststellen ?

Oft ist erst nach Demontage des Stoßfängers der eigentliche Schaden erkennbar, da die Halter Sollbruchstellen haben, und die Energie absorbieren sollen bei einem Auffahrunfall, daher ist von außen oft nichts erkennbar, aber hinter dem Stoßfänger durchaus ein größerer Schaden vorhanden.

jurafragen  20.05.2013, 22:58
@Antitroll1234

...wie will ein Laie dies vor Ort feststellen ?

Darauf kommt es aber für die Strafbarkeit nicht an. Es gab keinen Unfall, da durch das Ereignis kein Schaden entstanden ist. Deshalb ist der Straftatbestand nicht erfüllt.

Antitroll1234  21.05.2013, 07:36
@jurafragen

Es gab keinen Unfall, da durch das Ereignis kein Schaden entstanden ist.

Und dafür legst Du Deine Hand in das Feuer, Respekt !
Woher nimmst Du die Gewissheit das kein Schaden entstanden ist, durch die Behauptung des Fragestellers der kurz ausstieg schaute nichts sah und weggefahren ist ?

Allerhand, schön das dies so einfach ist.

"Inzwischen ist klar, dass es sich um einen anderen Schaden handelt."

Also bist du zu einem anderen Zeitpunkt woanders jemand anderem an das Fahrzeug gefahren und hast dich entfernt? Dann war das eine Straftat namens "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", vorausgesetzt dass du den Unfall bemerkt hast bzw. hättest bemerken müssen.

Auf den zuerst geschilderten Fall hat das dann keine Auswirkung. Entweder es gab einen Schaden, dann hast du eine Straftat begangen oder es gab keinen, dann kann es auch keinen Unfallflucht gewesen sein.

steph3 
Beitragsersteller
 21.05.2013, 08:35

es ist schon erstaunlich, wie man missverstanden werden kann.

Mit "anderen Schaden" meinte ich, dass der Schaden am anderen Fahrzeug nicht von mir stammt und somit von mir kein Schaden verursacht wurde.

Reiswaffel87  21.05.2013, 11:02
@steph3

Tja, dann einfach ganze Sätze formulieren und man wird nicht mißverstanden. Wenn der Schaden nicht von dir stammt und du auch sonst keinen verursacht hast bist du fein raus, denn du hast keine Straftat begangen und bist auch zivilrechtlich nicht schadensersatzpflichtig. Aber: Es wird vermutlich geklärt werden müssen, dass du den Schaden nicht verursacht hast. Immerhin hast du ja den Brief bekommen.

Oder hätte ich auf den Fahrer warten müssen

Du hättest warten müssen, oder nach gewisser Wartezeit die Polizei über den Unfall informieren müssen.

obwohl kein Schaden erkennbar war ?

Ob Du persönlich einen Schaden entdeckst oder nicht ist irrelevant, Du hast ein Fahrzeug berührt und dies zählt als Unfall, die tatsächliche Schadenshöhe ist erst mal vor Ort für dich unwichtig.