Vorladung (unerlaubtes entfernen vom unfallort?

8 Antworten

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Hallo Luischen95,

dass die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html) hängt damit zusammen, dass die Polizei verpflichtet ist sobald der Verdacht einer Straftat besteht gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren einzuleiten.

Da Du

  • weder an Unfallstelle mit dem Jungen die Personalie, zwecks späterer Schadensregulierung ausgetauscht hast,
  • noch nach dem Unfall unverzüglich dem nächstgelegen Polizeirevier gemeldet hast

besteht zumindest erst einmal der Anfangsverdacht einer Straftat, denn die Polizisten zwingend beanzeigen mussten.

Die Polizei muss jetzt im Rahmen der Ermittlungen feststellen, ob

  • es überhaupt einen Unfall gab. Von einem Unfall spricht man im Sinne des § 142 StGB, wenn eine Person verletzt wurde oder ein nicht völlig unerheblicher Sachschaden (über 50,- Euro) entstanden ist
  • es überhaupt strafbar war sich vom Unfallort zu entfernen

Ergeben die Ermittlungen, dass sich der Junge weder verletzt hat, noch ein Sachschaden entstanden ist, lag auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor, so dass das Strafverfahren auf jeden Fall nach § 170 StPO eingestellt wird.

Ergeben die Ermittlungen, dass der Junge sich doch verletzt hat oder dass ein Sachschaden entstanden ist, Du aber dieses an der Unfallstelle nicht festgestellt hast und somit von keinem Unfall mit Schadenseintritt ausgegangen bist, ist das Strafverfahren ebenfalls nach 170 StPO einzustellen. Unerlaubt kann man sich nur vom Unfallort entfernen, wenn man auch ein Schadenseintritt festgestellt hat.

Du hattest ja auch weder einen Grund, noch die Berechtigung den Jungen an der Unfallstelle festzuhalten, wenn Dir dieser versichert hat, dass er sich nicht verletzt hat. Richtig währe es aber gewesen, wenn Du Dir seinen Namen und seine Anschrift notiert hättest und ihm im Gegenzug Deinen Namen und Anschrift gegeben hättest.

Dir wurde ja auch noch einmal die Gelegenheit gegeben Dich zu Sache zu äußern. Von diesem Recht würde ich auch gebrauch machen.

Nach Abschluss der Ermittlungen geht die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft, die meines Erachtens nach das Strafverfahren nach § 170 StPO einstellt, weil Du Dich schlichtweg nicht unerlaubt vom Unfallort entfernt hast.

Aber selbst wenn die Staatsanwaltschaft zum Schluss kommt, dass Du Dich unerlaubt vom Unfallort entfernt hast, währe eine Einstellung des Verfahrens nach § 155 StPO, wegen Geringfügigkeit der Schuld wahrscheinlich, denn Du hast ja angehalten, den Jungen angesprochen und Dir versichern lassen, dass nichts passiert ist.

Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass hier eine Verurteilung wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfolgt.

Schöne Grüße
TheGrow

Luischen95 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 11:34

Vielen Dank für die gute Antwort, ich hoffe es geht alles gut aus :)

Zunächst einmal muss es zu keiner Berührung kommen, um von einem Unfall sprechen zu können. Es kann allein dein Verhalten dazu geführt haben, dass der Kleine die Gewalt über sein Rad verloren hat.

Die richtige Entscheidung wäre gewesen, sofort Polizei und Rettung zu alarmieren, denn ganz sicher kannst du nicht wissen, was dem Buben möglicherweise fehlt. Ein 10 Minuten später eintreffender Notarzt hätte das gekonnt. Und so lange kann man den Jungen am Unfallort halten.

Helfen kann dir hier niemand, und deine falsche Entscheidung im nachhinein egalisieren. Es kann, wenn es dumm läuft, zur Verfolgung wegen "Unfallflucht" kommen, weil du den Ort des Geschehens verlassen hast.

Es könnte ja auch so gewesen sein, dass du nach dem Davonfahren erst zur (späten) Einsicht gekommen bist, dass es besser wäre, die Polizei zu verständigen.

Jedenfalls solltest du daraus lernen. Ich rufe auch wegen einer Bagatelle im Straßenverkehr die Polizei, mögen die Profis entscheiden, was weiter passiert.

Luischen95 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 10:33

Ich muss noch dazu sagen, das zusätzlich noch eine Frau von einem Pflegedienst mit ausgestiegen ist und sich mit mir zusammen um den Jungen gekümmert hat. Ich stand total unter Schock weil ich dachte ich hätte ihn angefahren und es wäre sonst was passiert. Ich war einfach nur erleichtert und die frau bestärkte mich in meiner entscheidung das ich mich beruhigen und nach hause fahren soll. Ich war einfach so erleichtert das nichts schlimmes passiert war, und der Einfall trotzdem zur polizei zu gehen kam mir dann etwa 15 min später.

wiki01  05.07.2017, 10:46
@Luischen95

Dass ich dich verstehe, und dass man im Schock nicht immer rationale Entscheidungen trifft, ist die eine Sache. Das falsche Handeln eine andere. Ich würde einfach keine Kompromisse eingehen. Nun ist die Situation so, wie sie ist. Vielleicht hast du Glück.

Der kleine Junge steht nach so einem (fast) Unfall unter Schock, deine Frage ob etwas weh tut kann er gar nicht richtig beantworten...auch Schäden am Rad werden in so einer Situation gar nicht wahrgenommen...du hättest dich auf gar keinen Fall entfernen dürfen...

Ich denke mal ein Fahrverbot und eine recht hohe Geldstrafe werden die Folge sein...

Luischen95 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 10:18

Ich habe mich ja nicht entfernt ich bin bei ihm geblieben, habe gefragt ob es ihm gut geht und dann wollte er weiter fahren. Ich konnte ihn ja nicht fest halten. Bin ja daraufhin direkt zur polizei

CapAndMore  05.07.2017, 10:21
@Luischen95

oben hast du geschrieben, du bist nach hause gefahren...

Mit Deiner Einfühlsamkeit hast Du einen Anfangsverdacht erregt.Ich würde unbedingt zum Anwalt gehen.

Du könntest Dich mißverständlich ausdrücken.Bitte gehe nicht zur polizeilichen Vernehmung.Es sei denn,Du hast Dich vorher mit einem Anwalt besprochen.

Wenn das dumm läuft,gibt es eine Gerichtsverhandlung.Wenn Du auch tatsächlich nicht schuldig bist,so kann sich das spät oder auch gar nicht so ergeben,wenn sich noch Zeugen melden,die das anders darstellen,könntest Du die A-Karte gezogen haben.

Jeder Anfangsverdacht einer Straftat muß verfolgt werden.Kaum noch ein Beamter hat den Mumm diesen begründet zu verneinen.Strafvereitelung im Amt....seine Beförderung kommt im Jahr 3000. Viel Erfolg und liebe Grüße

Das heist nicht gleich dass sie dir irgendwas vorwerfen sondern nur dass du nocheinmal dieses Ereignis offiziell zu schildern hast damit es auch dokumentiert wird. Eine reine formalität sozusagen