Muss ich den Kostenvoranschlag selber bezahlen, bzw. Gutachten, weil mir jemand mit seiner Autotüre gegen meine Fahrertüre geschlagen hat?
Ich saß im Fahrzeug und der Fahrer hob die Hand weil er es auch gemerkt hat. Dann bin ich ausgestiegen. Er sagte er hätte auf den Türgriff geschlagen. Man sah weiter vorne eine Delle. Als ich ihn gebeten hatte die Türe aufzumachen, hat man gesehen dass es genau in die Delle reingeht also ca. 10 cm vor dem Türgriff. Ich sagte ihm ob er mir seine Daten geben kann. Sein Kollege hat dann auf türkisch was gesagt was ich nicht verstand und dass es nicht von ihm ist. Der Fahrer sagte, du kannst Polizei holen. Ich sagte das werde ich jetzt machen.
Er lief dann einfach weg in ein Lokal während ich die Polizei angerufen habe und kam wieder zurück und die beiden sind dann einfach weggefahren. Die Polizei kam dann und hat die Fahrertüre vermessen und ihn angerufen. Ich fuhr dann hinter der Polizei her auf einen Parkplatz und dann hat die Polizei ihn gebeten ihn neben mir auf den Parkplatz zu stellen. Und auch seine Türe war beschädigt. Die Polizei sagte ihm dass seine Türe auch keine Haltepunkte hat und sagte ihm dass es eigentlich Fahrerflucht war, was er gemacht hat und ich wurde als Zeuge vernommen und die Polizei fertigte eine Strafanzeige und sagte mir dass ich mein Geld bekomme.
Frage: Muss ich ein Kostenvoranschlag machen oder Gutachten. Wenn ich Gutachten mache wird das nur bezahlt wenn es über 1000Euro liegt, wo ich mir nicht sicher bin. Wenn ich aber Kostenvoranschlag mache, muss ich das auch selbst bezahlen wenn ich mir den Schaden ausbezahlen lasse. Also ist mir das Geld für den Kostenvoranschlag auf jeden Fall futsch wenn ich das bei werkstatt machen lasse?
Ich müsste mir dann einen Gutachter suchen, der auch Kostenvoranschläge macht oder wie gehe ich vor? Oder muss von der gegnerischen Versicherung einer kommen? Ich wohne bei Ansbach.
5 Antworten
Bei der kleinen Delle reicht es, wenn du den Kostanvoranschlag eines Lackierbetriebes einreichst.
Naja, dann lass es halt. Kann dich ja niemand dazu zwingen deine Ansprüche geltend zu machen.
Also bleib ich bei jedem Schaden auf dem Kostenvoranschlag sitzen? Dann kann ich es auch riskieren und spekulieren dass es über 850Euro liegt.
Also bleib ich bei jedem Schaden auf dem Kostenvoranschlag sitzen?
Nein, die Kosten müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Dann kann ich es auch riskieren und spekulieren dass es über 850Euro liegt.
Klar, aber wenn es dann ein Bagatellschaden ist, bleibst du auf jeden Fall auf den Gutachterkosten sitzen.
...das Geld wird dir im Zuge der Reparatur erstattet.
Bei einer Schadenhöhe unter 750€ steht Dir kein Gutachten zu. Den Kostenvoranschlag, wenn er kostenpflichtig ist, muss die gegnerische Versicherung aber bezahlen. Ebenso, wie die Kosten der Instandsetzung.
Die Allianz hat mir damals keinen Kostenvoranschlag bezahlt. als sie gesehen hat dass zwei Türen 1690 Euro kosten zu lackieren haben die mir einen Gutachter geschickt und der brachte dann 1250 Euro heraus.
Bei Haftpflichtschäden ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, entweder einen Gutachter (nach deinen Wünschen), oder, bei unter 750€ Schadenhöhe, einen Kostenvoranschlag zu bezahlen. Auf alles andere musst du dich nicht einlassen.
Haste denn keine Werkstatt die einen KVA umsonst erstellt? Dann werden die Kosten dafür von der gegnerischen Versicherung übernommen. Kostet ja auch sicher nicht die Welt.
Nein, gegnerische Versicherung war damals die allianz hat den Kostenvoranschlag bei Schaden 1690Euro nicht übernommen und schickte eigenen Gutachter der dann 1250 Euro veranschlagte.
Okay?
Nein du zahlst das Geld für den KV im Voraus und dieses kriegst zu im Nachhinein erstattet. Ist der beste Weg für dich.
Das bisschen Geld eben in die Hand nehmen und hinterher alles wiederbekommen oder einen nervigen langen Ablauf mit Gutachter, wobei du auch noch sehr viel Glück brauchen wirst
Erst vor 2 Wochen ist mir jemand auf meinen BMW drauf gefahren.
Bin darauf zum Lackierer gefahren und musste (gängigerweise) den Kostenvoranschlag selber bezahlen im Voraus (50€).
Den KV plus die dazugehörige Rechnung kannst du bei der gegnerischen Versicherung einreichen und kriegst es komplett zurückerstattet plus halt eben das Geld für den Schaden ohne Mehrwertsteuer.
Ich sehe nicht ein, dass ich dafür 80 Euro bezahlen soll.