Fahrerflucht, Spiegel nur berührt ohne Schaden?
Hallo zusammen, ich habe am Wochenende versehentlich einen Spiegel eines anderen Autos berührt, bin sofort angehalten und habe nachgeschaut. ob etwas kaputt gegangen ist. Danach habe ich mich noch einer Gruppe "Passanten" nach dem Halter erkundigt, der aber nicht bekannt war. Anschließend habe ich noch in einer Sporthalle direkt am "Unfallort" nachgefragt, konnte jedoch auch nichts herausfinden. Im Anschluss habe ich einen Zettel mit einer Entschuldigung, meinem Namen und meiner Telefonnummer hinterlassen. Insgesamt habe ich bestimmt 15 Minuten gewartet.
Gestern kam ein Schreiben der Polizei an meine Mutter, die die Fahrzeughalterin ist, wegen einer Vorladung wegen Fahrerflucht mit Angabe des ungefähr passenden Zeitpunktes.
Habe ich richtig gehandelt. oder werde ich jetzt ein Problem bekommen? Wenn ja, mit was für einer Strafe kann ich rechnen?
10 Antworten
Per Definition kann es Fahterflucht erst geben, wenn ein erkennbarer Schaden entstanden ist. Dabei könnte es schon ein kleiner Kratzer sein.
In solchen Fällen besser den "Schaden" dokumentieren (Zeugen, Handyfoto), um Problemen aus dem Weg zu gehen.
Der "Unfallgegner" könnte ja im Nachhinein seinen vergammelten Spiegel verbiegen, um ihn auf deine Kosten ersetzen zu lassen.
Sollte es jeoch einen (Minimal-)Schaden gegeben haben, nützen Zettel und Passanten nichts. Da muss die Polizei kommen, sonst wird es ernst. Natürlich freut sich die Polente gewaltig über solche Kinkerlitzchen, aber es nützt nichts, Watt mutt dat mutt!
Letzendlich wird bei Bagatellen das Verfahren eingestellt, aber der Papierkrieg bleibt!
Wie du es schilderst, scheint es doch so, dass kein Schaden entstanden ist. Also erstens hast du, mit in der Gegend nachzufragen, sehr vorbildlich gehandelt, aber mit dem Zettel war eventuell ein Fehler. Geh am besten zur Polizei ubd schildere denen das ganze Geschehen, die Anzeige wird sicher zurückgenommen, da du eben keinen Schaden hinterlassen hast.
Beste Grüße,
MRH
Du hast auf jeden Fall vieles richtig gemacht. Du hast dich nämlich nach dem Halter des anderen Fahrzeugs erkundigt und am Unfallort gewartet.
Ob die 15 Minuten ausreichen hängt immer von den Umständen ab. Die Rechtsprechung hat hierzu eine Reihe von Kriterien entwickelt, anhand derer man die angemessene Wartezeit bestimmen kann. Es kommt insb. darauf an, wo und um wie viel Uhr der Unfall geschehen ist.
Ich fürchte jedoch, dass die 15 Minuten nicht ausreichend waren. Du hättest zudem die Polizei anrufen bzw. dies nach dem Unfall nachholen müssen. Insgesamt würde ich daher eher dazu tendieren, dass du dich strafbar gemacht hast.
Sollte es zu einem Verfahren gegen dich kommen, kannst Du mit einer kleinen Geldstrafe rechnen. Bei einem Ersttäter sind ca. 30 Tagessätze üblich.
Wie viele andere hier schon geschrieben haben: Du hast alles richtig gemacht, außer: Du hättest die Polizei kontaktieren müssen.
Ein vorzeitiges Entfernen vom Unfallort ist nur dann zulässig, wenn der Verursacher des Unfalls wichtige Geschäfte (z.B. Arztbesuch) zu tätigen hat, in diesem Fall tritt die 24-Stunden-Regelung in Kraft. Nach Geschehen des Unfalls hast du dann 24 Stunden Zeit, die Polizei zu kontaktieren und von dem Unfall in Kenntnis zu setzen.
Dadurch, dass die Polizei erst im Nachhinein und nicht von dir informiert wurde, hast du dich strafbar gemacht - so hart es auch klingt, laut Gesetzbuch ist das der Tatbestand der Fahrerflucht.
Die Strafe dafür fällt unterschiedlich aus, in den meisten Fällen beläuft sich das eine Geldstrafe zu Tagessätzen. Ist ja kein großer Schaden entstanden.
Oh man. Da frag ich mich ja schon wer der Fahrzeughalter ist. Wenn du Pech hast, hat er jetzt selbst was kaputt gemacht um dir eins rein zu würgen. Solche Leute gibts!
Ich hätte nie im Leben einen Zettel mit meinen Daten dort gelassen, solange nichts beschädigt wurde. Wenn du nachgesehen hast und alles in Ordnung war, dann wäre ich einfach weiter gefahren. Und wenn was kaputt gewesen wäre, dann wäre es auch besser gewesen gleich die Polizei zu holen. Damit die den Schaden bestätigen können. Und du Zeugen hast, damit dir am Ende nicht mehr angelastet wird, als du an Ende wirklich verursacht hast.
Da jetzt eine Vorladung kam, gehe ich wirklich fast davon aus, dass der Halter einfach behauptet es ist was kaputt! (Vielleicht ein älterer Schaden, oder bei einem ganz dreisten Fall sogar, dass er selbst nen Kratzer rein gemacht hat.)
Ich rate dir, gar nicht auf die Vorladung zu reagieren. Und überhaupt nicht hin zu gehen. Denn man hat keinerlei Pflicht, zur Polizei zu gehen! Wenn du hin gehst, läuft du nur Gefahr, dass du den Rempler zu gibst. Und im Falle, dass der Halter wirklich einen älteren Schaden oder ähnliches angegeben hat, hast DU die A***** Karte gezogen.