Fast Unfall mit Fahrerflucht Was tun?
Heute war ich mit meiner Mutter und meiner Schwester unterwegs. Meine Mutter ist gefahren und zwar genau den Vorschriften entsprechend 50 in der Stadt. Als plötzlich von einem Parkplatz von Fressnapf (Tierbedarfsgeschäft) ein Auto direkt vor uns auf die Straße bretterte. Meine Mutter macht eine Vollbremsung und zieht zur Seite weg. Nur aufgrund eine loches im Boden neben der Straße kam das Auto vor einem Dicken Metallpfeiler zum Stehen. Der Verursacher begang Fahrerflucht und wir haben nur das Kennzeichen. Meine Mutter saß heulend und zitternd im Auto und konnte keinen Meter mehr fahren.
Jetzt haben wir mit der Polizei gesprochen. Diese meinten dass das nur eine Ordnungswidrigkeit wäre und keine Fahrerflucht da kein Unfall passiert ist.
Wir hätten ja auf eine Anzeige verzichtet aber wer danach auch noch abhaut hat nix besseres verdient.
Jetzt meine Frage: Was genau können wir von dem Verursacher verlangen. Meine Mutter zittert immer noch und redet nur noch davon das wir alle Tot seien könnten.
16 Antworten
Also, Moment! Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Ihr fahrt mit 50 eine Straße lang, ein Dritter kommt von einem Parkplatz/Einfahrt aus auf die Straße "gebrettert", weshalb deine Mutter nun nicht nur auf die Bremse tritt, sondern auch noch das Lenkrad verreißt. Korrekt?
So. Ich bin viele, viele Jahre zwischen 125k und 150000 km p.a. gefahren, ich hatte es auch oft genug eilig und habe genügend brenzlige Situationen erlebt. Driftende Supermarktkunden, die im 90°-Winkel zur Straße plötzlich angerast kommen, sind mir da aber nie begegnet. Wenn man vorausschauend fährt, sieht man solche potentiellen Gefahren rechtzeitig.
Nachdem deine Mutter also das Lenkrad verrissen hat, wobei Gott sei Dank keine Radfahrer oder Fußgänger verletzt wurden, kam euer Fahrzeug also vor dem (so vermute ich) Laternenmast zum Stehen. Was das "Loch" damit zu tun hat, habe ich noch nicht verstanden.
In so einer Situation das Lenkrad zu verreißen, ist in höchstem Maße fahrlässig. Vielleicht noch auf der Autobahn zu entschuldigen, wenn man einem Stauende ausweichen muss (in so eine Situation kommt man aber eigentlich auch nicht) - aber sonst wirklich NIEMALS. Das tut man nicht. Never.
Der Verursacher kann gar keine Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) begangen haben, da es ja gar keinen Unfall gegeben hat. Und ihr habt die Polizei gerufen? Weshalb? Diese Leute haben in Zeiten knapper Kassen viel zu tun, die sollte man nicht rufen, wenn es keinen Grund gibt. Und ihr habt nun auch noch Anzeige erstattet? Weshalb, bitte?
Wenn deine Mutter, bei allem Respekt, den Anforderungen des heutigen Straßenverkehrs nicht gewachsen ist, würden sich vielleicht die Kurse des ADAC (da gibt es so viele, da ist für jeden etwas dabei) anbieten. Aber, das kannst du ihr gerne ausrichten, so schnell stirbt es sich nun auch nicht - und man sollte nicht immer etwas verlangen wollen, wenn man selbst vielleicht einfach nur übertrieben reagiert hat.
- wenn nicht sie nicht ausgewichen wäre wären wir in die fahrertür des Wagens Gefahren. Und daneben war nur ein Graben. Gegenüber gibt es für Fußgänger und Radfahrer einen abgesonderten weg also ist logischer Weise dort keiner und würdest du die stelle kennen würdest du mir zustimmen.
- das ist nix alltägliches wie oft rast dir jemand mit über 50 aus nem Parkplatz vors Auto so das du um deine Kinder zu retten reagieren musst ? Und dann auch noch bei Frost auf den Straßen. Bei dem Tempo 50 meinte ich das meine Mutter nicht schneller als 50 Gefahren ist. Ist schlecht formuliert. Wir sind also noch langsamer Gefahren aber aufgrund der Straßenbedibgungen hat man da keine Chance.
Auf jeden Fall erstmal zum Arzt,der muss etwas feststellen!!!!!Denke,das wird nicht so schwierig sein! Wünsche schnelle Besserung!!!!!
Sie kann überhaupt nichts machen, denn es ist kein Schaden entstanden. In der Fahrschule wird immer etwas gelehrt, 'vorrausschauendes Fahren' nennt sich diese Sache. Wenn ihr an Parkplätzen, Ein- und Ausfahrten vorbei fahrt, dann seid immer bereit bremsen zu können, nutzt nicht die vollen 50 KM/H in der Stadt an solchen Orten aus. Ihr müsst mit dem Fehlverhalten anderer rechnen.
Es können immer Unfälle passieren, die man nicht verhindern kann. Wenn man allerdings vorausschauend aufmerksam, bremsbereit und langsam an Ein- und Ausfahrten entlang fährt, dann vermindert man zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass man von einer solchen Situation so gefährlich überrumpelt wird, und kann die Unfallwahrscheinlichkeit drastisch senken.
Ich weiß schon was Du meinst, aber das ist Realitätsfremd. Wie stellst Du Dir das in der Praxis vor? Überall dort wo Andere Fehler machen könnten nur noch 30km/h oder noch langsamer fahren? Das verleitet Andere zu Überholmanövern o.ä.
Eine solche Situation gehört zu den alltäglichen Gefahren, denen man sich freiwillig durch die Teilnahme am Straßenverkehr aussetzt. Wenn deine Mutter dadurch Schaden genommen hat, muß man ihr vorhalten, dass sie mit diesem schwachen Nervenkostüm nicht am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen. Auf eine Entschädigung würde ich daher nicht hoffen.
Die Polizisten haben in Bezug auf die VU-Flucht die Sachlage richtig eingeschätzt. Kein Unfall = keine Unfallflucht. Allerdings sollte man prüfen, ob nicht eine Straftat i.S. des § 315 c Abs. 1 Nr. 2a StGB vorliegt (Wer im Straßenverkehr...grob verkehrswidrig und rücksichtslos...die Vorfahrt nicht beachtet,...und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet,..). Deshalb könntet ihr bei der Polizei eine Strafanzeige wegen dieses Deliktes stellen. Die Polizei ermittelt und anhand der Ermittlungen beurteilt der StA ob überhaupt eine beweisbare Straftat vorliegt. Abgesehen von der Straftat liegt hier auch ordnungswidriges Handeln vor.
Ein gefährlicher Eingriff i.S. des § 315 b StGB liegt hier m.E. nicht vor.
Aber auch ohne Strafverfahren könntet ihr vorgehen. Deine Mutter könnte zum Arzt und sich wegen der posttraumatischen Störungen behandeln lassen. Gegenüber der Krankenkasse bekundet ihr, dass ein Dritter verantwortlich zu machen wäre. Die KV beurteilt die Erfolgschancen und treibt die Krankenkosten ggf. ein - und auf deren Forderungen könntet ihr aufbauen und Schmerzensgeld fordern.
Die Frage ist aber, wie denn die Beweislage ist?
Das ist ja richtig, man kann aber auch dadurch keinen Vorfahrtverstoß wie in diesem Fall ausschließen und vermeiden.