(Versuchte) Unfallflucht, welche Strafe erwartet mich?
Hallo zusammen,
folgendes ist passiert, ich bin bei Nacht in eine enge Seitenstraße abgebogen, auf halber Strecke kam mir ein Auto entgegen, also bin ich rückwärts gefahren. Dabei habe ich leicht einen am Ende der Straße parkendes Auto touchiert (leichter Schaden am Kotflügel). Dies habe ich gar nicht wahrgenommen, bin dann rechts ran gefahren, ausgestiegen und habe mit meiner Taschenlampe vom Handy das Auto angeschaut, mir ist kein Schaden aufgefallen, auch nicht an meinem eigenen Auto. Ich wusste nicht was ich machen sollte, da ich keinen Schaden wahrgenommen habe, also bin ich weggefahren. Ich habe einen Parkplatz gesucht und bin einmal um den Block gefahren, als ich dann wieder an derselben Stelle angekommen bin, hat ein Mann an meine Scheibe geklopft und meinte er wäre der Fahrer des Autos, welches mir entgegengekommen ist und ich hätte doch das am Straßenrand stehende Auto angefahren, daraufhin hat er die Polizei verständigt. Diese hat mir gesagt, dass ich nun Angeklagter in einem Strafverfahren wegen (zumindest) versuchter Unfallflucht bin. Die Polizei hat dann die beiden Autos nach Schäden abgesucht und nach längerem suchen den kleinen Schaden am Kotflügel des parkenden Autos gefunden. Hinzu kommt, dass das geschädigte Fahrzeug im absoluten Halte- / Parkverbot geparkt hat und damit die Fahrbahn noch weiter verengt hat. Normalerweise hätte das Auto auch abgeschleppt werden müssen, die Polizei hat dies lediglich als Ordnungswidrigkeit gesehen und ein "Knöllchen" an den Scheibenwischer gehängt.
Nun ist meine Frage was auf mich zukommt? Welche Strafe habe ich zu erwarten? Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wie gesagt, habe ich keinen Schaden am Fahrzeug wahrgenommen. Ich bin ja ausgestiegen und habe nachgeschaut und ich bin nicht geflüchtet, sondern war zugegen für die Unfallaufnahme.
Vielen Dank!
Beste Grüße
8 Antworten
Da kommts ganz drauf an, was du zu Protkoll gibts, denn eine Unfallflucht muss vorsätzlich sein. Fahrlässige Unfallflucht gibt es nicht.
Wenn du also aussagst, dass du dir nicht sicher warst, ob du den anderen überhaupt gestreift hast und vorsichtshalber nachgeguckt hast, ohne etwas zu erkennen (wird ja durch die Suche der Polizisten bestätigst) und deshalb weitergefahren bist, dir dann aber wegen der Dunkelheit doch Zweifel gekommen sind und du deshalb zurück zum Unfallort gefahren bist, um eben auf gar keinen Fall eine Fahrerflucht zu begehen, kann dir keine Vorsatz vorgeworfen werden und dann kannst du auch nicht bestraft werden.
Ich würde das auf jeden Fall leugnen.
Geh zum Anwalt. Weil du bist ja wieder zurück gekommen. Bist vorher ausgestiegen.
Klar wenn es dann so wäre könnte ich mir vorstellen das du ne Geldstrafe bekommst und der Schaden auch von dir gezahlt werden muss.
Aber wie gesagt das ist ja nicht erwiesen. Was hat die Polizei gemeint?
Ich denke das wird im Endeffekt nicht zu heftig. Da du zurück gekommen bist und kooperiert hast.
In jedem Fall, da du ja irgendetwas gemerkt hast und nicht die Polizei gerufen hast, hast du dich der Fahrerflucht schuldig gemacht. Such dir schon einmal einen guten Rechtsanwalt.
https://ht-strafrecht.de/strafrecht/verkehrsstrafrecht/fahrerflucht/
Ja, darauf musst du machen.
Dass du nicth abgehauen bist, sondern ja da warst.
Deine Geschichte muss da stimmig sein.
Sonst Unfallflucht wird dich einige Tagessätze kosten.
Geh zum Anwalt. Erklär Sachlage. Lass dir es schriftlich geben, wenn es geht, dass der eine falsch geparkt hatte und du aufgrund des Falschparkens eingeschränkt warst usw und du erst richtig parken wolltest, was jedoch wie Fahrerflucht aussah, was es nivht war. Denjenign, der dich der Polizei gemeldet hat, wegen Verleumdung anzeigen.
Würde da zum Anwalt gehen
Denjenign, der dich der Polizei gemeldet hat, wegen Verleumdung anzeigen.
Aus welchem Grund? Dass er das Auto angefahren hat, steht doch ausser Zweifel. Dass er es beschädigt hat, auch.
Ich habe der Polizei gesagt, dass ich keine Aussage machen will. Der Polizist hat mich gefragt, ob ich überhaupt wahrgenommen habe, dass ich das Auto touchiert habe, dies habe ich verneint und meinte dann halt noch, dass ich ja ausgestiegen bin und gesucht, jedoch keinen Schaden gefunden habe.