(Versuchte) Unfallflucht, welche Strafe erwartet mich?

8 Antworten

Da kommts ganz drauf an, was du zu Protkoll gibts, denn eine Unfallflucht muss vorsätzlich sein. Fahrlässige Unfallflucht gibt es nicht.

Wenn du also aussagst, dass du dir nicht sicher warst, ob du den anderen überhaupt gestreift hast und vorsichtshalber nachgeguckt hast, ohne etwas zu erkennen (wird ja durch die Suche der Polizisten bestätigst) und deshalb weitergefahren bist, dir dann aber wegen der Dunkelheit doch Zweifel gekommen sind und du deshalb zurück zum Unfallort gefahren bist, um eben auf gar keinen Fall eine Fahrerflucht zu begehen, kann dir keine Vorsatz vorgeworfen werden und dann kannst du auch nicht bestraft werden.

Ich würde das auf jeden Fall leugnen.

Geh zum Anwalt. Weil du bist ja wieder zurück gekommen. Bist vorher ausgestiegen.

Klar wenn es dann so wäre könnte ich mir vorstellen das du ne Geldstrafe bekommst und der Schaden auch von dir gezahlt werden muss.

Aber wie gesagt das ist ja nicht erwiesen. Was hat die Polizei gemeint?

ZIDZ87 
Beitragsersteller
 09.10.2021, 00:25

Ich habe der Polizei gesagt, dass ich keine Aussage machen will. Der Polizist hat mich gefragt, ob ich überhaupt wahrgenommen habe, dass ich das Auto touchiert habe, dies habe ich verneint und meinte dann halt noch, dass ich ja ausgestiegen bin und gesucht, jedoch keinen Schaden gefunden habe.

Torsten95  09.10.2021, 00:31
@ZIDZ87

Ich denke das wird im Endeffekt nicht zu heftig. Da du zurück gekommen bist und kooperiert hast.

Ja, darauf musst du machen.

Dass du nicth abgehauen bist, sondern ja da warst.

Deine Geschichte muss da stimmig sein.

Sonst Unfallflucht wird dich einige Tagessätze kosten.

Geh zum Anwalt. Erklär Sachlage. Lass dir es schriftlich geben, wenn es geht, dass der eine falsch geparkt hatte und du aufgrund des Falschparkens eingeschränkt warst usw und du erst richtig parken wolltest, was jedoch wie Fahrerflucht aussah, was es nivht war. Denjenign, der dich der Polizei gemeldet hat, wegen Verleumdung anzeigen.

Würde da zum Anwalt gehen

ronnyarmin  09.10.2021, 02:06
Denjenign, der dich der Polizei gemeldet hat, wegen Verleumdung anzeigen.

Aus welchem Grund? Dass er das Auto angefahren hat, steht doch ausser Zweifel. Dass er es beschädigt hat, auch.