Parkendes Auto angefahren, bin weggefahren, was kann schlimmstenfalls auf mich zukommen?
Hallo zusammen,
habe gestern ein Auto beim Parken berührt. War beruflich unterwegs(Pflegedienst).Ich hatte den Kopf so voll und stand unter Zeitdruck, das ich es gar nicht registriert habe. Auch heute weiß ich nicht wirklich, ob das auch tatsächlich so war so. Es soll mich aber jemand gesehen haben. Die Polizei war bei meinem Pflegedienst und hat Fotos vom Dienstwagen gemacht es ist am Dienstwagen nichts zu sehen. Falls es auf Fahrerflucht hinaus läuft, was kann mir schlimmstenfalls passieren?
9 Antworten
Nimm dir im Fall des Falles einen Anwalt für Verkehrsrecht, der kann dich da "rauspauken", die kennen sich aus.
Deswegen ja der Anwalt. Wenn am eigenen Wagen nichts zu sehen ist, muss man es nicht zwingend gemerkt haben.
Schein weg und Geldstrafe sind die Folgen - zurecht.
Grundsätzlich ist Unfallflucht strafbar gem. § 142 StGB und wird im Regelfall mit einer Geldstrafe geahndet. Ein Entzug der Fahrerlaubnis ist ebenfalls möglich, allerdings erst ab einem Schaden von mind. 1250€ (§ 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB).
Unfallflucht ist allerdings ein Vorsatzdelikt. Dir muss also bewusst gewesen sein, dass es überhaupt einen Zusammenstoß gab. Wenn du den Sachverhalt so schilderst, wie du es hier gemacht hast ("Ich hatte den Kopf so voll und stand unter Zeitdruck, das ich es gar nicht registriert habe") erscheint es zumindest nachvollziehbar, dass dies gerade nicht der Fall war. Häufig wird dann ein Gutachten angefertigt, um zu klären ob du den Zusammenstoß hättest mitbekommen müssen. Letztendlich es aber darauf hinauslaufen, ob man dir glaubt oder nicht.
Sollte man dir keinen Glauben schenken, wird es wohl maximal auf eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen hinauslaufen (wobei es natürlich immer Ausreißer nach oben geben kann). Ein Tagessatz entspricht 1/30 deines Netto-Lohns. Bei 30 Tagessätzen wäre die Geldstrafe dementsprechend 1 Nettolohn.
Allgemein sieht das Gesetz für 'Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort' nach § 142 StGB "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe" vor. Schlimmstenfalls; wobei schon im Vorfeld gesagt werden kann, dass die Freiheitsstrafe nicht wirklich im Raum steht.
Sofern du beim Ausparken wirklich nicht gemerkt hast, dass du das andere Auto touchiert hast, hast du nicht mit Vorsatz gehandelt und bist damit nicht strafbar. Falls du also nicht gerade ausgestiegen bist und dir das angeschaut hast, nur um gleich wieder einzusteigen und wegzufahren (oder ähnliches, zB drei Minuten stehen bleiben und überlegen), besteht keine reelle Gefahr für dich.
Für den Schaden müssten du bzw. deine Versicherung jedoch aufkommen.
Ähm...in den allermeisten Fällen brauchts einen Anwalt um dieses "habe ich gar nicht bemerkt" nicht als Schutzbehauptung auszuweisen.
Wenn da jetzt auch noch ein Zeuge im Spiel ist wird das ohne Anwalt eher gar nix.
Das kommt auf das jeweilige Schadensbild an. Hängt beim gegnerischen und/oder eigenen Fahrzeug die Stoßstange halb auf der Straße, wird's natürlich schwer, glaubhaft abzustreiten, dass man etwas gemerkt habe.
Handelt es sich aber um minimalste Farbstreifen am Lack, die sich vollkommen problemlos wegpolieren lassen, steht die Aussage des FS recht solide.
Sehe ich nicht so. Selbst da muss man mindestens halb bewusstlos sein, um so eine Berührung nicht zu spüren.
Ohne anwaltlichen Beistand wird das gar nix. Die Vergangenheit lehrt dass ein Richter ein "habe ich nicht bemerkt" nicht glaubt. Die meisten solcher Fälle gehen für den Verursacher nur dann glimpflich aus, wenn die Fahrerschaft nicht nachgewiesen werden kann. Bei einem Zeugen und einem Dienstwagen mit Dienstplan und der Aussage, dass der Fahrer den Unfall nicht bemerkt hat....nö, das sieht gar nicht gut aus.
Kommt halt jetzt drauf an, ob's ein Bagatellschaden ist oder nicht.
"Sehe ich nicht so."
Tut nichts zur Sache.
"Die meisten solcher Fälle gehen für den Verursacher nur dann glimpflich aus, wenn die Fahrerschaft nicht nachgewiesen werden kann."
Da habe ich andere Erfahrung.
"Kommt halt jetzt drauf an, ob's ein Bagatellschaden ist oder nicht."
Stimmt, vor allem um zu ermitteln ob tatsächlich Vorsatz vorliegt.
Was heißt hier "falls es auf Fahrerflucht hinausläuft"?
Das ist "Fahrerflucht" wie es im Buche steht. Dass du das nicht bemerkt hast nimmt dir keiner ab.
§ 142 StGB spricht von "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe".
Strafanzeige -> Rechtsanwalt.
Wenn da ein Zeuge da war, sieht es eher nicht so gut aus für dich.
Das ist "Fahrerflucht" wie es im Buche steht. Dass du das nicht bemerkt hast nimmt dir keiner ab.
Fahrerflucht ist immer noch ein Vorsatzdelikt. Wenn der Fragesteller den Unfall nicht mitbekommen hat, fehlt es am Vorsatz. Es stimmt zwar, dass das viele gerne behaupten. Hier erscheint das aber durchaus plausibel in Anbetracht der Gesamtumstände
Wer irgendwann mal im Leben mit einem Auto gefahren ist, weiß dass es mehr braucht als "ich hatte den Kopf so voll" als dass man einen Unfall nicht bemerkt.
Klassische Schutzbehauptung. Alles weitere zeigt ein biomechanisches Gutachten. Zusätzlich mit Zeugen wirds halt noch schwieriger.
Weil wenn ein Außenstehender schon bemerkt, wie jemand an ein Auto fährt, dann erst recht der Fahrer.
Ein biomechanisches Gutachten? Ja, ich habe mein Auto auch sehr gern und es hat auch einen gewissen Charakter. Aber es ist und bleibt dennoch eine Sache - und kein Lebewesen.
Weil wenn ein Außenstehender schon bemerkt, wie jemand an ein Auto fährt, dann erst recht der Fahrer.
Wenn ich beispielsweise mit dem Hinterrad auf den Bordstein gefahren bin und beim runterrollen an das andere Auto stoße, gibt's bei mir zwar 'nen Ruck, bei dem ich aber zunächst davon ausgehe (und ausgehen darf), dass der nur vom Bordstein herrührt. Und der außenstehende Zeuge hat im Zweifel einen besseren Blick auf die Gesamtsituation.
Natürlich nur mechanisch, ohne bio. Keine Ahnung, wie ich da drauf kam. Es gab ja keine Verletzten.
"Weil wenn ein Außenstehender schon bemerkt, wie jemand an ein Auto fährt, dann erst recht der Fahrer."
Ein leichtes Schleifen könnte von außerhalb eher zu registrieren sein. Wenn am Dienstwagen keine Unfallspuren sind, dann ist es umso wahrscheinlicher, dass es heißt " Er habe es nicht mitbekommen ".
Die Erfahrung sagt nein
Berufen wir uns lieber auf das Ergebnis des Gutachters später, statt auf subjektive Erfahrungen.
Wenn der Unfall bezeugt wurde und die Schäden an beiden Autos zusammenpassen, wird sich da nicht mehr viel "rauspauken" lassen.