Fahrerflucht in der Probezeit eventuell Aufbauseminar?

5 Antworten

Nach Rechtskraft des Urteils wirst Du auch 2 Punkte bekommen. [bleiben 5 Jahre eingetragen] Die zählen als A-Verstoß weshalb sie auch zu Probezeitmaßnahmen führen werden.

Sobald die Punkte in Flensburg eingetragen sind meldet das KBA das der Fahrerlaubnisbehörde - diese ordnet dann das ASF an wodurch sich Deine Probezeit um 2 Jahre verlängert. In der Regel dauert das etwa 2-4 Monate.

Falls Du es in Erwägung ziehst Einspruch einzulegen -
auch ohne die genauen Umstände zu kennen wage ich die Behauptung das Du mit diesem Urteil sehr gut weggekommen bist.

einefrage32 
Beitragsersteller
 14.07.2016, 16:13

Also soll ich kein Einspruch legen und den Urteil akzeptieren

Sei froh, dass du so billig davon gekommen bist.

Das ist kein Urteil sondern ein Strafbefehl .

Hier wird deine Schuld nur angenommen .

Für 250 Euro und nur 2 Monaten solltest du den Strafbefehl annehmen .

Einen RA kostet dieses noch vor erreichen eines Urteils, außerdem kommen noch Gerichtsgebühren und Gutachter hinzu  .

Das es dann zu Probezeitmaßnahmen kommt ist schon mehrfach kommentiert worden  .

Außerdem könnte deine Versicherung dich in Regress nehmen .

Lkwfahrer1003  15.07.2016, 04:01

Wenn du Rechtsschutz hast würde ich nich zumindest mal bersten lassen !

Achte auf die 14 tägigen Widerspruchsfrist !

Klar zahlt deine Versicherung , das muss sie auch ! Solltest du wegen einer vorsatztat verurteilt werden , kann sie dich in Regress bis 5000 Euro nehmen !

einefrage32 
Beitragsersteller
 14.07.2016, 22:35

Meine Versixherung zahlt die haben das akzeptiert und Rechtsschutz habe ich auch soll ich zum Rechtsanwalt gehen oder nicht ?

ja, du musst auf jeden fall ein aufbauseminar machen

einefrage32 
Beitragsersteller
 14.07.2016, 16:18

Wann muss ich den Führerschein Abgeben

Hallo,

"Bei Fahrerflucht in der Probezeit, die strafrechtlich verurteilt und oder mit Punkten ins Flensburg geahndet wurde, wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. In schwerwiegenden Fällen drohen der Führerscheinentzug und eine Führerscheinsperre."

Quelle: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/fahrerflucht.php

LG, Chris

P.S.: Wenn man einem anderen ran fährt, ist das Geräusch extrem laut. Ich bin mal mit ca. 1-2 km/h beim ausparken jemandem ran gefahren. Kein Schaden, aber ein Knall, als wär die ganze Kiste hin.

einefrage32 
Beitragsersteller
 14.07.2016, 16:12

Ich danke dir erstmal dafür ich bin jemand der sehr laut Musik hört und dazu muss ich sagen das es nach Nachtschicht gewesen ist also war ich in dem Fall sehr müde