Probezeit beendet und trotzdem ein Aufbauseminar machen?
Hallo, Habe da mal folgende Frage. Ich habe am 15.10.2015 meinen Führerschein auf Probe gemacht. (BF17) Da ich aber am 10.07.2017 (also noch in der Probezeit) einen schweren Autounfall hatte an dem ich selber schuld war würde mir die Fahrerlaubnis für 1,5 Wochen entzogen. Nach ca. 2,5 Monaten bekam ich dann Post indem mir gesagt wurde: 173,50€ und einen Punkt. Das sollte also meine Strafe sein.
Okay da ich am 15.10.2017 ja offiziell die 2 Jahre Probezeit rum hatte dachte ich es kommt nichts mehr. Allerdings kam gestern ein Brief in dem ich aufgefordert wurde ein Aufbauseminar zu belegen.
Jetzt die Frage:
Ist dieses schreiben gültig? Habe ja meine Probezeit überstanden und keine weitere Strafe bekommen laut dem ersten Brief. Kann ich nun dagegen angehen oder hin sogar ignorieren? Oder bin ich nun gezwungen ein Aufbauseminar zu belegen?
Danke im voraus!
7 Antworten
Ja ist gültig, der "Tatzeitpunkt" und das ist das Entscheidende lag noch in der Probezeit.
Danke für die Antwort!
Der Unfall fand in der Probezeit statt, somit ist das Schreiben selbstverständlich gültig.
Neben dem Aufbauseminar wurde deine Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Ja das habe ich oben vergessen zu erwähnen! Danke für die Antwort!
Hallo JonasSchmitz,
ja das Schreiben ist rechtmäßig. Entscheidend ist, das der Verstoß sich noch zum Zeitpunkt ereignet hat, als Du Dich noch in der Probezeit befunden hast.
Neben dem Aufbauseminar verlängert sich zudem die Probezeit um zwei Jahre.
Schöne Grüße
TheGrow
Danke für die Antwort!
wann das Schreiben eintrifft spielt keine Rolle - der Tatzeitpunkt ist massgeblich - DER lag eindeutig innerhalb der Probezeit. Damit hast die Verlängerung und das ASF kommt auf dich zu.
Habe ja meine Probezeit überstanden
Irrtum
Danke für die Antwort!
Die Auflage ein Aufbauseminar zu absolvieren, ist ja keine Strafe. Das soll dir ja HELFEN, solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Wenn du glaubst, das ignorieren zu können, kannst du deinen Führerschein gleich wieder abliefern.
Außerdem wirst du natürlich ab Januar erheblich mehr für deine Versicherung zahlen müssen. Aber auch das ist KEINE STRAFE
Danke für die Antwort!