Anzeige wegen Auffahrunfall und Fahrerflucht (nicht bemerkt) 2

4 Antworten

Selbst wenn Du jetzt sofort den Schaden begleichen, noch 100€ für ein Essen drauf legen würdest und die Beteiligte ihre Anzeige daraufhin zurückzieht ändert das nichts.

Die Verfolgungsbehörden müssen ein Offizialdelikt weiter verfolgen und hier ermitteln, das Strafverfahren wird also erst dann eingestellt wenn man von Deiner Unschuld überzeugt ist oder Dir nichts nachweisen kann.

blabla13136 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 20:15

ok also lieber warten und dann stellt sich ja raus ob ich zahlen muss oder alles fallengelassen wird. Was würdest du den tun ?

Crack  13.01.2015, 20:41
@blabla13136

Wenn Du nur anzweifelst den Unfall bemerkt zu haben, im Nachhinein aber nicht das Du den Schaden verursacht hast dann solltest Du, bzw. Deine Versicherung den Schaden natürlich begleichen.

Wenn aber tatsächlich zweifelhaft ist das Du es warst dann solltest Du natürlich zahlen. Dann muss das ein Sachverständiger klären was auch wieder Kosten aufwirft.

Guten Abend ...

Es spielt kaum eine Rolle ob du es bemerkt hast oder nicht ! Vielmehr ob du es bemerken hättest können...müssen ! .......im übrigen sagen alle unfallflüchtigen das sie nichts bemerkt haben .......ohne dich unter diesen Hut stecken zu wollen .

Dein Fahrzeug hatte einen Unfall und ist von der Unfallstelle weggefahren .......nennt sich ...unerlaubtes entfernen vom Unfallort ......Offizial Delikt .....Vorsätzliche Tat ......

Du bist Rückwärts gefahren und hast den anderen PKIW wahrgenommen ....da es ja ziemlich Knapp wurde hättest du dich einweisen lassen müssen oder zumindest schauen ob du nicht doch dagegen gefahren bist ,,,,,,,,Gutachter kommen meist zum Schluss das bei PKW vs. PKW bei Asphaltierter Straßen / Parkplätze den Anstoß auch bemerken hättest müssen !

Du wirst einen Strafbefehl bekommen wegen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort .......dürfte zwischen 4-600 Euro liegen ......

Und deine Versicherung wird dich mit der Schadenshöhe in Regress nehmen !

.

RainerB76  17.01.2015, 01:38

Und deine Versicherung wird dich mit der Schadenshöhe in Regress nehmen !

Nein, bitte nicht so pauschal aussagen... nicht mit der Schadenshöhe, sondern auf max. 5000€ begrenzt...

Lkwfahrer1003  18.01.2015, 19:32
@RainerB76

Klar hast Recht ....... Die schadenshöhe wird hier mit 700-1000 Euro angegeben .... darum so pauschal ......

Du kannst den schaden natürlich selber Regulieren, aber das hilft nichts, was die Fahrerflucht angeht. Das ist eine Sache von Öffentlichem Interesse und kann nicht vom Kläger aufgehoben werden.

Wenn ich nichts gemacht habe bzw wirklich nichts bemerkt habe, gab es auch keinen Vorsatz. Und Fahrerflucht haste ja nicht gewollt, da du anders gehandelt hättest, wenn du es bemerkt hättest.

Ich würde einen Teufel tun, mir irgendwas anhängen zu lassen.

blabla13136 
Beitragsersteller
 13.01.2015, 19:44

Ja ich habe meinen Beifahrer der das gleiche ausgesagt hat ! Dann muss ich wohl abwarten was für Post ich bekomme....Weil der Zeuge mich angezeigt hat und der Geschädigte würde sich auch so einigen wollen....