Sachbeschädigung mit Fahrerflucht

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Hallo!

Also wenn ich mir so manche Beiträge durchlese, denke ich mir, da packen gerne einige immer die Holzkeule aus.

  • Zuerst sollte einmal geklärt werden, wer wem einen Parkschaden verursacht hat.

Denn bis jetzt wirst ja nur du auf Grund eines "Zeugen" der Fahrerflucht beschuldigt. Du behauptest ja, es nicht mitbekommen zu haben, auf Grund lauter Musik.

Ich weiss aber aus über 40 Jahren Autofahren, dass man/frau eine "Berührung" eines anderen Fahrzeugs sehr wohl mitbekommt, auch bei lauter Musik.

Untersuche daher zuerst einmal, ob überhaupt ein kausaler Zusammenhang besteht. Ob es überhaupt möglich ist, dass auf Grund der Lackspuren an deinem Fahrzeug du der Verursacher sein kannst.

Und dann nimm dir Rechtsberatung. Und bleibe ganz ruhig, hierbei ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen ...

Gerade in Sachen Parkschäden habe ich schon die unwahrscheinlichsten Sachen erlebt. Dabei ist das Umkehren des Verursacherprinzips gängig, um nicht auf dem selber verursachten Schaden sitzen zu bleiben. Wobei dann Aussage gegen Aussage steht ... und die Verschuldensfrage nicht einfach zu klären ist.

LG Bernd

MatserA 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 08:58

Wer den Parkschaden verursacht hat wurde ja bereits durch den Zeugen geklärt und bestätigt. Da es keinen Zusammenstoß gab und nur mein vorderer rechter Kotflügel an seinem hinteren geschliffen hat, kann es durchaus sein das überhört zu haben. Obendrein war das kein gepflasterter Parkplatz ein reiner Schotterparkplatz , wenn man das so nennen darf, da kann es schon mal beim langsamen fahren leicht rütteln. Außerdem ist so ein Verhalten eigentlich gar nicht meine Art. Hab ja sogar ein schlechtes Gewissen wenn ich einen anderen Fahrer nur eine sekunde zu lange mit dem Fernlicht blende :D.

berndamsee  18.11.2014, 11:21
@MatserA

Hallo! Vorne rechts würdest du mitbekommen.

Aber ist auch so nicht lösbar, da es kein Bildmaterial oder Skizzen der Parkplatzsituation gibt.

  • Es gibt einen Zeugen. Gut, wer ist das, wo kommt er her, steht er mit dem Geschädigten in irgendeiner Verbindung?
  • Wieso gibt es gerade auf einem Schotterparkplatz in der Nacht einen Zeugen?

Lass das alles von einem Anwalt klären. Du behauptest, du hast es nicht mitbekommen. Solltest du es wirklich nicht mitbekommen haben, dann kann es sich nur um eine Bagatelle handeln (Kratzer oder Farbübertrag).

LG Bernd

MatserA 
Beitragsersteller
 18.11.2014, 14:05
@berndamsee

Der Schaden wurde gegen Mittag verursacht, auch die Personen um den Parkplatz habe ich wahrgenommen. Auch wenn ich den Schaden bemerkt hätte habe ich keinen Grund gehabt mich vom Ort zu entfernen (Zeugen anwesend, Versichert, etc.)

Außerdem habe ich recherchiert und in den meisten Fällen der Fahrerflucht stieg der Geflüchtete nochmals aus um sich den Schaden anzusehen danach ins Auto zu steigen und weiter zu fahren. Dies war auch hier nicht der Fall.

Es ist ein schlimmes Gefühl wenn die Leute dir keinen Glauben schenken obwohl man nicht lügt, aber darauf habe ich nur wenig Einfluss im Moment. Auch will ich nicht erreichen dass die Anzeige vollständig fallengelassen wird, den ich bezweifle ja nicht ,bzw. ich streite nicht ab den Schaden verursacht zu haben, nur eben unwissentlich.

Den Kopf wird es dich nicht gleich kosten. Aber trotzdem die Sache einem Anwalt übergeben.

Und laute Musik bei der Autofahrt solltest Du auch vermeiden. Denn da überhört man auch schnell mal Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Und wenn Du da wen behinderst oder in Verbindung mit der Behinderung auch noch gefährdest, weil die Musik im Auto zu laut ist .... dann musst Du ebenfalls mit Anzeige rechnen. Die geben per Funk auch mal schnell das Kennzeichn durch.

MatserA 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 18:35

Natürlich habe ich Angst vor der Strafe bin mir jedoch Bewusst das Strafe nötig ist. Natürlich bin ich kein Unmensch und verstehe auch das es nicht schön ist sein Auto so vorzufinden. Außerdem hab ich ein bisschen recherchiert und ein bisschen Panik bekommen, denn da stehen Strafen wie bis 3 Jahre Freiheitsstrafe Führerscheinentzug für min 6 Monate usw.

bcords  15.11.2014, 18:45
@MatserA

Was meinst du warum du dir einen Anwalt nehmen solltest.

(außerdem dürfen wir hier keine Rechtsberatung leisten)

Vorsicht mit Aussagen gegenüber der Polizei, du bist nicht zur Aussage verpflichtet und kannst dich vorher mit einem Anwalt beraten. Nicht das du Aussagen machst die du später bereust.

MatserA 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 18:49
@bcords

Ich habe aber gesagt das ich nichts bemerkt habe ... In weiterer Folge wahrscheinlich ein Fehler. Aber ich denke mal ich warte den Brief von der BH ab.

Führerschein Entzug dürfte fast sicher sein, ebenso dürfte auch eine Nachschulung fast sicher sein.

Das du die Musik lauf aufdrehst und nichts mitbekommst, wirkt sich nicht strafmildernd aus eher im Gegenteil, du hast die Musik nur soweit aufzudrehen, das sie dich nicht in der Wahrnehmung deiner Umgebung beeinträchtigt.

Ich rate dir in jedem Fall einen Anwalt zu nehmen, teuer wird es sowieso, denn ggf. kann bei Fahrerflucht auch deine Versicherung sich noch querstellen.

MatserA 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 18:28

So harte Maßnahmen sogar wenn ich noch nie irgendeine Straftat begangen habe? Und die Versicherung steigt dabei aus meinst du?

bcords  15.11.2014, 18:34
@MatserA

1) Du hast in der Probezeit einen schwerwiegenden Verstoß begangen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Probezeit#Abschnitt_A:_Schwerwiegende_Zuwiderhandlungen

Das wird die wohl die Teilnahme an der Nachschulung einbringen und die Probezeit verlängert sich vermutlich um zwei Jahre.

bcords  15.11.2014, 18:41
@MatserA

Und hier noch die möglichen Rechtsfolgen bei Fahrerflucht

http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallflucht#Rechtsfolge

An eine Freiheitsstrafe glaube ich aber in deinem Fall nicht, dazu müsste die Fahrerflucht mutwillig in Verdunkelungsabsicht passiert sein.

Aber wenn du alles zusammen nimmst dann kannst du dir jetzt ausrechnen ob es teuer wird oder nicht.

MatserA 
Beitragsersteller
 15.11.2014, 18:46
@bcords

Ja denke schon dass es teuer wird aber habe keine Ahnung in welcher höhe die Geldstrafe sein wird. Wenn meine Versicherung aussteigt muss ich dann beide Schäden aus eigener Tasche bezahlen?

bcords  15.11.2014, 18:50
@MatserA

Bei der Haftpflicht wird die Versicherung sicherlich in Vorleistung gehen um sich dann das Geld bei dir wiederzuholen. Wenn der Schaden nicht zu groß ist lohnt es sich den auch aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

Bei der Vollkasko kann es sein, dass die nicht in Vorleistung gehen, aber wenn der Schaden nicht zu groß ist, kann man mit einem Lackstift auch schon viel machen.

Bedenke wenn du einen Schaden hast wirst du hochgestuft was bei Fahranfängern auch richtig teuer werden kann, manchmal lohnt es sich den Schaden selbst zu zahlen.

Da frag mal einen Anwalt.