Betrunken Fahrerflucht
mein kollege ist vor ein paar tagen in ein parkendes auto reingefahren, er hat betrunken fahrerflucht aus schock begangen & wurde eine straße weiter vom streifenwagen angehalten ( genau echt nur eine straße weiter) . Mit 1.4 promille .... er ist volljährig aus der probezeit und zum ersten mal betrunken am steuer im straßenverkehr er wird dafür beschuldigt fahrerflucht begangen zu haben . Ok meine frage : was kommt auf ihn zu nun ?
3 Antworten
Das sind zwei Straftaten, zum einen die Alkoholfahrt und zum anderen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Alleine für die Alkoholfahrt dürften so 10-12 Monate Das sind zwei Straftaten, zum einen die Alkoholfahrt und zum anderen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Alleine für die Alkoholfahrt dürften so 10-12 Monate ÖPNV raus kommen, durch die Unfallflucht dürfte es noch einen Aufschlag geben.
Durch den Alkohol und die Unfallflucht wird sein Eigenschaden nicht gezahlt, sollte er Vollkasko haben wird der Fremdschaden übernommen, die Versicherung nimmt dann aber bis zu 7.500 € Regress bei ihm.
Sollte er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden gibts statt Geldstrafe Sozialstunden. raus kommen, durch die Unfallflucht dürfte es noch einen Aufschlag geben.
stimmt :>
Es ist richtig, dass ihm Fahrerflucht vorgeworfen wird denn er hat sich unerlaubt vom Unfallort entfernt! Führerschein ist auf jeden Fall weg. Punkte, und zwar drei Stück, gibt es auch noch dazu. Und als extra Bonbon wird es noch ne saftige Geldstrafe geben.
Kein Pardon für Alkohol am Steuer!!!
Und der Schadensersatz für´s kaputte Auto.
Auf jeden Fall der Führerscheinentzug, bei Sachschaden wird es eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe geben.....
Das hängt nicht vom Sachschaden ab - Trunkenheit im Verkehr ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt und somit auch dann strafbar, wenn gar kein Schaden eintritt.
OK, da war ich zu ungenau. Ich meinte das nur im Verhältnis zum Personenschaden..... Da gäbe es sicher eine höhere Strafe....
Es gibt noch ne dritte Straftat: Sachbeschädigung....