Was für ein Verkehrsverstoß ist es?
Ich bin in der Probezeit,
Vorfall : Während des Rausfahren vom Supermarkt-Parkplatz auf die Hauptstraße jemandem reingefahren. Ist das schon ein A-Verstoß sodass ein Aufbauseminar nötig ist? Der Polizist meinte jedenfalls etwas von einem Bußgeld.
4 Antworten
Hallo nyxyn,
das kommt darauf an, wie die Ausfahrt gestaltet war. Ist die Grundstücksausfahrt des Supermarktes ohne folgende Zeichen:
versehen, droht laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur folgende schriftliche Verwarnung:
Tatbestandsnummer: 110101
Tatvorwurf: Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem. § 10, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 47.1 BKat; § 19 OWiG
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
A oder B-Verstoß: Nein
Handelte es sich bei der Grundstücksausfahrt um eine richtige Kreuzung/Einmündung mit den Zeichen 205 oder 206, kommt folgender Bußgeldbescheid auf Dich zu:
Tatbestandsnummer: 108607
Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *).
Ordnungswidrigkeit gem. § 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Bußgeld: 120,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A-Verstoß: Ja
Der A-Verstoß hätte für Dich zur Folge,
- dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird und
- dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert
Schöne Grüße
TheGrow
Vielen dank für ihre ausführliche Antwort!
Hallo.
120 € Buße + Gebühren + verl. der Probezeit um 2 Jahre und Aufbauseminar.
Du hast bei einer Parkplatzausfahrt die Vorfahrt verletzt.(genommen)
Kosten hierfür ca 400€. 1 Punkt.
Mit Gruß
Bley 1914
Wenn man Dir einen Vorfahrtverstoß vorwirft,
und danach sieht es hier ja aus,
dann wird dieser als A-Verstoß gewertet.
Nein-Aufbauseminar nur wenn du noch einmal so einen "jungfräulichen Knall" veranstaltest. Passe bitte auf beim nächsten Mal und parke wo es etwas breiter ist bis du in Übung bist.
Viel Erfolg
Entweder ist es direkt ein A-Verstoß oder überhaupt nichts.
Dementsprechend ist "beim nächsten Mal" oder "noch einmal" auf jeden Fall falsch.
Gruß Michael
Vielleicht habe ich den Vorfall nicht genug geschildert.. Das Auto war auf der Hauptstraße und ich wollte gerade rausfahren und hab das kommende Auto zuspät erst gesehen und bin reingefahren.
Vorfahrtverstoß mit Gefährdung ist ein A-Verstoß,bei dir ja zusätzlich noch mit Unfall.
Neben dem Bußgeld wird da ein Aufbauseminar auf dich zukommen
Hallo, habe mir heute nochmal die Ausfahrt angesehen und dort befand sich kein Verkehrsschild, kann ich davon ausgehen dass es nur beim Bußgeld bleibt? Denn ich habe dem anderen Fahrer die Vorfahrt genommen..