Was für ein Verkehrsverstoß ist es?

4 Antworten

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Hallo nyxyn,

das kommt darauf an, wie die Ausfahrt gestaltet war. Ist die Grundstücksausfahrt des Supermarktes ohne folgende Zeichen:

Bild zum Beitrag

versehen, droht laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nur folgende schriftliche Verwarnung:

Tatbestandsnummer: 110101
Tatvorwurf: Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall.
Ordnungswidrigkeit gem. § 10, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 47.1 BKat; § 19 OWiG
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
A oder B-Verstoß: Nein

Handelte es sich bei der Grundstücksausfahrt um eine richtige Kreuzung/Einmündung mit den Zeichen 205 oder 206, kommt folgender Bußgeldbescheid auf Dich zu:

Tatbestandsnummer: 108607
Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *).
Ordnungswidrigkeit gem. § 8 Abs. 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Bußgeld: 120,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A-Verstoß: Ja

Der A-Verstoß hätte für Dich zur Folge,

  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird und
  • dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert

Schöne Grüße

TheGrow

 - (Recht, Auto und Motorrad, Führerschein)
nyxyn 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 16:48

Hallo, habe mir heute nochmal die Ausfahrt angesehen und dort befand sich kein Verkehrsschild, kann ich davon ausgehen dass es nur beim Bußgeld bleibt? Denn ich habe dem anderen Fahrer die Vorfahrt genommen..

TheGrow  26.03.2018, 17:08
@nyxyn

Dann sollte es bei einem Verwarnungsgeld von 35,00 € bleiben

nyxyn 
Beitragsersteller
 26.03.2018, 17:14
@TheGrow

Danke für die schnelle Antwort :)

nyxyn 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 15:26

Vielen dank für ihre ausführliche Antwort!

Hallo.

120 € Buße + Gebühren + verl. der Probezeit um 2 Jahre und Aufbauseminar.

Du hast bei einer Parkplatzausfahrt die Vorfahrt verletzt.(genommen)
Kosten hierfür ca 400€. 1 Punkt.

Mit Gruß

Bley 1914

Wenn man Dir einen Vorfahrtverstoß vorwirft,
und danach sieht es hier ja aus,
dann wird dieser als A-Verstoß gewertet.

Nein-Aufbauseminar nur wenn du noch einmal so einen "jungfräulichen Knall" veranstaltest. Passe bitte auf beim nächsten Mal und parke wo es etwas breiter ist bis du in Übung bist.

Viel Erfolg

19Michael69  24.03.2018, 15:47

Entweder ist es direkt ein A-Verstoß oder überhaupt nichts.

Dementsprechend ist "beim nächsten Mal" oder "noch einmal" auf jeden Fall falsch.

Gruß Michael

nyxyn 
Beitragsersteller
 24.03.2018, 13:39

Vielleicht habe ich den Vorfall nicht genug geschildert.. Das Auto war auf der Hauptstraße und ich wollte gerade rausfahren und hab das kommende Auto zuspät erst gesehen und bin reingefahren.

MAB98  24.03.2018, 13:44
@nyxyn

Vorfahrtverstoß mit Gefährdung ist ein A-Verstoß,bei dir ja zusätzlich noch mit Unfall.

Neben dem Bußgeld wird da ein Aufbauseminar auf dich zukommen