Fahrerflucht in der Probezeit, verlängerung unumgänglich?

7 Antworten

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Wenn es Dir nur um das Aufbauseminar und die damit verbundene Probezeitverlängerung geht:

Das ASF wird angeordnet wenn Du verurteilt wirst, denn dann gibt es auch 2 Punkte. Wird das Strafverfahren eingestellt gibt es die Staatsanwaltschaft an die Bußgeldbehörde ab - und auch hier kann es in einem OWi-Verfahren noch einen Punkt geben der zum ASF führt.

Also: Nur wenn Du keinen Punkt bekommst gibt es auch keine Probezeitmaßnahmen.

Ich würde jetzt mal behaupten das Fahren flucht,  eben Fahrerflucht ist. Ganz gleich wie man es nun auslegt. Das ist ein sogenanntes A-Delikt, von daher kann ich mir nur vorstellen, das es dann eingestellt wird, wenn dir die entsprechende Strafe aufgebrummt wurde. 

Das wird mit Sicherheit eine saftige Geldbuße werden. Zusätzlich wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert, und es kann sein das du zu einem Auf auseinander musst. Auf eigene Kosten versteht sich. Und ich meine es gibt zusätzlich noch 3 Punkte.

Die Höhe der Geldbuße kann durchaus unterschiedlich ausfallen, je nachdem wie hoch der Schaden bzw. wie schwer der Unfall war.

Übrigens sind auch Freiheitsstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Dies aber meines Wissens nach nur wenn zusätzlich Personenschaden entstanden ist.

Fahrerflucht hat schwerwiegende Folgen in der Probezeit. Wie erwähnt, handelt es sich um einen A-Verstoß. 

Dieser führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. 

Des Weiteren wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar gefordert. Die Kosten trägt der Fahranfänger selbst.

Allerdings ist dies nicht die einzige Konsequenz einer Fahrerflucht in der Probezeit. 

Wird der Fahrerflüchtige durch Zeugen identifiziert, folgt eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. 

Der Gesetzgeber sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Eine Geldstrafe ist in minder schweren Fällen allerdings auch möglich.

Unfallflucht in der Probezeit wird unter anderem mit einem Bußgeld und drei Punkten in Flensburg bestraft.

Zusätzlich sieht der Bußgeldkatalog ein

 Bußgeld

 

sowie

 

drei Punkte in Flensburg

 

als Strafe bei Unfallflucht vor. 

Die Höhe der Geldbuße ist variabel, sie hängt von der Schwere des Schadens ab.

Weiterhin sind ein Fahrverbot oder ein Fahrerlaubnisentzug denkbar.

 Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. […]

Die Beschlagnahme, Sicherstellung oder Verwahrung von Führerscheinen nach § 94 der Strafprozessordnung, die vorläufige Entziehung nach § 111a der Strafprozessordnung und die sofort vollziehbare Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde hemmen den Ablauf der Probezeit. 

Die Probezeit endet vorzeitig, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird oder der Inhaber auf sie verzichtet. In diesem Fall beginnt mit der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine neue Probezeit, jedoch nur im Umfang der Restdauer der vorherigen Probezeit.

 Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

    zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat odereine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[…]

Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.

http://www.fahrerflucht.org/probezeit/

http://www.bussgeld-info.de/fahrerflucht/

69toto  04.05.2017, 22:30

schön, du kannst Paragraphen kopieren. ist aber trotzdem an der frage vorbei.

Mache Dir keine Sorgen.

Deine Haftpflicht wir den Schaden begleichen. Der Geschädigte wird sich beruhigen.

Rufe ihn nochmal an und sage ihm wie leid Dir das Ganze tut.

Mario

Wurde gestern erst selbst wegen Fahrerflucht verurteilt, Probezeitverlängerung hat die Richterin konkret nicht gesagt, aber das ist üblich . Mir wurde zu dem eine Geldstrafe von 400 Euro aufgedrückt, mehr aber auch nicht. Meinen Führerschein habe ich nach 6 Wochen wieder bekommen, da der Schaden nur geringfügig war (840 Euro) welchen meine Versicherung bezahlt hat. Allerdings greift die Rechtschutzversicherung nicht, da Fahrerflucht immer als vorsätzlich erachtet wird .

Aufbauseminar oder ähnliches muss ich nicht machen, eben nur 400 Euro zahlen, mehr nicht.