Fahrerflucht ohne Schaden?
Hallo,
mir ist grade etwas sehr Dummes passiert. Ich hab beim Ausparken mit meinem Auto im Rollen den hinter mir stehenden Wagen "berührt" (mit ca. 2-3km/). Habs natürlich bemerkt,bin ausgestiegen, und hab nachgeschaut,ob irgendein Schaden enstanden ist. Da ich rein gar nichts an Schäden gesehen habe, weder Kratzer noch Dellen, und auch an meinem Wagen absolut keine Schäden enstanden sind, bin ich in meiner Bequemlichkeit weggefahren.
Zu Hause angekommen hat mich dann das schlechte Gewissen gepackt. Klar,ich hab nachgeschaut ob ein Schaden entstanden ist,hab nichts gesehen,also ist ja eigentlich keiner geschädigt. Natürlich bin ich jetzt nicht mit 'ner Lupe drangegangen und hab geschaut,aber es war wirklich nichst zu sehen, so auf den ersten bis 5. Blick.
Nun frage ich mich,ob ich trotzdem Fahrerflucht begangen habe, wenn (meiner Ansicht nach) kein Schaden entstanden ist.
Ich bin ein Mensch der sich eigentlich immer zu viel Sorgen macht, wahrscheinlich bemerkt es der Fahrzeuginhaber noch nichtmal,da ich ja nichts gesehen habe,aber das schlechte Gewissen bleibt ja natürlich,weil ja immer die: "Wenn doch"-Frage bleibt.
Zeugen gab es meines Wissens nach auch keine. Zuletzt, ich bin absolut kein Mensch der gerne Gesetze bricht, wenn ein Schaden zu sehen gewesen wäre,auch nur ein minimaler,wäre ich auf jeden Fall dort geblieben.
Nun weiß ich nicht so recht,was ich tun soll,zurückfahren,abwarten? Habe ich Fahrerflucht begangen, ja oder nein?
10 Antworten
es gibt leider Mitmenschen, die eine Berührung ihres Heiligtums als Delikt ansehen -- genauso, wenn du dir von einem fremden Auto Schnee "klaust" und einen Schneeball daraus machst....
nein -- du hast dir nichts vorzuwerfen und solltest nicht weiter über diese Lapalie nachdenken
Hallo Du, ist jetzt schon eine Weile her aber wie ist das bei dir damals ausgegangen?
Mir ist heute etwas ähnliches passiert...
Geh zur Polizei und melde es. Ich hoffe, Du hast das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs notiert.
Wenn Du es schneller als der Fahrer des anderen Wagens bei der Polizei meldest, wird evtl. von einer Anzeige wegen Fahrerflucht abgesehen.
O.k. Hab mich da falsch ausgedrückt. Es kann unter Umständen straffrei bleiben.
http://www.123recht.net/Fahrerflucht-Kein-Kavaliersdelikt-__a6520.html
Siehe auf dieser Seite etwa im unteren Drittel.
abwarten und Tee trinken
Klar und wer zahlt den Schaden ?
kein schaden, kein unfall, keine fahrerflucht.^.
lass gut sein einfach
wenn kein schaden entstanden ist, hast du in dem sinne ja auch nix "verbrochen", wo du dich einer regulierung durch flucht entzogen hast
danke,das beruhigt mich :D wie gesagt,ich mache mir halt Sorgen...ich hab vergessen zu erwähnen,dass ich noch in der Probezeit bin,deswegen.
Wenn sie im Auto eine Berührung festgestellt hat, sind auch beide Autos aneinandergeraten, und sowas gibt zumindest Lackkratzer, denn sonst hätte sie ja diese Begegnung gar nicht bemerkt.
Nein, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Offizialdelikt und daher von Amts wegen zu verfolgen. Die Polizei muss also eine Anzeige erstatten, sobald sie von einer solchen Tat erfährt.