Unfall mit Fahrerflucht!
Hi,
meiner Freundin ist heute Morgen jmd auf ihr geparktes Auto gefahren. Und hat dann Fahrerflucht begangen !! Glück im Unglück ist, dass es jmd beobachtet hat und dies zur Anzeige gebracht hat. So nun haben wir den halben Abend bei der Polizei verbracht und mussten eine Aussage machen müssen. Zwischenzeitlich wurde der Unfall verursacher ausgemacht und vernommen. Laut seiner Aussage hat er vorwärts ausparken wollen und hat zu früh eingelenkt. Da ER die Musik zu Laut hatte, hat er angeblich nicht mitbekommen, dass er mit seiner Beifahrer seite die komplette Rechte Heckseite vom Auto meiner Freundin mitgenommen hat ! O.o
Es geht um nen 6er Golf GTI Bj. 2012 mit gerademal 50 tkm. Beim Schaden, sind es geschätzte 2000€ + - .
- Stoßstange rechts verschoben, so so dass des Spaltmaß nimmer stimmt.
- Heckdefusor rechts aus den Klammern gerissen.
- Parksensor ist verschwunden ^^ da klafft jetzt ein Loch ^^ .
- Risse in der Stoßstange. -Auspuff verkartzt ( kann auch verschoben sein ) .
- Etliche Kratzer und Lackspuren.
- Ob was mit der Achse ist, sieht man erst mein vermessen.
Dazu kommt, dass es ne Sonder Perlmutt Lackierung ist.
Jetzt zur Frage ^^ Kann man dem Unfallverursacher noch was wegen Wertverlust beim evtl. Verkauf des Fahrzeugs anlasen ? bzw seiner Versicherung ? Des soll jetzt nicht gehässig sein, aba sowas geht einfacht nicht.
Würde mich über Antworten freuen.
LG
6 Antworten
Wenn Du bei einem Kfz-Sachverständigen ein Gutachten erstellen lässt, wird dieser auch die sog. "merkantile Wertminderung" ermitteln. Du hast Anspruch darauf, auch diese ersetzt zu bekommen.
Der unfallverursacher muss das Zahlen was er auch kaputt gemacht hat,sodass das Auto genau so aussieht wie vorher und stimmt schon das wenn man das Auto verkaufen möchte durch den Schäden ein Wertverlust hat, aber da sollte man am besten ein Experten einschalten.
Der Verursacher muß dir den Schaden ersetzen. Und das er es nicht gemerkt hat ist mit Sicherheit eine Schutzbehauptung da eine sogenannte "Kaltverformung" eigentlich immer bemerkt werden muß sofern man nicht gerade vollkommen unter Medikamenten oder Alkohol steht.
Der Wertverlust wird beim Gutachten berücksichtigt.
Dass er nichts gemerkt hat, das muss er beim Verfahren wegen Fahrerflucht verdeutlichen. Ich bezweifle, dass Ihnm dies Jemand glaubt. Da bekommt er sicherlich eine entsprechende Strafe für den Versuch sich zu drücken.
Mir ist etwas ähnliches passiert .. eine 80jährige Oma hat mein geparktes Auto gerannt .. hat vor mir eingeparkt und ist zum Seniorentanz gegangen. ^^ Sie wurde gesehen, Polizei kam etc. Schade belief sich auf insgesamt 1900,- € (mit wesentlich weniger Schaden als bei Dir). Und ja, bei mir wurde vom Gutachter auch ein Wertverlust mit eingerechnet.