Bin Zeuge - erfährt der Täter meinen Namen und Anschrift?
Hallo, mein Mann und ich haben heute eine Fahrerflucht (Blechschaden beim Ausparken) mitbekommen und die Polizei informiert. Wir mussten eine Zeugenaussage machen. Mein Mann macht sich nun etwas sorgen, dass der Täter bei uns "vorstellig" wird und uns bedrohen könnte.
Wird dem Täter unser Name und unsere Adresse mitgeteilt? Da der Täter die Fahrerflucht abstreitet ist das jetzt ein Strafsache.....
Wer kann mir dazu etwas sagen?? Vielen Dank Christin2701
10 Antworten
Eure Anzeige liegt der Akte bei, da stehen eure Adressdaten drinne, die Akte kann er problemlos via Anwalt einsehen. Also ganz klar: Ja er kann die Adresse bekommen!
Ja, über seinen Anwalt kann er das herausbekommen, aber hier ist Zivilcourage gefragt! Wenn er sich bei Euch melden sollte, dann sofort zur Polizei.
sein anwalt (sofern er einen hat/nimmt) kann akteneinsicht fordern, dann hat er deine anschrift!
Er erfährt automatisch schon durch den schriftverkehr der Parteien euren Namen und Adresse. Als nächstes bekommt ihr ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft wo ihr schriftlich schildern müsst was ihr gesehen habt oder als zweite Wariante bekommt ihr eine Ladung zur Polizeipresidium wo eure Angaben schriftlich zu protokoll genommen werden. Irgendwann bekommt ihr eine Ladung für den Gerichtsverfahren.
weil die frage bereits unzählige male korrekt beantwortet wurde, möchte ich lieber einen praxistipp fürs nächste mal auf den weg geben.
zeugen haben (zumindest in Berlin) grundsätzlich die möglichkeit, sich z.B. mit ihrer geschäftsanschrift aufnehmen zu lassen. die post kommt dann über die firma. das hat den vorteil, dass ein bösewicht höchstens dort vorstellig werden kann. ist zwar auch nicht schön, aber immernoch besser als zuhause. geht logischerweise nur für diejenigen, die nicht ständig ihren arbeitsplatz wechseln.
wie das die polizeien außerhalb berlins handhaben weiß ich leider nicht. aber nachfragen sollte man zumindest mal.