Ex -Lebenspartner aus Mietvetrag streichen

7 Antworten

ob es möglich ist den ex lebenspartner aus dem mietvertrag zu streichen da er seiner Freundin nur auf der tasche liegt er sie schlägt und keinen cent miete zahlt

Bei gemeinsam geschlossenen Mietverträgen kann man Folgendes machen:

  • gemeinsam kündigen

  • man macht einen Mietaufhebungsvertrag, wenn alle Parteien einverstanden sind

  • Man verklagt den Partner auf Zustimmung zur Kündigung, wenn der einer Kündigung nicht zustimmt.

Einfach jemanden aus dem Vertrag streichen das geht nicht.


Bei Gewalt kann man die Polizei rufen und die kann kurzfristig einen Platzverweis erteilen.

Alles weitere müsste dann ein Anwalt und das Gericht klären.

Turok10 
Beitragsersteller
 27.01.2013, 23:36

Ja wenn er nicht zustimmt und sie wohnen beliben möchte das sie ja zahlt dann kann er ihr ja nicht 3 Moante auf der Tasche liegen.

Trefft ein gemeinsames Abkommen mit dem Vermieter. Das könnte so aussehen: Dein Kumpel zahlt dem Vermieter im voraus 2 Monatsmieten - nicht als Miete deklariert. Einfach nur so ohne Grund. Seine Freundin zahlt nichts mehr. Sobald dadurch zwei Monatsmieten Rückstand entstanden sind, kündigt der Vermieter deswegen fristlos und schließt sofort einen neuen Mietvertrag mit Deinem Kumpel und seiner Freundin ab. Damit ist der Ex aussen vor. So schnell kann der gar nicht schauen oder reagieren, wenn er sich bishe rauch nicht um die Mietzahlung gekümmert hat. Wichtig ist, dass der Vermieter mitspielt und das geht nur, wenn er sich sicher ist, dass er nicht über den Tisch gezogen wird und wenn er ansonsten die Frau als Mieterin schätzt.

  1. Haben gemeinsame Mieter gleiches Mietrecht - da darf keiner der beiden den anderen rausschmeissen,.ohne das der sich wieder polizeilich Zutritt verschaffen dürfte :-)

  2. Bei häuslicher Gewalt darf polizeilich Platzverbot erteilt und gerichtlich Beschluss erwirkt werden - so dass denn alles beweiserheblich wäre.

  3. Kann der Mietmieter den anderen zur gemeinsamen Kündigung des Kietvertrages auffordern und dies auch gerichtlich durchsetzen.

  4. Entscheidet allein der VM, ob und zu welchen Bedingungen er nach wirksamer Kündigung des gemensamen Mietvertrages mit einem der beiden oder einem gänzlich neuen Nachmieter neuen Verrag schliesst oder den alten unverändert fortführt.

G imager761

erst den partner aus der wohnung schmeißen, dann den vermieter mitteilen das du jetzt alleine lebst und den mietvertrag ändern möchtest.

imager761  27.01.2013, 18:27

erst den partner aus der wohnung schmeißen

Wie denn das - es mangelt hierfüg jedem Rechtsgrund bei gemeinsamem Mietvertrag :-O

dann den vermieter mitteilen das du jetzt alleine lebst und den mietvertrag ändern möchtest.

Was ihn beides nicht im Geringsten veranlasst, überhaupt irgendwie tätig zu werden :-O Aus seiner Sicht besteht der geschlossenen Mietvertrag unverändert fort :-)

G imager761

MosqitoKiller  27.01.2013, 18:14

Und dann passiert was?

anitari  27.01.2013, 18:41
@MosqitoKiller

Und dann passiert was?

Partner kommt mit einstweiliger Verfügung, Schlüsseldienst, Polizei und macht sein vertraglich verbrieftes Hausrecht geltend:-)

MosqitoKiller  27.01.2013, 18:43
@anitari

Ach die Geschichte, das war's, danke... ;-)

Ohne einverständnis des Vermieters geht das nicht, wenn der VM mitmacht, dann kann dem ex ordentlich gekündigt werden, gfls fristlos