Darf ich meinen Ex aus der Wohnung schmeissen, wenn ich alleiniger Mieter bin?
Ich habe ein Anliegen,
ich bin Mieterin einer Wohnung und habe alleine den Mietvertrag unterschrieben. Mein Lebensgefährte ist bei der Wohngesellschaft aber gemeldet als Lebenspartner. Einen Untermietvertrag zwischen meinem ex und mir besteht nicht. Die Miete wird monatlich von meinem Konto abgebucht und er bezahlt auf mein Konto einen Anteil. Jetzt haben wir uns getrennt und meine Fragen dazu wären folgende: -Kann ich ihn rauswerfen? -Muss ich dabei eine Frist einhalten? -Muss ich Besuche von Fremden dulden? -Darf mein Ex Zimmer in Beschlag nehmen und abschließen? -Darf ich das Schloss wechseln?
Vielen Dank
10 Antworten
Ist vielleicht etwas schroff formuliert von dir, aber die Antwortet ist: JA. Der Metvertrag bezeichnet den Nutzungsberechtigten der Wohnung. Seid ihr nicht verheiratet, so scheidet hier auch das Recht gleichberechtigter Nutzung aus Eherecht aus. Wenn sich Mensvhen doch gelegentlich nicht dauerhaft so gut verstehen, daß sie das Bett oder die vier Wände miteinander weiter teilen wollen (können), so sollen die persönlichen Freiheitsrechte doch nicht knebelnd eingeschränkt werden.
Ein Wohnungsnutzungsrecht jedenfalls hat der Freund in diesem Falle dann nicht mehr. Nimmt er deine Aufforderung nicht zur Kenntnis (nicht ernst), so mündet der Fall schlußendlich in den Tatbestand von Hausfriedensbruch. Vorausgesetzt Du hast ihm nachweislich und mit angemessener Frist den Weg hinaus gewiesen. Das sollte man - selbst bei gleicher Adresse - möglichst per EINWURF-EINSCHREIBEN erledigen. Hier nämlich gilt der Zugang der Willenserklärung gerichtsfest nachgewiesen.
Eigentlich recht traurig, finde ich, wenn Menschen, die doch mal erklärt hatten, einen zu mögen, nun plötzlich so bockig auftreten. Aber was hilft's: wer's braucht, soll's haben!
Hallo. Wenn er bei der Wohnungsgesellschaft gemeldet ist unter deine Adresse und er anteilig Miete zahlt, hat er das Recht für 3 Monate noch bei dir zu wohnen. Du musst es dem WA schriftlich mitteilen, dass ihr euch trennt damit er auszieht. Er wird dann eine schriftliche Kündigung mit einer Frist vom WA erhalten. Solange darf er bleiben und so lange muss er den Anteil der Miete auch zahlen. Frist ist 3 Monate. Und ja, er darf alles machen in der Wohnung wie vorher auch als ihr euch noch verstanden hattet. Man kann zwar mit ihn reden, dass er so schnell wie möglich auszieht. Mit Glück findet er schnell was anderes. Schloss darfst du solange nicht wechseln. Erst wenn er ausgezogen ist. So kenne ich es jedenfalls, auch wenn du die Hauptmieterin bist. Oder frage beim WA mal nach wie das heute ist - es ändert sich ja immer alles und oft sehr schnell. Tammy
ich bin Mieterin einer Wohnung und habe alleine den Mietvertrag unterschrieben.
Das sagt eigentlich schon alles. Eine Meldung beim Vermieter ist noch lange kein Mietvertrag. Gib ihm eine Frist und dann ex und hopp mit allen Mitteln die du möchtest.
nein! verheiratet gilt deine wohnung als ehewohnung. richter entscheiden. bei lebensgemeinschaft bin ich nicht sicher. wenn keine gewalt im spiel ist, frist besprechen und einhalten, sollte man zusammen.
Ja, darfst Du. Setze ihm eine Frist seine persönlichen Sachen aus der Wohnung zu bringen. Schlüssel muss er dann auch abgeben.