Muss ich die Räumungsklage meiner Ex-Frau bezahlen?
Hallo, meine Situation ist die Folgende. Vor 5 Jahren wurde ich geschieden. Meine Ex-Frau bewohnt unserer alte Wohnung . Der Mietvertrag lief auf uns beide, ich habe es veräumt den Vertrag ändern zu lassen.
In der Zwischenzeit wurde der Mietvertrag fristlos und ordentlich gekündigt, da meine Ex keine Mieten mehr bezahlt hatte. Da ich im Mietvertrag stehe wurde auch ich vom RA angeschrieben und zur Kasse gebeten, was ich auch zum Teil tat, da ich hier aus dem Forum erfahren habe, dass ich aufgrund des Mietvetrags hafte.
Nun befürchtet der Vermieter, dass meine Ex. Frau nicht ausziehen will - sie zahlt keine Miete,., hat wohl auch kein Einkommen. Der Vermieter hat eine Räumungsklage über seinen RA eingereicht. Er teilte mir mit, dass die Kosten dieser Klage auf die Gesamtschulden aufgerechnet werden und ich auch hierfür hafte.
Wie komme ich denn aus dieser Situation raus? Abwarten bis die Räumung durch ist und bis dahin schön die Miete zahlen und dann auch Räumungsklagenkosten?
Vielen Dank für Eure Antworten schon mal im Voraus.
11 Antworten
Da Du immer noch mit ihr zusammen im Mietvertrag stehst, haftest immer noch mit ihr gemeinsam. Und das zu 100 %.
Der Vermieter kann sich also aussuchen bei wem er seine Forderungen "eintreibt".
Wann wurde ihr denn fristlos gekündigt?
Bis es zu einer Räumungsklage und evtl. Zwangsräumung kommt können Monate vergehen.
Ist die Kündigung nur an sie gerichtet?
Wenn ja ist sie unwirksam, denn sie muß an alle Personen der Partei Mieter gerichtet sein.
Er kannes sich aussuchen. Nur bei der Räumungsklage wird er wohl gegen beide Mieter vorgehen müssen, wenn nicht offenkundig ist, dass nur die Ex dort noch wohnt.
Da ich im Mietvertrag stehe wurde auch ich vom RA angeschrieben und zur Kasse gebeten, was ich auch zum Teil tat, da ich hier aus dem Forum
Es kann sein das sie sich damit ein Eigentor geschossen haben. Da das als Einverständnis gewertet werden kann. Sie hätten als sie angeschrieben wurden mit dem Anwalt und Vermieter reden sollen und klar machen das sie seit 5 Jahren nicht mehr dort wohnen und den vertrag dann ändern sollen.
Wie komme ich denn aus dieser Situation raus? Abwarten bis die Räumung durch ist und bis dahin schön die Miete zahlen und dann auch Räumungsklagenkosten?
Nehmen sie sich einen Anwalt und lassen sie sich helfen. Bei den Summen die da, womöglich, auf sie zu kommen können währe das Angebracht.
Nur weil sie beide im Mietvertrag drin stehen heißt das nicht pauschal das sie auch beide Ansprechpartner sind. Es ist wichtig auf wem der Vertrag läuft. Wenn er auf ihre ex läuft und sie nur als Mitmieter aufgeführt sind währen sie Theoretisch fein raus. Besorgen sie sich eine Kopie des Vertragen wenn sie nicht schon eine haben und lesen sie nach was dort steht.
Sie hätten als sie angeschrieben wurden mit dem Anwalt und Vermieter reden sollen und klar machen das sie seit 5 Jahren nicht mehr dort wohnen und den vertrag dann ändern sollen.
Worauf sich der Vermieter nicht einlassen muß. Außerdem wäre dazu noch die Zustimmung des Ex-Frau nötig.
Möglich, wenn man aber nur als mit Mieter drin steht sollte das kein so Großes Problem sein. Beispiel: Nur weil beide Eheleute beim Hauskauf unterschreiben müssen heißt das nicht das das Haus auch beiden Gehört. Es kann die Unterschrift des Ehepartners kann auch nur eine Bestätigung sein das das Geld vom nur einem der Eheleute stammt. Deshalb ist es wichtig nachzulesen was im Mietvertrag steht.
Ich komme in diesem Fall zu folgendem Ergebnis meiner Überlegungen:
Der Vermieter hat 5 Jahre lang akzeptiert, dass die Wohnung nur noch von der Ex-Gattin bewohnt wird und auch nur von ihr Miete gezahlt wird. Es ist also der Tatbestand einer konkludenten Anerkennung der Fortsetzung des Mietverhältnisses nur mit dieser Frau festzu- stellen. Jetzt plötzlich sich auf eine gemeinschaftliche Haftung zu berufen, halte ich deshalb für abwegig. Ich glaube da auch diesbezüglich ein Urteil gelesen zu haben. Letzten Endes wird hier wohl ein Richter dazu urteilen müssen. Ich würde mir deshalb einen guten Anwalt suchen der das Problem in die Hand nimmt.
Vertrag ist nun mal Vertrag!
Aus der Nummer wirst Du schwerlich raus kommen. Versuche Deine Ex zum Auszug zu bewegen, notfalls mit Geld- oder Sachhilfe. Das wird preiswerter für Dich.
Du haftest immer noch als Gesamtschuldner für alle Kosten aus dem Mietvertrag ....
das einzige was Dir bleibt ist, dass Du Deine (Ex-) Frau im Innenverhältnis in Haftung nehmen kannst - nur wird da nichts zu holen sein ....
Ist schon richtig. Nur "aussuchen" kann ein Vermieter sich das nicht: Er muss wegen der rechtlichen Ausgewogenheit gegen beide juristisch vorgehen.