Kann man jemanden aus der Wohnung schmeißen obwohl er dort gemeldet ist?
Hallo,
ich habe folgende Frage. Meine Freundin hat eine eigene Wohnung und bevor ich sie kennengelernt habe hat sie den Fehler gemacht ihren Ex Freund bei sich wohnen zu lassen, da dieser in Schwierigkeiten war. Dieser hat sich dann dort gemeldet, er steht jedoch nicht im Mietvertrag drin.
Sie hat ihn mehrmals gesagt, dass er ausziehen soll, aber er geht nicht und sie traut sich aber auch nicht weitere Schritte zu gehen.
Kann man hier die Polizei einschalten und ihn aus der Wohnung entfernen lassen oder wie sollte man am besten vorgehen?
3 Antworten
Er steht nicht im Mietvertrag, also hat er dort auch kein Wohnrecht. Allerdings muss sie ihm dennoch eine angemessene Frist zum Auszug geben (z.B. 3 Monate) - das sollte sie schriftlich tun, ihm zukommen lassen und danach weitere Schritte einleiten (am Einfachsten wäre es mit dem Vermieter zu besprechen auf ihre Kosten das Schloss wechseln zu lassen und seine Sachen nach der Frist vor die Türe zu stellen). Die Polizei würde ihn nicht direkt rausbefördern, weil das eine Sache für einen Rechtsstreit wäre :/
Dass er da gemeldet ist spielt übrigens keine Rolle
Hier koennte ein sog. "Untermietverhaeltnis" zwischen deiner Freundin und deren Mitbewohner vorliegen. Dafuer wuerde schon einmal sprechen, dass sie ihm ja fuer die Anmeldung eine Wohnungsgeberbescheinigung ausgestellt haben muss (sonst haette er sich nicht dort anmelden koennen).
Beteiligt er sich auch an der Miete? Wenn auch dies, dann duerfte auf jeden Fall ein "Untermietverhaeltnis" bestehen. Das muesste deine Freundin dann erst einmal schriftlich und fristgemaess kuendigen.
Äh, Ja? Die Polizei wird das schon regeln
Vermutlich nicht, aber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nach Auzugsfrist überschreitung könnte Druck aufbauen und die Situation für die Beteiligten klären. (Siehe mündlicher Untermietvertrag)