Vermieter schlägt Nachmieter aus

10 Antworten

habe eine Mietwohnung mit einem 3 Jahres Kündigungsverzicht. Außerdem habe ich eine Zusatzklausel, nach der ich einen Nachmieter stellen kann, um vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden.

Diese Klausel ist wertlos. Allein die Vereinbarung, dass Du einen Nachmieter stellen kannst, heißt längst nicht, dass der Vermieter diesen auch akzeptieren muss.

 Ich kann dies nicht nachvollziehen, da bis zur letzten Interessentin alle nicht weniger als ich verdienen.

Es ist doch gar nicht gesagt, dass Deine Wohnung für den gleichen Preis an einen Nachfolger vermietet wird. Es ist nicht unüblich, dass die Vermieter im Zuge der Neuvermietung noch ein paar EUR drauflegen.

Diese wurden bisher überwiegend aufgrund von zu geringem Einkommen abgelehnt.

Das ist doch ein Grund für eine Ablehnung. Der Vermieter muss doch nicht aus Krampf einen Nachmieter akzeptieren, nur damit Du aus dem Vertrag kommst.

 Was soll ich nun tun.

Einen Nachmieter mit besserer Bonität suchen.

Hefti15  26.03.2015, 13:12

Kennst du die Klausel? Kennst du die entsprechenden Reglungen? Wie kommst du darauf, dass die Klausel werlos ist? Hast du sie gelesen?

Wie gesagt, lese mal was die Klauseln für eine Rechtswirkung haben.

ChristianLE  26.03.2015, 14:12
@Hefti15

Kennst du die entsprechenden Reglungen?

ich kenne die Regelungen, dass der Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren muss. Allein die Tatsache, dass er einen Nachmieter stellen kann, heißt längst nicht, dass dieser auch akzeptiert werden muss. Der Eigentümer entscheidet, an wen er vermietet.

Dahingehend sind solche Vereinbarungen nicht das Papier wert, auf denen sie geschrieben stehen.

Die Rechtsprechung ist hierzu auch eindeutig (die Klausel Zur Nachmieterstellung befindet sich in jedem zweiten Formularmietvertrag), weshalb ich Diskussionen hierüber als sinnfrei erachte.

Wie gesagt, lese mal was die Klauseln für eine Rechtswirkung haben

Was ist denn das für eine Aussage? Die Rechtswirkung ergibt sich aus dem Inhalt und einer generellen Zulässigkeit.

Hefti15  26.03.2015, 20:16
@ChristianLE

ChristianLE wie gesagt, deine persönliche Meinung und die rechtliche Realität scheinen zwei verschiedenen Sachen zu sein.

Wie gesagt, du wiederholst hier nur x mal den gleichen Kram.

Fakt ist, es gibt die echte bzw. unechte Nachmieterklausel.

Fakt ist, bei der einen muss der Vermieter den Nachmieter akzeptieren. Bei der andern muss er einen (angemessenen) Nachmieter nicht akzeptieren. 

Fakt ist, im letzteren Fall, hat dies für den Alt-Mieter ein positive rechtliche Wirkung.

Fakt ist, du interpretierst die Regelung im konkreten Fall, ohne diese Regelung je gelesen zu haben.

Fakt ist, ein solchen Verhalten ist amateurhaft. Wie peinlich ist es, zu behaupten, etwas sei wertlos, wenn man es noch nicht mal gelesen hat.

Fakt ist, in allen Quellen die man z.B. online findet, werden solche Regelungen beschrieben und unter welchen Voraussetzungen die wirksam sind.

Wie gesagt, man kann ja viel behaupten. Aber liefere mal Quellen o.ä.

ChristianLE  27.03.2015, 13:34
@Hefti15

Fakt ist, ein solchen Verhalten ist amateurhaft. Wie peinlich ist es, zu behaupten, etwas sei wertlos, wenn man es noch nicht mal gelesen hat.

Nun komm mal wieder runter! Bist Du der persönliche Anwalt des Fragestellers, dass Du so aus dem Anzug springen musst?

Ich habe in einem anderen Beitrag darauf hingewiesen, dass es eben auf den Inhalt der Klausel ankommt.

ChristianLE wie gesagt, deine persönliche Meinung und die rechtliche Realität scheinen zwei verschiedenen Sachen zu sein

wie ist denn die rechtliche Realität im entsprechenden Fall? Nachmieterregelungen gibt es im BGB nicht, Urteile sind Einzelfallentscheidungen (im Übrigen hast Du hier nicht mal eines benannt).

Irgendwelche Internetseiten haben nichts mit einer rechtlichen Realität zu tun.

Fakt ist, in allen Quellen die man z.B. online findet, werden solche Regelungen beschrieben und unter welchen Voraussetzungen die wirksam sind

die Quellen beziehen sich bestenfalls auf Urteile, die immer Einzelfallbezogen sind. Dahingehend sind die Quellen für den Fragenden wertlos, wenn der genaue Wortlaut der Klausel unbekannt ist.

Der einfach Satz "Der Mieter kann einen Nachmieter stellen" entfaltet keinerlei Rechtwirkung. Ob und was hier vielleicht zusätzlich vereinbart wurde, weiß weder ich, noch Du, weshalb hierzu jede Diskussion müßig ist.

Demnach ist Deine Aussage genauso falsch oder richtig wie meine. 

Wie gesagt, man kann ja viel behaupten. Aber liefere mal Quellen o.ä.

Hab ich:

Bei einer unechten Nachmieterklausel hat der Mieter hingegen nur ein Vorschlagsrecht und der Vermieter kann den Nachmieter unter bestimmten Voraussetzungen auch ablehnen und auf eine Fortsetzung des Mietverhältnisses bestehen. (www.deutsche-Anwaltshotline.de)

Du bist davon ausgegangen, dass der Mieter auch bei einer unechten Klausel problemlos aus dem Vertrag entlassen werden kann.

Jetzt stelle ich Dir abschließend die Frage, warum deine Quelle seriöser sein sollte, als meine?

Fakt ist, dass Du hier irgendwelche Internetquellen angibst, ohne tatsächlich zu wissen, dass deren Inhalt überhaupt korrekt ist.

Ansonsten würde mich abschließend interessieren, warum Du mit Aussage, wie "peinlich", "amateurhaft", u.a. um die Ecke kommst? Warum persönlich werden?

Wie gesagt, sind deine Quellen genauso richtig oder falsch, wie meine.

"Außerdem habe ich eine Zusatzklausel, nach der ich einen Nachmieter stellen kann, um vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden."

Ich denke das in diesem Fall der Vermieter die zahlungsfähigen Nachmieter akzeptieren muß. Möglicherweise muß man das per Anwalt durchsetzen oder ihm das zumindestens schriftlich androhen , wenn sich der Vermieter weigert, akzeptable Nachmieter zu akzeptieren.

Hier der Link dazu:

http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-nachmietersuche.html

ChristianLE  26.03.2015, 09:58

Ich denke das in diesem Fall der Vermieter die zahlungsfähigen Nachmieter akzeptieren muß.

Das müsste der Vermieter, wenn dies in der Klausel vereinbart wäre. Allein die Tatsache, dass der Mieter einen Nachmieter stellen kann, heißt längst nicht, dass er jeden Nachmieter akzeptieren muss.

Die Klausel hätte dahingehend umfangreicher gestaltet werden müssen, insbesondere hinsichtlich der Pflichten des Vermieters, einen Nachmieter auch zu akzeptieren.

Hefti15  26.03.2015, 13:09
@ChristianLE

Zitat Sachverhalt:

"Außerdem habe ich eine Zusatzklausel, nach der ich einen Nachmieter stellen kann, um vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden."

Wenn ich diese Info berücksichtige, dann verstehe ich deine Aussage nicht.

Dein erster Absatz steht ja im Widerspruch zur Sachverhaltdarstellung.

Und auch beim zweiten Absatz verstehe ich nicht. "werden müssen"? Hast du die Klausel im konkreten Fall denn gelesen?

imager761  26.03.2015, 06:48

der Vermieter die zahlungsfähigen Nachmieter akzeptieren muß.

Rechtsirriger Blödsinn. Mit dieser Klausel hat sich der VM lediglich verpflichtet, den vom M vorgeschlagenen Interessenten Besichtigung und Vertragsverhandlungen zu ermöglichen. Mit wem der VM allerdings MV abschliesst, bliebe ihm aus Rechtsgrund Vertragsfreiheit ganz allein überlassen, zumal neben Bonität und Zahlungsfähigkeit eben noch ganz andere Aspekte Berücksichtigung finden: Welche anderen Verpflichtungen muss der Interessent bedienen, die ihn an der Miete nicht sparen lassen könnten? Passt er zur Mietergemeinschaft? Hat er einen Hund? Hat er beim letzen MV Schulden offen oder Anlass zu Abmahnungen gegeben?  U . v. m. :-O

Hier der Link dazu:

Den hätte man lesen sollen: Über Kündigungsrecht durch Nachmieterstellung wg. Geldmangel bei Jobverlust steht da rein garnichts :-(

Vielmehr beschreibt er bereits im ersten (!) Absatz nun ausdrücklich, nur vor Ablauf eines vereinbarten Kündigungsausschlusses oder eines zeitlich befristeten Mietverhältnisses und  - nachfolgend ausgeführt - unter der Voraussetzung, wegen Pflegebedürftigkeit, Nachwuchs und zu kleiner Wohnung oder berufbedingtem Ortswechsel überhaupt mit Nachmieterstellung aus einem langfristigen Mietvertrag vorzeitig entlassen werden zu können :-O

G imager761

Hefti15  26.03.2015, 12:14
@imager761

Rechtlichen Blödsinn scheinst ja nur du hier zu verbreiten.

"Mit dieser Klausel hat sich der VM lediglich verpflichtet, den vom M vorgeschlagenen Interessenten Besichtigung und Vertragsverhandlungen zu ermöglichen." Ach und was gilt bei einer echte Nachmieterklausel du Experte?

Witzig auch, wenn man eine unechte Nachmieterklausel unterstellt. Die Aussage wäre zwar richtig (Vertragsfreiheit) aber von einen selbsternannten Experten hätte man dann doch die Rechtsfolgen (Mietverhältnis endet).

Hefti15  26.03.2015, 01:49

Und warum soll der Vermieter den "zahlungsfähigen" Nachmieter bisher nicht akzeptiert haben? Weil er sich vom "alten" arbeitslosen Mieter mehr verspricht?

Eisfuchs0  26.03.2015, 02:21
@Hefti15

Das weiß ich nicht, da könnte ich nur spekulieren. Möglicherweise ist dem Vermieter eine Wohnung, die vermietet aber nicht bewohnt ist lieber als eine Wohnung, die vermietet und bewohnt ist. Vielleicht glaubt der Vermieter, daß der Mieter oder seine Eltern die Wohnung bezahlen (können und müssen). Letztendlich ist es aber entscheidend, wie die Rechtslage aussieht.

Hefti15  26.03.2015, 02:32
@Eisfuchs0

Macht doch wirklich keine Sinn. Spekulieren kann man ja in alle Richtungen. Aber man sollte dann schon den gesunden Menschenverstand nicht ausschalten.

Die Rechtslage haben wir ja eindeutig herausgearbeitet. 

Nun geht es doch darum, dass der Fragesteller behauptet, es würde entsprechende hinnehmbare Nachmieter geben, die nach der Rechtslage der Vermieter akzeptieren müsste.

Und dort setzt doch dann der gesunde Menschenverstand ein. Es gibt keinen einzigen logischen Grund, dies nicht zu machen.

Denk nach, er ist arbeitslos. "die vermietet aber nicht bewohnt ist lieber". Wie gesagt, denke nach. Der Vermieter hat die Wahl zu warten, bis der Mieter die Miete nicht mehr zahlen kann oder er akzeptiert den Nachmieter und hat keine Problem mehr und sein Geld.

Nochmals, diese Geschichte widerspricht aller Lebenserfahrung. Ein Vermieter möchte seine Miete haben und ansonsten seine Ruhe. Es ist vollkommen absurd zu glauben, ein Vermieter würde sich aus "Langeweile" so einem finanziellen Risiko aussetzten und vollkommen sinnfrei die zu erwartenden Scherereien in kauf nehmen. 

Eisfuchs0  26.03.2015, 02:37
@Hefti15

Stimmt schon es wäre irrational vom Vermieter.

Der Threadersteller weiß ja jetzt Bescheid, wenn die Sachlage wirklich so ist wie hier angegeben kann er ja jetzt einen Brief schreiben oder einen Rechtsanwalt einschalten.

Wenn nicht dann nicht.

Hefti15  26.03.2015, 02:39
@Eisfuchs0

Sehr ich ähnlich und habe ich auch so dargestellt. Ein paar Euro in eine rechtliche Beratung und die Sache wird sich so oder so klären.

imager761  26.03.2015, 06:51
@Hefti15

Die Rechtslage haben wir ja eindeutig herausgearbeitet.

Wir haben nichts dergleichen, du zitierst einen Artikel, der genau das Gegenteil dessen aussagt, was du dem Fragesteller oder dir gern einreden möchtest :-O

imager761  26.03.2015, 06:55
@Hefti15

Ein paar Euro in eine rechtliche Beratung und die Sache wird sich so oder so klären.

NEIN; NICHT SO; EHER SO. Nur übernimmst du die Honorarforderung, mind. 170 EUR, wenn du den Fragesteller bei erkennbarer Ahnungslosigkeit, aber im Brustton der Überzeugung in eine Beratung quaschst, die er sich sparen könnte, wenn er Ahnung von der Sache hätte??

Hefti15  26.03.2015, 11:20
@imager761

imager761 ich kann dir nicht folgen. Ich habe doch versucht den Sachverhalt einzuordnen und bei der Darstellung auf die "schwächen" hingewiesen.Ich habe mehrfach meine Zweifel an der Beurteilung dargestellt.

Weil es aber gerade Zweifel an meinen Bedenken gab und gibt, habe ich dann vorgeschlagen, ein Gang zum Rechtsanwalt würde Rechtssicherheit bringen.

Dein ganzer Kommentar ist doch dann ein Witz. Lese mal nach, was ich geschrieben habe. Der Vorwurf ist einfach absurd.

Hefti15  26.03.2015, 11:23
@imager761

Da ist das Problem, wenn die Leute nicht lesen bzw. Probleme mit dem Verstehen haben.

Die eine Sache ist die rechtliche Lage, die andere ist, die tatsächliche Situation. Es ist ja schon peinlich, dass du nicht mal verstanden hast, dass meine Bedenken bei der Sachverhaltsdarstellung überhaupt nicht erfasst hast.

Der Artikel sagt eben nicht genau das Gegenteil vom dem aus, was ich hier vertrete. Wie gesagt, lese mal ein wenig aufmerksamer.

habe ich einige Nachmieter vorgeschlagen. Diese wurden bisher überwiegend aufgrund von zu geringem Einkommen abgelehnt. Ich kann dies nicht nachvollziehen

Warum nicht? Würdest du in deiner Sitauation jemandem 500 EUR leihen, der verspricht, sie dir am Monatsanfang zurückzugeben du aber nicht weißt, wofür er seine Geld so ausgibt und ob er das wirkllich einhältt?

Genau das meint der VM eben auch und darf Nachmieter ablehnen, bei denen er vermutet, dass sie nicht regelmäßig, vollständig und pünkftlich zahlen werden :-) 

Was soll ich nun tun. Ich kann die Wohnung echt nicht mehr finanzieren und die Vermietung stellt sich scheinbar quer.

Wer eine derart lange Vertragsverspflichtung eingeht, muss schon wissen, was er tut oder Rücklagen bereithalten. Weder Änderung der persönlichen noch wirtschaftlichen Situation befreien dich davon.

Da kann man zunächst versuchen, Wohngeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt zu bekommen.

Andernfalls mit dem VM das Gespräch suchen, die Fakten auf den Tisch legen und einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag verhandeln. Es dürfte zwar nicht im Interesse des VM liegen, vorschüssig Zahlungs- und Räumungsklage mit einem Kostenaufwand zu erstreiten, den er vmtl. wg. Mittelsoigkeit des Schuldners ebensowenig erstattet bekäme, er kann es aber, wenn er vermutet, das du spätestens die Abgabe einer EV (Offenbarungseid) unbedingt verhindern wirst, um mit entsprechendem Schufa-Eintrag nicht finanziell mausetod zu werden. Damit kannst du nämlich neuen Mietvertrag, Handy oder Dispo bei der Bank einfach knicken und die wenigsten AG sind bereit, unbezahlten Aufwand der Umsetzung von Pfändungsbeschlüssen ihrer Lohnbuchhaltung zuzumuten :-O

G imager761

Geschichte kann so nicht stimmen.

Warum stellst du nicht erstmal die Zahlung ein. Dann kann sich der Vermieter aussuchen, ob er deine Kündigung und einen der Interessenten akzeptiert oder lieber einen Zahlungsunfähigen verklagt und dabei ein nicht unerhebliches Prozessrisiko eingeht.

Solange du artig zahlst, lehnt der sich zurück, schreibt ne Ablehnung und streicht das Geld ein.

Hefti15  26.03.2015, 02:24

Ergibt wie gesagt, überhaupt keinen Sinn.

Wie naiv ist denn diese Aussage: "Solange du artig zahlst, lehnt der sich zurück, schreibt ne Ablehnung und streicht das Geld ein."

Einfach mal das Hirn einschalten. Der bisherige Mieter ist arbeitslos, ausgezogen und kann die Wohnung nicht finanzieren. Über kurz oder lang wird er die Zahlungen einstellen. Und nicht, weil er es will, sondern weil er die Zahlungen gar nicht mehr aufbringt.

Da "lehnt" sich doch niemand zurück und wartet ab. Insbesondere, wenn man einen angeblichen guten Nachmieter präsentiert.

Das Prozesskostenrisiko ist auch erheblich. Als erstes einen Vollstreckungsbescheid. Wenn der Mieter sich dagegen wehrt, dann die Klage. Ein guter Rechtsanwalt wird innerhalb von Minuten erkennen, ob die vorgeschlagenen Nachmieter nun annehmbar waren oder nicht.

Und wenn der Vermieter an sich kein schlechtes Bild vom alten Mieter hat (63 Jahre und nun arbeitslos, danach minimale Rente vs junger Mensch, der wohl sicher wieder einen Arbeitsplatz finden wird...) dann würde im Zweifel immer zu einer Klage raten.

Gerade bei jungen Menschen ist ja die Angst vor Schulden bzw. die Folgen (Schufa, Eidesstattliche Versicherung, neuer Arbeitgeber - Lohnpfändung) sehr hoch.

Wie gesagt, wenn man der Meinung ist, der wird eh nie mehr auf die Beine kommen, dann ist dies was anderes.

Georg63  26.03.2015, 02:27
@Hefti15

Was würde er mit einer Klage erreichen? Zahlung der ausstehenden Mieten und fristlose Kündigung? Oder würde das Gericht einen Vergleich vorschlagen?

Georg63  26.03.2015, 02:33
@Georg63

Gerade durch die NAchmieterklausel hat der Vermieter ein großes Risiko vor Gericht. Und selbst wenn er Recht bekommt - will er die Wohnung bis zum Ablauf der 3 Jahre leer stehen lassen und ewig darauf warten, irgendwann Geld dafür zu bekommen?

Ich denke, wenn der Frager  die Miete eh nicht bezahlen kann, sollte er die Zahlung sofort einstellen - bei Einzug vielleicht soger die letzte Zahlung zurückholen, um dem Vermieter den Ernst der Lage zu verdeutlichen.

Eine weitere Idee wäre eine Untervermietung, die der Vermieter bei dieser Sachlage kaum ablehnen kann.

Hefti15  26.03.2015, 02:52
@Georg63

Die Klage hat sich darauf bezogen, wenn der bisherige Mieter dem Vollstreckungstitel widerspricht. 

Der Vermieter würde sich ja gerade um den "Titel" bemühen.

Das Gericht würde hier überhaupt keinen Vergleich vorschlagen. In diesem Verfahren würde es ja "nur" darum gehen, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind oder nicht.

Hefti15  26.03.2015, 02:59
@Georg63

Nein, hat er nicht. Wie gesagt, ein Rechtsanwalt wird sich die "nackten" Zahlen anschauen. Wohnungmiete, Einkommen.... der wird in kurzer Zeit feststellen, ob ein solcher Nachmieter nun hinnehmbar ist oder nicht.

Und nein, die Wohnung würde ja nicht leer stehen. Sobald die Miete nicht mehr gezahlt wird, hat der Vermieter ja entsprechende Rechte mit Rechtsfolgen.

Wie gesagt, ich würde an deiner Stelle nicht so "naive" Tipps geben. Fakt ist, die Sachverhaltsdarstellung ist vollkommen unglaubwürdig. Und meiner Meinung wird der Mieter den "Ernst der Lage" dann zu spüren bekommen.

Wie schon gesagt, ich halte dich wirklich für ein wenig naiv, wenn du tatsächlich glaubst, wenn ein arbeitsloser Mieter dem Vermieter sagt, er kann die Wohnung nicht mehr finanzieren und angemessene Nachmieter präsentiert, dass dieser den "Ernst der Lage" nicht erkennt.

Man kann ja jede Räuberpistole glauben, aber wie schon gesagt, ein wenig Lebenserfahrung, ein wenig nachdenken... da wird schnell klar, wo hier offensichtlich "der Hund begraben liegt".

Georg63  27.03.2015, 00:05
@Hefti15

Und nein, die Wohnung würde ja nicht leer stehen. Sobald die Miete nicht mehr gezahlt wird, hat der Vermieter ja entsprechende Rechte mit Rechtsfolgen.

Wenn du damit meinst, der Vermieter würde einen neuen Mieter einziehen lassen - das wäre doch genau das, was der Frage will. Natürlich hätte der Vermieter ab Beginn des neuen Mietvertrags keinen Anspruch mehr auf Mietzahlung durch den Frager.