Kann meine Ex Miete nachfordern?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechlich bist du von jeglichen Verpflichtungen aus Mietverhältnis frei.

Insbesondere schuldest du ihr gegenüber keine halbe Oktobermiete, da du die Wohnung nicht mehr genutzt hast.

Lass sie bellen, sie beisst nicht oder man zieht ihr den Zahn: Das wäre unbillig, ohne Gegenleistung anteilige Oktoberzahlungen zu fordern und der einvernehmliche Auszug stellt eine konkludente, anderweitige Bestimmung i. S. d. § 426 Abs.1 S.1 BGB dar, der eine nachträgliche Ausgleichungspflicht ausschliesst :-O

G imager761

Mit deinem von allen Vertragspartnern gebilligten und mit Unterschrift bestätigten Ausscheiden aus dem Mietvertrag ist die Sache für dich erledigt. Du bist nicht mehr zu irgendwelchen Leistungen verpflichtet, zumal du auch die Kaution voll an die Ex abgetreten hast.

Wenn der alte Mietvertrag am 31.10.13 beendet und die Miete von der Mieterpartei für Oktober 13 an den Vermieter bezahlt wurde, kann der Vermieter an dich keine Forderungen stellen. Deine Ex kann das zwar tun aber du kannst gegen den Kautionsanteil aufrechnen. Ich vermute, dass dann deine Ex noch draufzahlt. Der Vermieter hat zu recht die Kaution für die Wohnung einbehalten. Du kannst nicht auf eine Teilkaution gegenüber dem Vermieter verzichtet haben. Diese Erklärung kann nur die Mieterpartei als Ganzes gegenüber dem Vermieter abgeben. Wenn du gegenüber deiner Ex auf eine Kautionsrückzahlung SCHRIFTLICH verzichtet hast, wird es Wohl darauf hinaus laufen dass du zahlen musst.

bwhoch2  29.01.2014, 22:51

Nicht schlüssig. Es wurde eine dreiseitige Erklärung unterschrieben, die u. a. den Verzicht auf einen Teil der Kaution enthält. So interpretiere ich den Text in der Frage. Das hat aber nichts mit der Mietzahlung für Oktober zu tun.

Fragesteller hat im Oktober nicht mehr in der Wohnung gewohnt und es wurde mündlich vereinbart, dass er nichts mehr zahlen muss. Da steht schlicht Aussage gegen Aussage, wobei sich aus der Zahlung der kompletten Oktobermiete an den Vermieter durch die Ex noch am ehesten der Schluss ziehen lässt, dass die mündliche Vereinbarung tatsächlich zutrifft. Lehne die Zahlung ab und sie wird sich die Zähne ausbeißen.

alexbababu 
Beitragsersteller
 29.01.2014, 20:14

Obwohl wir eine muendlcihe Vereinbarung hatten ?

Gerhart  29.01.2014, 23:39
@alexbababu

Warum erklärst du nicht den exakten Sachverhalt des Kautionsverzichtes? Eine mündliche Vereinbarung mag als Vertrag gelten, aber wenn eine Seite die Existenz bestreitet, wird es wohl für die andere Seite schwer sein die Vertragsexistenz zu beweisen.

alexbababu 
Beitragsersteller
 30.01.2014, 09:10
@Gerhart

Ich wollte eigentlich schon zum Ende September aus dem Mietvertrag raus. Habe den Vermieter diesbezüglich auch etwa Mitte September informiert. Allerdings musste erst die finanzielle Situation meiner Ex geprüft werden, ob sie sich die Wohnung leisten kann, zusätzlich war die zuständige Sachbearbeiterin (Vermieter ist eine Wohnungsbaugesellschaft) krank oder im Urlaub, weshalb sich das ganze weiter verzögert hat. Letztendlich war ich dann zum 31.10. aus dem Vertrag raus. Aber habe schon seit Mitte September nicht mehr dort gewohnt. Meine Ex war auch mit der Auslösung von mir aus Mietvertrages zum Ende September einverstanden. Wir hatten die mündliche Vereinbarung, dass ich ab dem 1.10. dann keine Miete mehr bezahle. Jetzt versucht sie aber aus der Verzögerung ein Druckmittel zu erschaffen.

Etwa Mitte Oktober musste ich einen Vertrag unterzeichnen, auf welchem ich zustimme, dass ich aus dem Gemeinsamen Mietvertrag ausgelöst werde, aber auch auf jegliche Kautionsansprüche gegenüber dem Vermieter verzichte. Von mir geleistete Kaution bekommt am Mietende nun meine Ex. Dieser Vertrag wurde von mir, meiner Ex und dem Vermieter unterschrieben.

Eigentlich hast Du nichts mehr damit zu tun.