Kann meine Ex Miete nachfordern?
Im September bin ich aus der gemeinsamen Wohnung mit meiner Ex Freundin ausgezogen. Ich habe sofort beim Vermieter angefragt, ob er mich aus dem Mietvertrag entlassen kann, aber meine Ex Freundin dort weiter wohnen kann. Dies hat nach der Pruefung ihrer Kreditwueridgkeit auch zum 31.10. geklappt. Allerdings musste ich auf meine Kautionsansprueche verzichten. Das ganze wurde schriftlich festgehalten und vom Vermieter, meiner Ex und mir unterschrieben. Mit meiner Ex hatte ich eine muendliche Vereinbarung, dass ich fuer den Oktober keine Miete mehr zahle, da ich ja im September schon ausgezogen bin. Jetzt ist ihr im Januar eingefallen, dass ihr die Wohn ung zu gross ist und sie umziehen moechte. Ihre Idee ist nun, dass ich ihr bei den Schoenheitsreparaturen helfen muss (Streichen) und falls ich das nicht tue und sie es nicht macht, die Haelfte aller Kosten tragen muss. Ich bin der Meinung, dass ich raus bin. Ich hab auf meine Kaution verzichtet, u.a. auch deshalb weil ich davon ausgegangen bin, dass sie dort noch laenger wohnen bleibt. Gibt es irgendeine Rechtliche Grundlage, weswegen ich dazu verpflichtet waere? (Moralisch fuehle ich mich nicht dazu verpflichtet, lange Geschichte). Ich bin mir zu 99% sicher, dass ich nichts zu befuerchten habe. Jetzt droht sie mir aber immer wieder wegen irgendwelchen Kleinigkeiten, dass sie dann von mir die Miete fuer Oktober nachfordern will. Haette ich evtl deshalb was zu befuerchten? Wir hatten eine muendliche Vereinbarung und sie hat sonst nie Forderungen diesbezueglich gestellt. Wenn sie jetzt ploetzlich damit kommen wuerde, haette sie damit Chancen?
4 Antworten
Rechlich bist du von jeglichen Verpflichtungen aus Mietverhältnis frei.
Insbesondere schuldest du ihr gegenüber keine halbe Oktobermiete, da du die Wohnung nicht mehr genutzt hast.
Lass sie bellen, sie beisst nicht oder man zieht ihr den Zahn: Das wäre unbillig, ohne Gegenleistung anteilige Oktoberzahlungen zu fordern und der einvernehmliche Auszug stellt eine konkludente, anderweitige Bestimmung i. S. d. § 426 Abs.1 S.1 BGB dar, der eine nachträgliche Ausgleichungspflicht ausschliesst :-O
G imager761
Mit deinem von allen Vertragspartnern gebilligten und mit Unterschrift bestätigten Ausscheiden aus dem Mietvertrag ist die Sache für dich erledigt. Du bist nicht mehr zu irgendwelchen Leistungen verpflichtet, zumal du auch die Kaution voll an die Ex abgetreten hast.
Wenn der alte Mietvertrag am 31.10.13 beendet und die Miete von der Mieterpartei für Oktober 13 an den Vermieter bezahlt wurde, kann der Vermieter an dich keine Forderungen stellen. Deine Ex kann das zwar tun aber du kannst gegen den Kautionsanteil aufrechnen. Ich vermute, dass dann deine Ex noch draufzahlt. Der Vermieter hat zu recht die Kaution für die Wohnung einbehalten. Du kannst nicht auf eine Teilkaution gegenüber dem Vermieter verzichtet haben. Diese Erklärung kann nur die Mieterpartei als Ganzes gegenüber dem Vermieter abgeben. Wenn du gegenüber deiner Ex auf eine Kautionsrückzahlung SCHRIFTLICH verzichtet hast, wird es Wohl darauf hinaus laufen dass du zahlen musst.
Nicht schlüssig. Es wurde eine dreiseitige Erklärung unterschrieben, die u. a. den Verzicht auf einen Teil der Kaution enthält. So interpretiere ich den Text in der Frage. Das hat aber nichts mit der Mietzahlung für Oktober zu tun.
Fragesteller hat im Oktober nicht mehr in der Wohnung gewohnt und es wurde mündlich vereinbart, dass er nichts mehr zahlen muss. Da steht schlicht Aussage gegen Aussage, wobei sich aus der Zahlung der kompletten Oktobermiete an den Vermieter durch die Ex noch am ehesten der Schluss ziehen lässt, dass die mündliche Vereinbarung tatsächlich zutrifft. Lehne die Zahlung ab und sie wird sich die Zähne ausbeißen.
Warum erklärst du nicht den exakten Sachverhalt des Kautionsverzichtes? Eine mündliche Vereinbarung mag als Vertrag gelten, aber wenn eine Seite die Existenz bestreitet, wird es wohl für die andere Seite schwer sein die Vertragsexistenz zu beweisen.
Ich wollte eigentlich schon zum Ende September aus dem Mietvertrag raus. Habe den Vermieter diesbezüglich auch etwa Mitte September informiert. Allerdings musste erst die finanzielle Situation meiner Ex geprüft werden, ob sie sich die Wohnung leisten kann, zusätzlich war die zuständige Sachbearbeiterin (Vermieter ist eine Wohnungsbaugesellschaft) krank oder im Urlaub, weshalb sich das ganze weiter verzögert hat. Letztendlich war ich dann zum 31.10. aus dem Vertrag raus. Aber habe schon seit Mitte September nicht mehr dort gewohnt. Meine Ex war auch mit der Auslösung von mir aus Mietvertrages zum Ende September einverstanden. Wir hatten die mündliche Vereinbarung, dass ich ab dem 1.10. dann keine Miete mehr bezahle. Jetzt versucht sie aber aus der Verzögerung ein Druckmittel zu erschaffen.
Etwa Mitte Oktober musste ich einen Vertrag unterzeichnen, auf welchem ich zustimme, dass ich aus dem Gemeinsamen Mietvertrag ausgelöst werde, aber auch auf jegliche Kautionsansprüche gegenüber dem Vermieter verzichte. Von mir geleistete Kaution bekommt am Mietende nun meine Ex. Dieser Vertrag wurde von mir, meiner Ex und dem Vermieter unterschrieben.
Eigentlich hast Du nichts mehr damit zu tun.
Obwohl wir eine muendlcihe Vereinbarung hatten ?