Trennung vom Lebenspartner wie kommen beide aus befristetem mietvertrag herraus
Hallo ich hätt da mal ne frage
wohne noch mit meiner ex freundin zusammen haben uns vor kurzem getrennt Stehen beide im Mietvertrag unserer gemeinsamen Wohnung . für einen alleine ist die wohnung zu teuer haben jetzt vor die Wohnung zu kündigen und uns jeder ne eigene unterkunft zu suchen . jetzt stellt sich mir die frage in unserem Mietvertrag steht eine mindestmietzeit bis nästes Jahr oktober drin können wir wir das Mietverhältnis jetzt trotzdem fristgerecht kündigen oder kommt man da garnicht raus
danke schonmal im voraus für eure antworten
4 Antworten
Was genau heißt befristet/Mindestmietzeit?
Gegenseitiger Kündigungsverzicht bis Oktober 2012?
Kündigen könnt Ihr fristgerecht nur zum bzw. nach Ablauf des Kündigungsverzichtes.
Ihr könnt jedoch versuchen, mit Genehmigung des Vermieters, Nachmieter zu suchen. Anspruch darauf habt Ihr aber nicht.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Wohnung bis Oktober 2012 unterzuvermieten.
Ihr bleibt dann jedoch immer noch Vertragspartner des Vermieters und ihm gegenüber verpflichtet. Heißt baut der Untermieter Mist, welcher mietrechtlich relevanten Sache auch immer, wird sich der Vermieter an Euch wenden.
oder kommt man da garnicht raus
Ganz genau.
2 Hauptmieter können nur gemeinsam kündigen, beide haften gesamtschuldnerisch uneingeschränkt für alle Forderungen aus dem Mietverhältnis, und die Befristung ist einzuhalten (wobei ich davon ausgehe, dass die Mindestmietdauer rechtssicher vereinbar worden ist.).
Ach ja: Ist das jetzt ein Zeitmietvertrag oder ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss?
Das einfachste ist sich nen Nachmieter zu suchen und mit dem dann direkt zur Hausverwaltung zu gehen
:-)
Ob die Hausverwaltung nein sagt ist ja nicht gewiss, also würd ich es auf jeden fall probieren
Sucht Euch einen Nachmieter, dann dürfte es keine Probleme geben.
Das stimmt so leider nicht unbedingt. Der Vermieter muss einen Nachmieter kulanzweise akzeptieren (er ist nicht gezwungen, diesen Nachmieter zu nehmen), und er muss mit beiden Hauptmietern einen Aufhebungsvertrag abschließen. Macht er das?
Aus diesem Grund schrieb ich "dürfte". Denn meist ist der Vermieter damit einverstanden, bevor es durch so eine Situation zu Schwierigkeiten kommt und z. B. evtl. keine Mietzahlungen kommen, da sich einer allein die Wohnung nicht leisten kann. In solchen Fällen wird meist ein Nachmieter akzeptiert.
Und die Hausverwaltung sagt nein.