EÜR: Freiberufler und Minijob - Einnahmen aus Minijob angeben?
Hallo!
Ich habe schon viel gesucht und gegoogelt, kann aber leider keine direkte Lösung finden.. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.
Und zwar war ich im Jahr 2017 von Februar bis Ende August auf 450 Euro angestellt, habe dann von September bis Ende November ein Praktikum für 450 Euro gemacht und war im Dezember als freie Redakteurin für 490 Euro tätig. Zusätzlich habe ich von Januar bis September eine freie Redakteurtätigkeit (bei einer anderen Firma als im Dezember) ausgeführt, wo ich im Durchschnitt 50€ im Monat bekommen habe.
Wie läuft das denn jetzt bei der EÜR? Muss ich die Einnahmen aus meinen Minijobs als Einnahmen mit angeben? Eigentlich sind die doch steuerfrei, oder?
Wenn man alle meine Einnahmen in 2017 zusammen rechnet, komme ich auf ca 5.500 Euro, sollte also auch noch im Freibetrag sein, richtig?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe!
1 Antwort
die wären steuerfrei aber müssen zu den Gesamteinkommen addiert werden. Wenn du einen Minijob, 490 hast und gleichzeitig Kleinunternehmer wo du Gewinne machst kommste in Summe über die 490 sprich es könnte sein dass du von den 490 noch Steuern abführen mußt.
Die 490 gehören nicht zu GUV sondern Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit also separater Posten
Gewinn und Verlustrechnung sprich was du tatsächlich verdient hast. In diesem Fall gehören die 490 € auch hinzu
Danke schonmal! Was bedeutet GUV? Und wieso gehören die 490 zu den Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit? Die 490 waren ja auch als freiberufliche Texterin bzw Redakteurin also Freiberuflich?