EÜR: Freiberufler und Minijob - Einnahmen aus Minijob angeben?

1 Antwort

die wären steuerfrei aber müssen zu den Gesamteinkommen addiert werden. Wenn du einen Minijob, 490 hast und gleichzeitig Kleinunternehmer wo du Gewinne machst kommste in Summe über die 490 sprich es könnte sein dass du von den 490 noch Steuern abführen mußt.

Die 490 gehören nicht zu GUV sondern Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit also separater Posten

adikuschelha949 
Beitragsersteller
 25.05.2018, 17:04

Danke schonmal! Was bedeutet GUV? Und wieso gehören die 490 zu den Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit? Die 490 waren ja auch als freiberufliche Texterin bzw Redakteurin also Freiberuflich?

newcomer  25.05.2018, 17:17
@adikuschelha949

Gewinn und Verlustrechnung sprich was du tatsächlich verdient hast. In diesem Fall gehören die 490 € auch hinzu