MiniJob meiner Geschwister angeben?
Hallo Community,
Folgendes bezieht sich auf einen Folgeantrag und Formblatt 3:
Muss ich die "Art der Einnahmen" (Zeile 31) und die "Einnahmen monatlich" (Zeile32) meiner Schwester angeben?
Sie verdient monatl. nicht mehr als 400€ und jährlich nicht mehr als 4.500€, also unter der Freibetragsgrenze.
Und falls ich das doch angeben muss, welche Beweise gehören dazu?
MFG ~me
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Studium, BAföG, Ausbildung und Studium
Hi,
ja deine Eltern müssen das für ihre Kinder angeben. Für andere unterhaltsberechtigte Kinder gibt es keine Freigrenze wie für dich. Da geht es darum, ob die Geschwister genug verdienen um sich selbst zu finanzieren oder nicht. Natürlich können sie das mit einem Minijob nicht, aber man muss es trotzdem angeben.
Beweise: Gehaltsabrechnungen.