Darf Ich 450 Euro im Minijob verdienen und zusätzlich noch 150 Euro im als Übungsleiter ohne Steuern und Sozialabgaben zu zahle?

4 Antworten

Die Übungsleiterpauschale ist nach §3 Nr 26 EStG steuerfrei. Steuerfreie Einnahmen werden nicht bei der Ermittlung der 450 Euro-Grenze berücksichtigt. Das ergibt sich aus § 1 Absatz 1 der SV-Entgeltverordnung (SvEV):

(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:

(...)

16 steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nummer 26 und 26a des Einkommensteuergesetzes genannten steuerfreien Einnahmen.

Der Minijob bleibt ein Minijob, die Übungsleiterpauschale bleibt steuer- und beitragsfrei.

Zur Versteuerung wird das gesamte Brutto-Monatseinkommen hergenommen. Verdienst du nur 150 Euro, läuft das steuerfrei und du hast keine Steuern und Abgaben zu leisten. Gleichzeitig bedeutet das, dass du beim Arbeitgeber nicht sozialversichert bist und eine Selbstversicherung wäre notwendig. Nimmst du nun einen Zusatzjob für 450 Euro zusätzlich an, wird vom Brutto-Einkommen 450+150 Euro im Monat ausgegangen, wodurch du über der Geringfügigkeitsgrenze wärst und es eine Versteuerung geben muss. Jeder der beiden Jobs für sich befindet sich zwar unter der Geringfügigkeitsgrenze, müsste also nicht versteuert werden, doch wie gesagt, machst du beide Jobs, werden auch beide Brutto-Einkommen herangezogen und zusammengerechnet. Hoffe, diese Info hilft dir weiter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
siola55  29.09.2022, 20:05

Leider falsch... :-((

Jap, habe ich auch gemacht.

450€ Job in der Pflege und zusätzlich in diesem Jahr 3000€ zusätzlich durch die Übungsleiterpauschale verdient. Demnächst erreiche ich aber das Limit, also arbeite ich ab dann weniger.

Minimalistin735  18.10.2021, 16:03

Nrw.

beide Minijobs zusammen dürfen nicht mehr als 450,- monatlich ergeben.

Ansonsten ist (ich glaube, es war) der erste Minijob steuerfrei -bis auf die Minimum Abgabe- und der 2te Minijob würde versteuert werden. Steht genauer im Web unter "mehrere Minijobs" oder so

Minimalistin735  18.10.2021, 16:04

Übungsleiter ist kein Minijob. Es zählt als Ehrenamt, welches bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei vergütet wird. Das nennt sich dann Aufwandsentschädigung und nicht Gehalt.

Gipsy000  18.10.2021, 16:07
@Minimalistin735

Achso, Ehrenamt. ja sorry, damit kenn ich mich leider nicht mit aus

dürften notfalls im Netz aber sicherlich auch Infos zu finden sein

xDieLegende 
Beitragsersteller
 18.10.2021, 16:03

Das ist auch richtig. Aber es handelt sich hier um eine Übungsleiterpauschale. Diese wird nochmal anders behandelt, deshalb frage Ich.