SKR03 Konto für Rückerstattung Minijob Beiträge?
Hallo,
ich bin Gewerbetreibender und grad an der EÜR 2017.
Folgender Sachverhalt: Wir hatten bis Okt 2016 eine Minijobberin im Betrieb. Die Minijob Versicherungsbeiträge wurde monatlich automatisch eingezogen. Allerdings auch für Nov und Dezember 2016, also für Monate an denen sie nicht mehr tätig war. Im Januar 2017 wurde dies der Minijob Zentrale gemeldet und die Rückerstattung der zuviel gezahlten Beiträge erfolgte daraufhin.
Die insgesamt gezahlten Versicherungsbeiträge wurden für 2016 steuerlich geltend gemacht.
Frage: Unter welchem Konto im SKR03 Kontenrahmen werden nun solche Minijob Rückerstattungen konkret eingetragen? Unter "2700 sonstige Erträge" oder bietet sich etwas besseres an?
2 Antworten
Nimm das Aufwandskonto, auf dem Du die Beiträge gebucht hattest - jetzt halt mit negativem Vorzeichen.
Werden Bilanzen erstellt?
Dann sollte die Buchung im alten Jahr erfolgen, Gegenkonto sonstige Forderungen.
Danke für den Stern Helmuthk
Wenn die Rückzahlung erst in 2018 erfolgte, muss sie auch erst in 2018 berücksichtigt werden,