Zwei Minijobs mit Zuschlag was ist erlaubt?
Hallo habe einen Nebenjob, bei den ich 300 Euro ,mit sonntagszuschlag 450 Euro verdiene. Darf ich einen zweiten Minijob annehmen bis zu 150 Euro die steuerfrei ist?Danke im Voraus
Was bitte ist denn deine Hauptbeschäftigung? Schule, Studium, Ausbildung bzw. Ausbildungssuchend oder bereits in Arbeit???
Bin Teilzeit beschäftigt auf 80 std monatlich
4 Antworten
Kommt in erster Linie auf deine Hauptbeschäftigung an:
Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen ArbeitgebernHat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.Steuerfreie Einnahmen zählen nicht zum Verdienst
Hat Ihr Minijobber steuerfreie zusätzliche Einnahmen, zählen diese nicht zu seinem regelmäßigen Verdienst. Dazu gehören einmalige Einnahmen oder laufende Zulagen, Zuschläge und Zuschüsse, wie z. B. Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
Einen Minijob kannst Du bis zu einem Einkommen von 450 Euro sowieso sozialversicherung - und steuerfrei ausüben.
Leider nein, da neben deiner versich.pflichtigen Teilzeitbeschäftigung nur ein Minijob möglich ist!
Das wäre dann möglich, wenn der Sonntagszuschlag 150 € beträgt.
Anmerkung:
Das Einkommen aus den Minijobs ist nicht steuerfrei, es wird lediglich pauschal mit 2 % versteuert
Hallo GutenTag2003 danke für die Antwort. Du weiß worauf ich hinaus möchte. Also 300 ist mein Verdienst und habe 150 Euro sonntagszuschlag also verdiene ich im Endeffekt 300 Euro nur weil der Zuschlag sowieso steuerfrei ist. Könnte ich also noch einmal 150 Euro dazu verdienen!? Lieg ich da richtig
Falls du keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübst - ja😂!
Lieg ich da richtig
Wenn der Zuschlag in dieser Höhe steuerfrei ist, ja ...
... und siehe Anmerkung von Siola55
Ergänzung:
der steuerfreie Sonn-und Feiertagszuchlag
Liegen beide Minijobs zusammen unter 450€, können beide auf Minijobbasis abgerechnet werden.
Kommt man drüber, muss ein Job nach Steuerklasse berechnet werden und einer nach Minijobbasis. Das ist bei dir der Fall.
Hast du keinen weiteren Hauptjob, dann wird nach deiner normalen Steuerklasse berechnet, hast du noch nen Hauptjob, dann nach Steuerklasse 6.
Kommt man drüber, muss ein Job nach Steuerklasse berechnet werden und einer nach Minijobbasis. Das ist bei dir der Fall...
Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Hallo wilees danke für die Antwort . Aber meine Frage ist ich verdiene ja 300 Euro + 150 Euro sonntagszuschlag. Also verdiene ich im Endeffekt nur 300 Euro sogesehen. Weil der sonntagszuschlag steuerfrei ist . Meine Frage jetzt könnte ich nochmal für 150 Euro einen Job annehmen oder nicht? Danke im Voraus