2 Minijobs trotzdem Kindergeld?

5 Antworten

Auch für über 18-Jährige mit Nebenjob gibt's Kindergeld

Eltern von Studenten und Azubis sind froh um jeden Euro. Gut, dass es jetzt für Kinder in Ausbildung Kindergeld gibt, egal wie viel die Sprösslinge nebenher verdienen. Das sind immerhin 184 bis 215 Euro jeden Monat. http://www.vlh.de/familie-leben/kinder/auch-fuer-ueber-18-jaehrige-mit-nebenjob-gibts-kindergeld.html (13.03.2013)

Rückfragen bei der Kindergeldkasse und Minijob-Zentrale sind angebracht.

Hallo,

laut minijob-zentrale.de gilt folgendes:

Mehrere 450-Euro-Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen (nicht zu berücksichtigen sind Arbeitsentgelte aus kurzfristigen Beschäftigungen). Wird bei Zusammenrechnung mehrerer 450-Euro-Minijobs die monatliche Grenze von 450 Euro überschritten, so handelt es sich um versicherungspflichtige Beschäftigungen, die bei der zuständigen Krankenkasse zu melden sind.

Gruß siola

PS: Kindergeldanspruch hängt nicht von der Verdiensthöhe, sondern von den Voraussetzungen ab!

Wenn du die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllst,dann spielt dein Einkommen keine Rolle,weil die Einkommensgrenze bereits am 01.01.2012 abgeschafft wurde !

Nur wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hättest,würde eine Nebentätigkeit die durchschnittlich mehr als 20 Wochenstunden betragen würde Kindergeldschädlich sein.

Wenn die Ausbildung abgebrochen wird gibt's gar kein Kindergeld mehr egal wieviel du nebenher verdienst.

2 Minijobs werden zusammengerechnet, du bist sozialversicherungspflichtig,

aber ausbildungssuchend ?

kimlud 
Beitragsersteller
 14.01.2015, 16:47

ja ausbildungssuchend, weil mein chef völlig überschätzte erwartungen hatte