Fahrtkosten und Steuererklärung?
Hallo,
also ich weiß, dass ich momentan zum meinen Vollzeitjob bis zu 450€ Steuerfrei dazu verdienen kann. Und ich kann ja bestimmt die Fahrtkosten vom dem Minijob zusätzlich absetzen. Km Geld.
Nur jetzt ist die Frage, ich muss ja den Minijob in der Steuererklärung es ja zahlentechnisch nicht angeben.
Sieht es für das Finanzamt nicht komisch aus wenn ich beide km Geld Wege angebe aber zahlentechnisch nur ein Arbeitgeber (Hauptjob) drinnen steht?
O.o
5 Antworten
ich kann ja bestimmt die Fahrtkosten vom dem Minijob zusätzlich absetzen.
Nein, genau das kannst du in der Regel nicht. Du kannst es nur dann, wenn du mit deinem Arbeitgeber vereinbarst, den Mini-Job nach Steuerabzugsmerkmalen, d.h. nach Steuerklasse, zu versteuern. Normalerweise erfolgt aber eine Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber, und dann kann man als Arbeitnehmer keine Werbungskosten geltend machen.
Sieht es für das Finanzamt nicht komisch aus wenn ich beide km Geld Wege angebe aber zahlentechnisch nur ein Arbeitgeber (Hauptjob) drinnen steht?
Grundsätzlich sind für den Nebenjob sind keine Fahrtkosten als Werbungskosten anzugeben.
Schau mal hier
https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/minijob-werbungskosten-steuererklaerung/
Kurz: Es kommt darauf an. Ob ein Arbeitnehmer Ausgaben als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen kann, ist abhängig davon, wie der Arbeitgeber die geringfügige Beschäftigung versteuert.
Und ich kann ja bestimmt die Fahrtkosten vom dem Minijob zusätzlich absetzen.
Nein - Du kannst nur Fahrkosten zu einem Arbeitsplatz steuermindernd einsetzen.
Die Wegstrecke zum Nebenjob kann nicht als Werbungskosten / Pendlerpauschaule steuermindernd angegeben werden.
Das weiß ich. Ich dachte du meintest das gilt generell xD. So habe ich es rausgelesen.
Und ich kann ja bestimmt die Fahrtkosten vom dem Minijob zusätzlich absetzen.
Nein kannst du im üblichen Fall nicht.
Bei der Steuererklärung musst du deinen Minijob angeben. Sind ja Einnahmen.
Ein Minijob wird i.d.R. seitens des Arbeitgebers pauschal versteuert - ist also in der Steuererklärung nicht anzugeben.
Nein das stimmt so nicht. laut BFH-Urteil vom 31.10.2013 kann für jede erste Tätigkeitsstätte die Fahrtkostenpauschale geltend gemacht werden. Wichtig hierbei ist dass zwischendurch die eigene Wohnung aufgesucht wird. Wenn man von einer zur nächsten ersten Tätigkeitsstätte direkt fährt geht das auch, dann ist die Berechnung aber etwas komplizierter.