Arbeitslosengeldantrag - was angeben?

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Wenn du wegen deines Aufhebungsvertrages nicht eine dementsprechende Voraussetzung erfüllst,dann bekommst du in der Regel erst einmal eine Sperre von 12 Wochen !

Diese wird dir dann von deinem Gesamtanspruch abgezogen.

Gib im Internet mal ein ,, Aufhebungsvertrag ohne Sperre des ALG - 1 ",da solltest du dann etwas zum nachlesen finden.

Dein ALG - 1 wird von deinem versicherungspflichtigen Einkommen berechnet bzw.von dem,wovon Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt worden und das ist bei einem 450 € Job in der Regel ja nicht der Fall,demnach wüsste ich dann nicht warum du den angeben solltest,dadurch erhöht sich dein ALG - 1 Anspruch nicht.

Bei der Agentur für Arbeit wird man dir sicher gleich sagen ob du mit einer Sperre rechnen musst oder nicht,dann könntest du bei Bedürftigkeit gleich beim Jobcenter vorbei und da einen Anrag auf ALG - 2 stellen.

Da würdest du dann für die Zeit der Sperre deinen sanktionierten Bedarf nach dem SGB - ll bekommen,also wenn du über 25 bist würde man dir deinen Regelsatz für den Lebensunterhalt für einen Single von derzeit 409 € monatlich um 30 % kürzen und dazu würdest du noch deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ohne den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom ) bekommen.

Bist du noch unter 25,würdest du auch hier in der Regel eine 100 % Sanktion bekommen,deine KDU - würde direkt an den Vermieter überwiesen und dir müssten dann Lebensmittelgutscheine angeboten werden und die solltest du dann auch beantragen,denn dann zahlt das Jobcenter auch deine Beiträge zur Kranken - und Pflegeversicherung.

isomatte  04.09.2017, 17:54

Danke dir für deinen Stern !

Wenn du den Minijob weiter ausübst, musst du ihn natürlich auch angeben.

Es wird dir auch nichts nützen, das zu verschweigen. Über die Sozialversicherungsnummer fällt das sofort auf

Ja musst du. Aber beim Aufhebungsvertrag bekommst du sowieso 12 Wochen Sperre

beim alg1 wirst du erstmal eine dreimonatige sperre bekommen, weil du den arbeitsvertrag aufgehohben hast.

du kannst also aufstockend alg2 beantragen und bekommst auch dort eine sanktion von 30% wenn du ü25 bist, 100% wenn du u25 sein solltest.